http://www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php 
Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG für ein Studium im Ausland sind, dass:
Das Studium an einer ausländischen Hochschule wird in einem zusammenhängenden Zeitraum in der Regel bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen für bis zu einem weiteren Jahr, gefördert. Das Auslandssemester wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet.
Mindestdauer: Förderung wird nur geleistet, wenn Studienaufenthalte mindestens 6 Monate (Ausnahme: Hochschulkooperationsprogramme mind. 12 Wochen), Praktika mindestens 3 Monate in einem Land durchgeführt werden.
Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen :
Weitere Informationen zu BAFöG-Regelungen unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php 
Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php?et=#dtl 