Bitte lesen Sie zunächst die nachfolgenden Fragen aufmerksam durch, die Ihnen die wesentlichen Antworten geben dürften. Nur wenn Ihre Frage(n) nicht beantwortet wurde(n), wählen Sie Bitte eine der alternativen Wege für eine Kontaktaufnahme mit dem Studierenden-Service-Zentrum der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena.
Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden nur für NC-Studienfächer erteilt. Das sog. Hauptverfahren wurde Anfang August durchgeführt, so dass die entsprechenden Bescheide spätestens am 03.08.2011 versandt wurden. Verfahrenstermine und Postsendungsdaten sind der Seite www.uni-jena.de/nc_ergebnisse.html entnehmbar.
Die Annahme des Studienplatzes erklären Sie an der FSU Jena dadurch, dass Sie bis spätestens zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin (Posteingang an der FSU Jena!) eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie die noch fehlenden Unterlagen für eine Immatrikulation - siehe auch Rückseite des Zulassungsbescheides bzw. Kontrollausdruck des Zulassungsantrages [Deckblatt] in den eigenen Unterlagen - übersenden (siehe auch (3.)). Die somit zu erfolgende postalische Übersendung der o.g. Unterlagen ergibt die Einschreibung, die damit grundsätzlich nicht persönlich, sondern schriftlich erfolgt.
In jedem Fall muss für die Annahme des Studienplatzes eine einfache Kopie des Zulassungsbescheides eingereicht werden. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen / Nachweise erforderlich. Auf der Rückseite des Zulassungsbescheides befindet sich der "Katalog" der insgesamt erforderlichen Unterlagen.
Wichtig ist zunächst die Feststellung, ob Sie für die beiden zulassungsbeschränkten Studienfächer jeweils bereits einen Bescheid (in dieser Fragestellung also einen Zulassungs- und einen Ablehnungsbescheid) erhalten haben. Falls nicht, sollten Sie zunächst auf der Seite www.uni-jena.de/nc_ergebnisse.html nachsehen, ob und wann entsprechende Bescheide versandt wurden. Sofern das Versendungsdatum bereits vor einer Woche (oder noch früher) lag, sollten Sie nachfragen.
Wenn Sie aber sowohl einen Zulassungs-, als auch einen Ablehnungsbescheid bekommen haben ist zu beachten, dass die Zulassung für das eine Fach erlischt, wenn Sie sich nicht rechtzeitig einschreiben (siehe auch (2.)). Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass eine Einschreibung nur in einer vollständigen Kombination (also bspw. von 2 Lehramtsfächern bzw. von Kern- und Ergänzungsfach im Bachelor of Arts) möglich ist.
Haben Sie also (zunächst) nur 1 Zulassung erhalten und wurde das 2. zulassungsbeschränkte Fach abgelehnt, sollten Sie sich ein anderes (zulassungsfreies) Fach aus dem Studienangebot der FSU Jena auswählen (siehe www.uni-jena.de/studienangebot.html) und dieses im Rahmen der Annahme der Zulassung bei der Immatrikulation formlos mitteilen. Dies setzt natürlich voraus, dass grundsätzlich für das ersatzweise gewählte zulassungsfreie Studienfach auch ein Studieninteresse bestehen sollte.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Bewerbersituation im nächsten Jahr sowie aufgrund nicht ausschließbarer Änderungen in den Regularien des Vergabeverfahrens kann eine erneute Zulassung im Folgejahr trotz erneuter Bewerbung nicht garantiert werden. Allerdings bestehen Besonderheiten, wenn Sie die Zulassung nicht annehmen können, weil Sie jetzt einen Dienst antreten (siehe auch (6.)).
Sofern Sie den Studienplatz nicht annehmen können, weil Sie einen anerkannten Dienst leisten müssen bzw. wollen, haben Sie im nächsten Jahr einen erneuten Zulassungsanspruch. Wichtig ist aber, dass Sie sich im kommenden Jahr neu und genau für das gleiche Fach bewerben und sowohl eine Kopie des diesjährigen Zulassungsbescheides, als auch eine Dienstzeitbescheinigung über den abgeleisteten Dienst beifügen müssten (= Sonderantrag), wenn Sie die gleiche Zulassung dann erneut erhalten möchten.
Sofern Sie unbedingt Ihren ursprünglichen (zulassungsbeschränkten) Studienwunsch realisieren möchten, verbessern Sie Ihre Bewerbersituation nur dann, wenn Sie warten und insofern bei einem späteren Bewerbungsverfahren eine höhere Wartezeit vorweisen können. Beachten Sie dabei aber auch, dass sich die Wartezeit nur dann erhöht, wenn Sie sich zwischenzeitlich nicht an einer deutschen Hochschule (z.B. Universität oder Fachhochschule) einschreiben. Andernfalls stoppt die Wartezeitzählung und Sie würden in einem neuen Bewerbungsverfahren nur mit unveränderten Werten (Durchschnittsnote / Wartezeit) teilnehmen können, was Ihre Chancen zumeist nicht verbessern dürfte.
