Liebe Studierende,
durch eine Kooperationsvereinbarung mit dem Studentenrat (StuRa) ist es dem Sprachenzentrum (SPZ) möglich, das Kursangebot trotz sinkender öffentlicher Zuschüsse nicht nur weitgehend zu bewahren, sondern stellenweise sogar bedarfsgerecht und flexibel auszubauen.
Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit dem StuRa und haben eine deutliche Erweiterung unserer Angebotspalette erreicht.
Für alle Kurse, die nicht ins Pflichtprogramm (lt. Studienordnung) Ihrer Ausbildung gehören, erheben wir eine Gebühr von 15 Euro für einen 30-stündigen Kurs. Damit bezuschussen Sie das erweiterte Angebot.
Nach der Zulassung zum Kurs - ist im Elektronischen Vorlesungsverzeichnis ersichtlich - zahlen Sie bitte die Kursgebühr ein und bringen die Quittung zur ersten Unterrichtsstunde mit.
Studierende, die trotz Zulassung in der ersten Unterrichtsstunde unentschuldigt fehlen, verlieren ihre Zulassung. Für die frei gewordenen Plätze werden weitere Anmeldungen (lt. Liste) berücksichtigt.
Pflichtsprachen und das Sprachangebot innerhalb der Wahlpflicht einer modernen Fremdsprache
Ausgenommen von dieser Regelung sind die in einigen Studienordnungen festgeschriebenen Pflichtsprachen wie zum Beispiel Latein.
Mit allen anderen Fremdsprachen kann die Wahlpflicht jedoch auch abgegolten werden.
Diese Kurse können wir je nach Kapazität anbieten. Sie sind in oben beschriebener Weise gebührenpflichtig. Ohne die Erhebung von Gebühren könnten wir unser Kursangebot nicht aufrecht erhalten.
Wir versuchen, das Beste aus der gegebenen Situation zu machen. Nicht für uns, sondern für Sie.
Meldung vom: 02.11.2009 20:15 Uhr