So sollten Sie sich verhalten:
Für den Fall, dass Sie von einer angemeldeten Prüfung zurück treten, ist ein schriftlicher begründeter Antrag auf Rücktritt (formlos) an das Akademisches Studien- und Prüfungsamt zu richten und fristgemäß einzureichen.
Für den Fall
Nachweis: Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag im Prüfungsamt über o.g. Rücktrittsantrag melden und Bestätigung durch ein amtsärztliches Attest; Frist: bis spät. 3 Tage nach der Prüfung
Für den Fall
Nachweis: Verhinderung am Prüfungstag, Nachweis- und Belegpflicht !!!
Frist: im Vorfeld oder wenn es nachweislich nicht anders möglich war bis spät. 3 Tage nach der Prüfung
Welche Angaben muss der Antrag zwingend enthalten?
Den Antrag senden Sie bitte an das:
Akademisches Studien- und Prüfungsamt
Carl-Zeiß-Platz 1
07743 Jena
Sie erhalten über die Entscheidung zum Rücktrittsantrag einen schriftlichen Bescheid.
Nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse/ Noten können o.g. Gründe nicht mehr geltend gemacht werden!
Rechtssprechung:
Eine gleichheitswidrige erneute Prüfungschance verschafft sich ein Prüfling, wenn er unter Vortäuschung einer Prüfungsunfähigkeit von einer Prüfung zurück tritt, wie auch, wenn er sich in Kenntnis seiner Prüfungsunfähigkeit oder ihrer wesentlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht, um sich im Falle eines Misserfolges durch einen nachträglichen Rücktritt den Rechtswirkungen der erfolglosen Prüfung zu entziehen.