Eine andere Alternative wäre die Wahl eines zulassungsfreien Studienganges. Das komplette Studienangebot hierzu finden Sie auf der Seite www.uni-jena.de/studienangebot.html
Bis zum 15.09.2011 wäre hier die Immatrikulation durch Übersendung der vollständigen Unterlagen / Nachweise möglich. Bereits vorliegende Unterlagen aus der Zulassungsbewerbung müssten selbstverständlich nicht erneut übersandt werden; weisen Sie aber bitte auf das Vorhandensein einer Zulassungsbewerbung unter der Bewerbernummer … hin.
In diesen - im Hilfsantrag genannten - zulassungsfreien Studiengang möchten wir Sie gern immatrikulieren, sofern Sie uns eine formlose Mitteilung mit dem Immatrikulationswunsch für das zulassungsfreie Fach sowie sämtliche für die Immatrikulation noch notwendigen Unterlagen und Nachweise (siehe Kontrolldruck der Bewerbung) bis zum 15.09.2011 zusenden.
Eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Hilfsantrag kann nur erfolgen, wenn vorher sämtliche Hauptantrag-Bewerber (egal mit welcher Note und egal mit welcher Wartezeit) für diesen Studiengang eine Zulassung erhielten. Da dies nur selten der Fall ist, werden (wie bei einem Nachrückverfahren) nur Bescheide im Zulassungsfall versandt. Ansonsten gilt der Antrag zunächst als abgelehnt (siehe auch Text im Ablehnungsbescheid für den Studiengang aus dem Hauptantrag).
Zunächst findet im Rahmen des Vergabeverfahrens das sog. "Hauptverfahren" statt, wobei Zulassungs- und Ablehnungsbescheide postalisch versandt werden. Anschließend werden die angenommenen Zulassungen sowie folgend die Einschreibungen (Immatrikulationen) registriert und gezählt. Sofern zur festgesetzten Frist Studienplätze noch frei geblieben oder ggf. später wieder frei geworden sind, werden diese Plätze in sog. "Nachrückverfahren" vergeben. D.h. es können weitere Zulassungen - i.d.R. nach Note und nach Wartezeit - erfolgen, wobei nur noch Zulassungsbescheide versendet werden.
Wer sich fristgerecht bis zum 15.07. beworben hat, und anschließend im Hauptverfahren eine Ablehnung erhielt, nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil, selbst wenn der Bewerber zunächst ein anderes zulassungsfreies Fach gewählt haben sollte (siehe auch (4.)). Eine "Bewerbung" für die Teilnahme am Nachrückverfahren ist nicht möglich.
Der Bewerber kann darüber hinaus immer selbst entscheiden, ob er eine Zulassung aus dem Nachrückverfahren noch annimmt oder nicht.
Ein Nachrückverfahren findet dann statt, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt Studienplätze frei geblieben oder wieder frei geworden sind (siehe auch (10.)). Ob ein 1. Nachrückverfahren durchgeführt wird, entscheidet sich voraussichtlich Ende August/Anfang September 2011. Informationen dazu werden auf der Seite www.uni-jena.de/nc_ergebnisse.html (s.o.) veröffentlicht.
Bei zulassungsfreien Studiengängen erfolgt keine gesonderte Zulassung. D.h. mit dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird / ist man eingeschrieben. Zu diesen vollständigen Antragsunterlagen gehört natürlich auch der Zahlungsnachweis (i.d.R. Kopie des Kontoauszuges).
Das "Losverfahren", welches nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge durchgeführt wird, ist ein völlig eigenständiges Studienplatz-Vergabeverfahren, für das in jedem Fall eine gesonderte Bewerbung erforderlich ist. D.h. egal, ob man sich vorher schon für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben hatte oder nicht, ist im Zeitraum 15.09.-30.09.2011 für alle die Antragstellung auf Beteiligung am Losverfahren möglich (siehe auch www.uni-jena.de/losverfahren.html).
Ein Losverfahren findet nur statt, wenn zu einer bestimmten Frist (nach dem 30.09.2011) immer noch zulassungsbeschränkte Studienplätze frei geblieben oder inzwischen (z.B. durch nachträglichen Verzicht) wieder frei geworden sind.
Das Losverfahren wird - soweit die Erforderlichkeit der Durchführung festgestellt wurde - i.d.R. erst kurz vor Vorlesungsbeginn durchgeführt. Der Vorlesungsbeginn ist dieses Wintersemester am 17.10.2011. Ob ein Losverfahren durchgeführt wurde, ist auf der Seite www.uni-jena.de/losverfahren.html erkennbar. Einen Bescheid erhalten nur ausgeloste Bewerber; es werden keine 'Ablehnungsbescheide' erteilt.
Je zulassungsbeschränktem Studiengang kann man sich nur 1-mal am Losverfahren beteiligen. D.h. wer sich für den gleichen Studiengang mehrfach registriert, wird vom Losverfahren ausgeschlossen. Wer hingegen Interesse an 5 verschiedenen Studiengängen hat, kann sich jeweils 1-mal getrennt für diese 5 verschiedenen Studiengänge registrieren.
