| Ansprechpartner | Internationales Büro der FSU |
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Bewerbung für SS 2011 |
bis 15.01.2012 (Ausschlussfrist**) |
| Bewerbung für WS 2012/2013 | bis 15.07.2012 (Ausschlussfrist**) |
Ausländische und staatenlose Bewerber (ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung) erhalten alle notwendigen Informationen und Bewerbungsunterlagen beim Internationales Büro der FSU.
Den Antrag auf Zulassung zum Studienkolleg, zum DSH-Vorbereitungskurs, zum Erststudium (außer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie), für höhere Fachsemester und zum kurzfristigen Studienaufenthalt stellen Sie bitte bis zum 15.01.2012 (Ausschlussfrist!) direkt an die Universität Jena.
Friedrich-Schiller-Universität - Internationales Büro
Fürstengraben 1, 07743 Jena
Telefon: (0 36 41) 93 11 65
Telefax: (0 36 41) 93 11 67
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr 10:00-12:30 Uhr
Di, Do 13:30-16:00 Uhr
Den Antrag auf Zulassung zum Studium der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (01. Fachsemester) stellen Sie bitte bis zum 15.07.2012 (Ausschlussfrist) an die Vorprüfstelle uni-assist e.V. Berlin. Wir empfehlen die Bewerbung mindestens 6 Wochen früher bei uni-assist e.V. einzureichen, um eine ausreichende Bearbeitungszeit einzuräumen.
Friedrich-Schiller-Universität Jena
c/o uni-assist e.V.
Helmholtzstraße 2 - 9
10587 Berlin
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sowie Bildungsinländer (Ausländer und Staatenlose mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung) bewerben sich für alle von hochschulstart.de vergebenen Studienplätze wie Deutsche in Dortmund (NC hochschulstart.de).
Für alle anderen Studiengänge wie die übrigen deutschen Bewerber beim Internationales Büro (Staatsangehörige EU) oder beim Studierenden-Service-Zentrum (Bildungsinländer).
Ausländische Studienbewerber, die die Hochschulzugangsberechtigung zum Studium besitzen und eine Zulassung zum Studium an der Universität Jena erhalten, müssen vor der Immatrikulation zum Studium noch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH) ablegen und bestehen.
Gemäß DSH-Prüfungsordnung der Universität Jena ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse in Form der DSH auch von deutschen Bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung zu erbringen.
Informationen zur Prüfung und zum nächsten Prüfungstermin erhalten die Bewerber mit der Zulassung zum Studium oder auf Anfrage im Internationales Büro der FSU.
** Ausschlussfrist bedeutet, die Anträge müssen an diesem Tag bis 24.00 Uhr eingegangen sein.