Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science
• im Regelprofil
• im Studienprofil Business Information Systems
• im Studienprofil Information and Management Sciences
nehmen laut Prüfungs- bzw. Studienordnung (vom 17.02.2010) an Pflichtsprachkursen des Sprachenzentrums teil
Die folgende Tabelle gibt den Inhalt des für die Ausbildung relevanten Moduls1) wider:
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Modul-Verantwortlicher |
Sprachenzentrum der Friedrich-Schiller-Universität Jena |
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Formale Zulassungsvoraussetzung |
Einstufungstest (nur zu Beginn des Wintersemesters)
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Erwartete Vorkenntnisse |
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Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) |
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Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodul) |
Pflichtmodul |
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Häufigkeit des Angebots (Zyklus) |
ständig |
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Dauer des Moduls |
2 Semester |
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Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (VL, Ü, S, Praktikum) |
Ü |
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Leistungspunkte (ECTS credits) |
6 |
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Arbeitsaufwand (work load) in: - Präsenzstunden und - Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung) in h |
60 h (4 SWS Ü) 120 h |
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Inhalte
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Wahl einer angebotenen Wirtschaftsfremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Deutsch für Ausländer), Grundkenntnisse der wirtschaftsbezogenen Kultur und Landeskunde des Zielsprachenraumes. Die Einteilung der Studenten in die verschiedenen Kursstufen erfolgt nach den im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) vorgegebenen Sprachstufen: A1/A2; A2/B1; B1; B1/B2; B2; B2/C1; C1; C1 (+). |
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Lern- und Qualifikationsziele
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Die Studenten sollen einer fremdsprachlichen Kommunikation in wirtschaftsbezogenen Zusammenhängen folgen und eine solche führen können. Sie sollen berufssprachliche Situationen in der Fremdsprache schriftlich und mündlich bewältigen können. |
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Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung |
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Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsformen); einschl. Notengewichtung in % |
Abschlusstest am Ende des 2. Semesters (100 %). Regelungen zur Anerkennung von Fremdsprachenzertifikaten bzw. -kenntnissen sind § 8 Abs. 5 der Prüfungsordnung zu entnehmen. |
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Empfohlene Literatur |
Angabe erfolgt in den Lehrveranstaltungen |
Ergänzung:
Möglichkeit der fakultativen Weiterführung der Ausbildung in den Wirtschaftssprachen Englisch und Französisch
Nach den obligatorischen zwei Semestern Wirtschaftssprachausbildung (Englisch/Französisch) besteht die Möglichkeit, ein drittes aufbauendes fakultatives Wintersemester anzuschließen, und die Sprachausbildung nach bestandener mündlicher Prüfung mit einem Abschlusszertifikat zu beenden.
Dieses zusätzliche Angebot (ein nicht in der Prüfungsordnung verankertes aufbauendes Semester Sprachunterricht) ist kostenpflichtig.