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Wortmarke FSU

Glossar


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A

abgeschlossene Hochschulausbildung
- sagt aus, dass ein Hochschulstudiengang durch eine Abschlussprüfung, z.B. Diplomprüfung, Magisterprüfung, Staatsexamen oder Bachelorprüfung, endgültig und ordentlich abgeschlossen worden ist
Äquivalenzbescheinigung - bescheinigt die Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses in Bezug auf einen anderen. So wird beispielsweise von der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät der FSU Jena auf Antrag die Äquivalenz des Diplom-Abschlusses mit dem Master-Abschluss bescheinigt.
Akademie - Bezeichnung für eine wissenschaftliche Institution oder Einrichtung zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kunst
Akademiker - Bezeichnung für Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung und/oder einem akademischen Grad
akademische Freiheit - Bezeichnung für die besonderen Selbstverwaltungsrechte der Hochschule, z.B. Lehrfreiheit der Dozenten
akademischer Grad - Grad, der aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung verliehen wird, z.B. Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor, MasterDoktor
akademischer Mittelbau - etwas unscharfe, aber umgangssprachlich gebräuchliche Sammelbezeichnung für die Wissenschaftler, die keine Professoren sind, z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliche Assistenten, Oberassistenten usw.
Internationales Büro (AAA) - Einrichtung der Hochschule, die für die Organisation des Studiums von Ausländern an der örtlichen Hochschule und des Studiums von Deutschen im Ausland zuständig ist (siehe auch Auslandsstudium)
akademisches Viertel - (cum tempore; c.t.); bedeutet, dass eine Veranstaltung eine Viertelstunde später als angegeben beginnt
Akrützel - führende Studentenzeitung Jenas, herausgegeben von den Studentenräten der Universität und der Fachhochschule; erscheint vierzehntägig während der Vorlesungszeit; beinhaltet Informationen und Unterhaltung; Themen sind der Uni- und FH-Dschungel, Hochschulpolitik, Stadtpolitik und Kultur
Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ) - siehe Schlüsselqualifikationen
Alma Mater - (lat. nährende Mutter); übertragen für die Universität
Abteilung Ausbildungsförderung - Einrichtung des Studentenwerkes, welches für die Umsetzung des BAföG zuständig ist
Approbation - staatliche Anerkennung und Genehmigung zur Berufsausübung für bestimmte Berufe (u.a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) entsprechend der Approbationsordnung des Bundes
Auditorium maximum (Audimax) - der größte (repräsentativste) Hörsaal der Universität
Aula - Versammlungs- und Festraum der Hochschule
Ausbildungsförderung - siehe BAföG
Auslandsstudium - Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule, meist für ein oder zwei Semester; gewinnt im Zuge internationaler Verflechtungen zunehmend an Bedeutung
Auswahlverfahren, allgemeines - ein Vergabeverfahren für Studienplätze; wird angesetzt, wenn für einen Studiengang bzw. ein Studienfach mehr Bewerber erwartet werden, als Studienplätze verfügbar sind (Zulassungsbeschränkung); das allgemeine Auswahlverfahren findet bei der ZVS und an den Hochschulen Anwendung; in der Regel werden die Plätze für Studienanfänger, abgesehen von Sonderquoten, z.B. für Härtefälle, folgendermaßen vergeben: zu 20% an Bewerber mit den besten Schulabschlüssen/Durchschnittsnoten (Auswahl nach Qualifikation), zu 20% an Studienbewerber mit den längsten Wartezeiten (Auswahl nach Wartezeit) und zu 60% in der sog. Hochschulquote

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