Hier finden Sie aktuelle Informationen aus dem Personaldezernat:
Ein Hinweisschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit wichtigen Informationen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung können Sie hier abrufen.
Kanzlerschreiben zur Betriebsruhe 2012/2013.
Ein Schreiben zum Vollzug der Beihilfevorschriften finden Sie hier.
Durch das Thüringer Gesetz zu Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. September 2011 treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 verschiedene Änderungen in Kraft. Es handelt sich dabei v.a. um Regelungen für eine lineare Erhöhung der Besoldung sowie zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Die Änderungen im Einzelnen finden Sie hier:
Um bereits jeglichen Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein, ist die Annahme von Belohnungen und Geschenken in Bezug auf das Amt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Zu den Details stehen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung die Verwaltungsvorschrift zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen sowie die Thüringer Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung zur Verfügung. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an den Antikorruptionsbeauftragten der Universität Jena, Herrn Dr. Stefan Danz (Rechtsamt der FSU Jena).
Durch das Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wird die regelmäßige Arbeitszeit der Landesbeamten ab dem 1. Juli 2011 auf 40 Stunden pro Woche abgesenkt. Zudem treten durch dieses Gesetz mit Wirkug vom 1. Januar 2012 verschiedene weitere dienstrechtliche Regelungen, u. a. zur Altersgrenze (Ruhestand), ein.
Die neue Regelung zur Versorgung der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften finden Sie hier.
Ältere Hinweise finden Sie im Archiv.