Ihr Zulassungsbescheid enthält eine Frist, innerhalb der Sie die Zulassung angenommen haben müssen, da sie ansonsten verfällt und der Platz anderweitig vergeben wird. Wollen Sie also zunächst noch das Vergabeverfahren einer anderen Hochschule abwarten, können Sie die Annahmefrist der FSU Jena durchaus ausschöpfen, müssten sich aber noch rechtzeitig entscheiden. Um kein Risiko einzugehen, könnten Sie sich zunächst an der FSU Jena mit vollständigen Unterlagen immatrikulieren (siehe (3.)).
Die Immatrikulation kann bis spätestens zum 28.10.2011 rückgängig gemacht werden. Bzgl. einer (anteiligen) Rückerstattung des gezahlten Beitrages wird unterschieden, wann der Antrag auf Rücktritt von der Immatrikulation (siehe www.uni-jena.de/bewerbungsunterlagen.html) zusammen mit der Ausweis-Chipkarte an der FSU Jena eintrifft. Trifft der Antrag mit der Chipkarte bis zum 30.09. ein, wird der gezahlte Beitrag abzgl. 20,00 € (Chipkartenausstellungsgebühr) zurückerstattet. Ab dem 01.10. ist keine Rückerstattung mehr möglich.
In diesem Falle reicht die formlose Mitteilung, welches zulassungsfreie Studienfach Sie stattdessen wählen (www.uni-jena.de/studienangebot.html). Die Online-Antragstellung braucht nicht erneut durchgeführt werden. Für die Immatrikulation müssen zudem die noch fehlenden sonstigen Unterlagen und Nachweise vollständig eingereicht werden (siehe auch (3.)). Alle bereits in der richtigen Form vorliegenden Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht, sondern können weiterverwendet werden.
Der Antrag auf Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge muss vollständig bis zum 15.09.2011 bei uns eintreffen.
siehe (17.)
Um die Wartezeit für eine spätere Bewerbung zu erhöhen, dürfen Sie sich nicht an einer Hochschule (i.d.R. Universität oder Fachhochschule) einschreiben (immatrikulieren), da ansonsten die Wartezeitzählung stoppt.
D.h. die Wartezeit erhöht sich für eine spätere Bewerbung nur, wenn man weiterhin allgemein auf ein Studium (und nicht nur auf das spezielle Fach) wartet. Da eine Ausbildung kein Studium ist, können Sie diese absolvieren und gleichzeitig Wartezeit ansammeln.
Eine Notenveränderung (-verbesserung) findet in keinem Fall statt. Zwischen der Erhöhung der Wartezeit und einer Notenveränderung besteht kein Zusammenhang, weshalb sich trotz erhöhter Wartezeit die Note bei einer späteren Bewerbung nicht verändert hat.
Eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit (je nachdem, welche Wartezeit nach Erfahrungswerten erforderlich sein wird) ist bspw. die Ableistung eines Dienstes oder aber das Absolvieren einer (möglichst fachnahen) Ausbildung.
In Thüringen, und damit auch an der FSU Jena, gibt es derzeit keine (allgemeinen) Studiengebühren. Jeder Studierende muss semesterweise einen sog. Semesterbeitrag zahlen. Dieser beträgt für Erst- und Neueinschreiber zum Wintersemester 2011/12 insgesamt 176,40 € und beinhaltet folgende Bestandteile: 50,00 € Beitrag für das Studentenwerk, 7,00 € Beitrag für die Studierendenschaft, einmalig 20,00 € Erstausstattungsbeitrag für die Ausweis-Chipkarte thoska, 44,90 € für das Bahnticket Thüringen, 54,50 € Nahverkehrsticket Jena. Einzelne Bestandteile können nicht abgewählt werden.
In Thüringen gibt es aber die sog. Langzeitstudiengebühr i.H.v. 500,00 €. Da diese aber erst zu zahlen ist, wenn Sie mehr als 4 Semester die Regelstudienzeit überziehen, dürfte dieser Punkt für Sie aktuell wahrscheinlich keine Relevanz haben. Andernfalls erhalten Sie eine entsprechende Information mit gesondertem Bescheid.
Der Studienplatztausch ist rechtlich nicht geregelt und steht deshalb im Ermessen der beteiligten Hochschule(n). Die FSU Jena akzeptiert einen Studienplatztausch im 1. Fachsemester nur, wenn der aufzunehmende Antragsteller die FSU-Auswahlgrenze im betreffenden Studiengang in der betreffenden Auswahlquote, in der der abzugebende Antragsteller seine Zulassung erhalten hatte, erfüllen würde.
Die sich mir stellende(n) Frage(n) wurde bei den o.g. FAQ leider nicht beantwortet.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Zentrum.
telefonisch: 03641 931111 (Montag bis Freitag 09 - 11 Uhr)
per Telefax: 03641 931112
per E-Mail: