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Anschlussverantwortliche (AV) für Rechneranschlüsse



aktuelle Liste aller Anschlussverantwortlichen


Im Jahr 2000 wurden an den Einrichtungen der FSU Jena das System der Anschlussverantwortlichen (AV) eingeführt. Sie sind kompetente Ansprechpartner für alle Nutzer des Computernetzes innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches bezüglich der Netzanschlüsse und zu Fragen des Universitätsnetzes und seiner Dienste sowie des Zuganges zum Internets. Durch ihre Kenntnisse vor Ort, bzw. der räumlichen Gegebenheiten tragen sie wesentlich dazu bei, die Arbeit über das Netz allen Mitarbeitern entsprechend ihren Wünschen zu ermöglichen und eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten.
Auf Grund ihrer lokalen Kenntnisse auch hinsichtlich spezieller Software innerhalb des Wissenschaftsbereiches sind sie erste Ansprechpartner für die Nutzer bei Problemen. Störungen, die nicht die Endsysteme direkt betreffen, werden von den AV´s untersucht und über das Störungs- und Auftrags-System des URZ mit den notwendigen Informationen weitergeleitet. Damit werden eine zügige Bearbeitung der Probleme gewährleistet und unnötige Wartezeiten vermieden.
Außerdem sind die Anschlussverantwortlichen umfassend informiert über alle Arbeiten am Netz wie z. B. planmäßige Wartungen, Neuanschluss und Umrüstung von Netzkomponenten, Software-Upgrades.


Aus den Aufgaben der Anschlussverantwortlichen (siehe auch Punkte 2(6), 2(8), 2(10), 5  der Betriebs- und Benutzungsordnung):

  • Unterstützung, Beratung und Belehrung der Nutzer vor Ort
  • Ansprechpartner für das Universitätsrechenzentrum bezüglich aller Fragen und Probleme des Netzes
  • Verwaltung des zugewiesenen Internet-Adressbereiches
  • Beantragen der Freischaltung bzw. Änderung von Netzanschlüssen
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Netzkonzeptes und des Netzausbau entsprechend Bedarf und örtlicher Gegebenheiten
  • Pflege der Dokumentation der Netzkomponenten und ihrer Konfiguration
  • Abstimmung lokaler Sicherheitsmaßnahmen

Die Anmeldung eines AV aus dem Kreis der Mitarbeiter erfolgt durch den Institutsdirektor schriftlich über den Dekan an den Leiter des URZ. Danach erhalten die AV die notwendigen Rechte für ihre Arbeit und werden in die entsprechenden Mail-Verteilerlisten aufgenommen. Studentische Hilfskräfte können die Arbeit des Anschlussverantwortlichen unterstützen, dürfen aber wegen ihres befristeten Aufenhaltes an der Universiät und ihrer eingeschränkten Erreichbarkeit nicht selbst als Anschlussverantwortliche tätig sein.

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