Friedrich-Schiller-Universität Jena - Einzahlung Unkostenbeitrag
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Einzahlung Unkostenbeitrag

Bitte lesen Sie die folgenden Angaben sorgfältig, um Ihre Unkostenbeitrage ordnungsgemäß zu überweisen: Die angegebenen Beträge beziehen sich auf jeweils einen Kurs und ein Semester.

Diese Angaben gelten ausdrücklich nicht für

  • Sprachkurse in Deutsch als Fremdsprache (die entsprechenden Angaben finden Sie hier), sowie für
  • Angebote der Abteilung für Weiterbildung, welche ggf. durch das Sprachenzentrum durchgeführt werden (diese Angaben finden Sie auf den Seiten der Abteilung Weiterbildung).

Semesterbegleitende Sprachkurse des Sprachenzentrums (außer DaF)

Nachdem Sie Ihren Unkostenbeitrag überwiesen haben, geben Sie innerhalb der ersten 2 Wochen zu Semesterbeginn einen Nachweis über die erfolgte Überweisung mit Angaben zum Kontoinhaber und der Konto-Nr. des Kontoinhabers Ihrem Lehrenden. Nur der Kontoauszug mit Ihrem Namen gilt als Nachweis über den gezahlte Unkostenbeitrag. Mitarbeiter, Gäste und Doktoranten, die nicht an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschrieben sind, weisen sich mit ihrem Kursschein (Kursteilnehmerantrag, siehe unten) beim Kursleiter aus.

Status Kursgebühr und
zusätzliche Formulare
zu überweisen an
Studierende
mit Einschreibung an der FSU Jena (z.B. Bachelor, Master, Erasmus/Austausch)
2 SWS: 15€
4 SWS: 30€
6 SWS: 45€
Empfänger:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Konto-Nr.:
830 015 03
Bankleitzahl:
820 000 00
Kreditinstitut:
Deutsche Bundesbank Erfurt
Verwendungszweck:
500000/02 Kursgebühren für >Sprache<
>Ihr Name<
Studierende
mit Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule
(z.B. Bauhaus Universität Weimar) 
  
2 SWS: 15€
4 SWS: 30€
6 SWS: 45€
Antrag auf Zweithörerschaft
Doktorand/PhD-Student
an der FSU Jena
(mit Studentenstatus)
2 SWS: 15€
4 SWS: 30€
6 SWS: 45€
Doktorand/PhD-Student
außerhalb der FSU Jena (kein Studentenstatus)
2 SWS: 50€
4 SWS: 75€
6 SWS: 100€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag
Empfänger:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Konto-Nr.:
830 015 03
Bankleitzahl:
820 000 00
Kreditinstitut:
Deutsche Bundesbank Erfurt
Verwendungszweck:
12594-02-204130-81 Sprachenzentrum
>Ihr Name<

oder Sie können im Studierenden-Service-Zentrum mit ec-Karte bezahlen!
Mitarbeiter
an der FSU Jena (kein Studentenstatus)
2 SWS: 50€
4 SWS: 75€
6 SWS: 100€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag
Gast
(weder Student noch Mitarbeiter)
2 SWS: 50€
4 SWS: 75€
6 SWS: 100€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag

Intensiv- oder Refresherkurse des Sprachenzentrums während der vorlesungsfreien Zeit (außer DaF)

Für Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit geben Sie bitte den Überweisungsbeleg bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn im Sekretariat ab. Nur damit ist Ihre Einschreibung gültig.

Status Kursgebühr und
zusätzliche Formulare
zu überweisen an
Studierende
mit Einschreibung an der FSU Jena (z.B. Bachelor, Master, Erasmus/Austausch)
20 UE: 15€
30 UE: 20€
60 UE: 40€
Empfänger:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Konto-Nr.:
830 015 03
Bankleitzahl:
820 000 00
Kreditinstitut:
Deutsche Bundesbank Erfurt
Verwendungszweck:
500000/02 Kursgebühren für >Sprache<
>Ihr Name<
Studierende
mit Einschreibung an einer anderen Hochschule
(z.B. Bauhaus Universität Weimar) 
  

20 UE: 15€
30 UE: 20€
60 UE: 40€
Antrag auf Zweithörerschaft

Doktorand/PhD-Student
an der FSU Jena
(mit Studentenstatus)
20 UE: 15€
30 UE: 20€
60 UE: 40€
Doktorand/PhD-Student
außerhalb der FSU Jena (kein Studentenstatus)
20 UE: 40€
30 UE: 50€
60 UE: 75€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag
Empfänger:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Konto-Nr.:
830 015 03
Bankleitzahl:
820 000 00
Kreditinstitut:
Deutsche Bundesbank Erfurt
Verwendungszweck:
12594-02-204130-81 Sprachenzentrum
>Ihr Name<

oder Sie können im Studierenden-Service-Zentrum mit ec-Karte bezahlen!
Mitarbeiter
an der FSU Jena (kein Studentenstatus)
20 UE: 40€
30 UE: 50€
60 UE: 75€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag
Gast
(weder Student noch Mitarbeiter)

20 UE: 40€
30 UE: 50€
60 UE: 75€
Kurs­­teil­­nehmer­­antrag

Befreiung von der Beitragspflicht

Durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem StuRa der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist es dem Sprachenzentrum möglich, das Kursangebot sowohl zu bewahren, als auch bedarfsgerecht und flexibel zu erweitern. Wir freuen deshalb uns sehr über diese Zusammenarbeit. Dennoch müssen wir die oben aufgeführten Unkostenbeiträge von jedem Teilnehmer unserer Sprachkurse erheben.

Eine Ausnahme von dieser Beitragspflicht besteht allerdings dann, wenn die Teilnahme an Sprachkursen zum Pflichtprogramm Ihres Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena gehört und als solches zwingend in Ihrer Studienordnung aufgeführt wird. Als Nachweis dieser Belegungspflicht bitten wir Sie, uns die relevante Passage in Ihrer Studienordnung vorzulegen. (Nach dem Stand unserer Kenntnis betrifft dies derzeit den Studiengang BWL mit dem Modul BW 35 sowie MA Interkulturelle Personalentwicklung und Kommunikationsmanegement mit den Modulen SPZ1 und SPZ2.)
Keine Befreiung besteht bei als Wahlpflichtveranstaltung genutzten Angeboten, z.B. bei Kursen, die als Allgemeine Schlüsselqualifikation später angerechnet werden sollen.

Sollten Sie als Angestellte oder Angestellter der Friedrich-Schiller-Universität Jena aus dienstlichen Gründen an einem unserer Kurse teilnehmen, ist unter Umständen die Möglichkeit gegeben, dass diese Weiterbildungskosten durch die Einrichtung oder das Institut, dem Sie zugehörig sind, teilweise aus dem Fortbildungsbudget Ihrer Einrichtung übernommen werden kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie vorgesetzten Stellen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zentralen Universitätsverwaltung stehen beispielsweise die Fortbildungsanträge des Dezernat 5 (in Papierform und online) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch: Studenten, die das Servicepaket des Studentenwerks erhalten, sind nicht von den Gebühren befreit, d.h. auch sie müssen den oben angegebenen, regulären Beitrag bezahlen.

Meldung vom: 18.08.2008 07:00 Uhr