ERASMUS fördert Gastdozenturen an einer europäischen Partnerhochschule. Ihre Lehrveranstaltungen sind dabei vorab mit der Gasthochschule abgestimmt und in das Lehrangebot vor Ort integriert.
Einen ERASMUS STA - Lehraufenthalt mit Förderung durch die Universität Jena können durchführen:
Die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen und Lehrmaterialien beider Partnerhochschulen sowie der Austausch von Lehrinhalten und Lehrmethoden ist nur ein Ziel der Dozentenmobilität. Ziele von "Teaching Staff" sind außerdem:
Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden (LVS) pro Woche an der ausländischen Partnerhochschule umfassen. Die Dauer der Reise beträgt in der Regel 1 Woche (5 Arbeitstage plus 1 Tag für An- und Abreise) bis maximal 14 Tage. Der Lehraufenthalt kann nur an einer ERASMUS Partnerhochschule der Universität Jena erfolgen, mit der eine entsprechende ERASMUS Vereinbarung besteht.
Die Erstattung der Reisekosten erfolgt auf Grundlage einer Dienstreise im Rahmen des Thüringer Reisekostenrechts. Gefördert werden vollständige Reisekosten, dazu zählen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Tagegeld gem. Länderpauschale.
Die Antragstellung auf Finanzierung einer STA - Reise erfolgt im Internationalen Büro, Antragsfrist 1.Oktober für das akademische Jahr. Bitte stimmen Sie sich vorab mit dem ERASMUS Koordinator/in Ihres Instituts ab. Hier erfahren Sie auch, mit welchen ERASMUS - Hochschulen eine Vereinbarung in Ihrem Fachbereich besteht. Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte als Download.
Haben Sie eine Bewilligung des Internationalen Büros erhalten, können Sie alle inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen treffen. Dazu gehören:
Bitte beachten Sie auch die Informationen und Reiserichtlinien der Reisekostenstelle unter www.uni-jena.de/reisekosten
Nach Beendigung Ihres Lehraufenthaltes reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Internationalen Büro ein:
Für Dozenten mit Sonderbedürfnissen oder Behinderung kann auf Antrag eine Förderung über den EU-Höchstsatz hinaus erfolgen. Ein Sonderbedürfnis ist z.B. gegeben, wenn eine alleinerziehende Dozentin/ alleinerziehender Dozent mit einem mitreisenden Kind an der Gasthochschule im Ausland einen Lehraufenthalt absolvieren möchte. Es kann ein Zuschuss für die Mehrkosten (Flug-, Unterkunft-, Betreuungskosten) durch die Mitnahme des Kindes gewährt werden. Im Falle einer Behinderung können die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten, die nicht durch nationale Stellen (z.B. Krankenkassen, Sozialämter) abgedeckt sind, bezuschusst werden. Eine Antragstellung muss mindestens zwei Monate vor der Reise beim DAAD erfolgen. Antragsformulare hierfür erhalten Sie im Internationalen Büro.
Erfahrungsberichte
Teaching Staff Beantragung