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Modulare Studienordnung


Am 01.10.2004 tritt für alle Studienanfänger (auch Wechsler) eine Prüfungsordnung für das reformierte Magisterstudium an der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Kraft.

Die Philosophische Fakultät hat sich dazu verpflichtet, die curricularen Strukturen des Grundstudiums in den durch die Philosophische Fakultät angebotenen Haupt- und Nebenfächern im Sinne der Leitlinien der Bologna-Erklärung zu reformieren.

Neu ist, dass das Grundstudium aller dieser Fächer (siehe Liste) im Magisterstudiengang modularisiert durchgeführt wird und Leistungspunkte (LP) vergeben werden.
An die Stelle der bisherigen obligatorischen Zwischenprüfung treten studienbegleitende Modulprüfungen.
Das Grundstudium gilt als absolviert, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden worden sind.

Das Hauptstudium wird nicht modularisiert angeboten.
Im Hauptstudium erwerben Sie Leistungsscheine und absolvieren Ihre Semesterwochenstunden. Wenn Sie in Ihrer Fachkombination alle Prüfungsvorleistungen erworben haben, gehen Sie in die Magisterprfung (Blockprüfung, Dauer: 12 Monate).
Sie erwerben den akademischen Grad eines/r Magister/ Magistra Artium (M.A.).

Die Neuregelungen betreffen demzufolge das Grundstudium in folgenden Fächern:

Alte Geschichte

Kunstgeschichte

Altorientalistik

Lateinische Philologie

Anglistik/Amerikanistik

Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit

Amerikanistische Literaturwissenschaft

 

Anglistische Literaturwissenschaft

Mittelalterliche Geschichte

Anglistische Mediävistik

Neuere Geschichte

Anglistische Sprachwissenschaft

Osteuropäische Geschichte

Auslandsgermanistik DaF/ DaZ

Philosophie

Germanistik

Romanistik (Französisch)

Germanistische Literaturwissenschaft

Romanistik (Italienisch)

Germanistische Sprachwissenschaft

Romanistik (Portugiesisch)

Alte Geschichte

Romanistik (Rumänisch)

Griechische Philologie

Slawistik (Kernfach)[Russisch, 2. slawische Sprache]

Indogermanistik

Ostslawistik [Russisch und Weißrussisch]

Interkulturelle Wirtschaftskommunikation

Südslawistik [Serbisch/Kroatisch und Bulgarisch]

Islamwissenschaft

Westslawistik [Polnisch und Tschechisch]

Semitische Philologie

Südosteuropastudien

Kaukasiologie

Sprechwissenschaft und Phonetik

Klassische Archäologie

Ur- und Frhgeschichte

1. Wichtiger Hinweis:
Diese Reformierte Magisterprüfungsordnung gilt nur für die Studierenden, die zum Wintersemester 2004/05 das Magisterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena neu beginnen oder in der Magisterkombination wechseln.

2. Wichtiger Hinweis:
Studierende, die bis zum Sommersemester 2004 das Magisterstudium begonnen haben, führen das Studium nach der geltenden Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät weiter (Scheinerwerb wie bisher und Zwischenprüfung)

Der Umstieg auf die Reformierte Magisterprüfungsordnung ist nicht möglich.

3. Wichtiger Hinweis:
Für die durch die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und die Biologisch-Pharmazeutische Fakultät angebotenen Haupt- und Nebenfächer werden die bisherigen Bestimmungen beibehalten. Das gilt auch für die durch andere Fakultäten angebotenen Nebenfächer.
Sie können sich über die geltenden Magisterprüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Biologisch-Pharmazeutische Fakultät informieren unter: www.uni-jena.de/magisterpruefungsamt

4. Wichtiger Hinweis:
Die Reformierte Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät wird nach Genehmigung eingestellt. Vorerst müssen Sie an den betreffenden Instituten und Bereichen nach Einführungsmaterialien nachfragen oder die Homepages einsehen.


5. Was versteht man unter Modularisierung?

Modularisierte Studienstruktur
Module sind Bausteine eines Studiums, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Es ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen) zusammensetzen kann.
Ein Modul wird in der Regel innerhalb eines Semesters, spätestens nach zwei Semestern mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.
Die Inhalte, Lernziele und Prüfungsmodalitäten eines Moduls werden in einem ausführlichen Vorlesungsverzeichnis bzw. - kommentar beschrieben.

Zu den Inhalten und Anforderungen des Leistungspunktesystems
Das Leistungspunktesystem ist ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung Ihres Studien- und Prüfungsaufwandes.
Der Umfang Ihrer Studien- und Arbeitsbelastung (workload) wird wie folgt festgelegt:

  • Im Hauptfach eines Magisterstudiengangs müssen im Grundstudium 60 LP erworben werden (dafür sind 5-10 Module zu absolvieren)
  • Im Nebenfach müssen im Grundstudium 30 LP erworben werden (dafür sind 3-5 Module zu absolvieren)

Es wird für einen LP eine Arbeits- und/ oder Präsenzzeit von 30 Zeitstunden zugrunde gelegt.
LP werden nur vergeben, wenn konkrete und positive Prüfungsleistungen erbracht worden sind.

Zu den Anforderungen von studienbegleitenden Prüfungen
Die studienbegleitenden Prüfungen finden zeitnah zu den Lehrveranstaltungen statt, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden (Semesterende).
Der Vorteil der studienbegleitenden Prüfungen ist, dass Ihr individueller Leistungsstand am Ende des Semesters ermittelt und dokumentiert wird. Im Falle von Leistungsproblemen können Sie sofort reagieren und dementsprechende Handlungskompetenzen entwickeln, z.B. kann bereits frühzeitig sowohl eine individuelle Profilierung erfolgen als auch ein Studienabbruch oder -wechsel motiviert werden.


6. Zwei Beispiele für eine Modulbeschreibung und ihre Anwendung

 

 

 

Welche Informationen erhalten Sie aus den Modulbeschreibungen für die Studienplanung?
Aussagen gelten für das HF Neuere Geschichte !

  1. Am Beginn des Studiums steht ein Selbsttest.
  2. Sie müssen während des Grundstudiums u.a. zwei Module in der Neueren Geschichte I absolvieren: ein Grundlagenmodul GM NG I und ein Fachmodul FM NG I.
  3. Das GM NG I ist ein Einführungsmodul; es sind die Lern- und Qualifikationsziele angegeben. Im Rahmen des GM NG I haben sie eine Klausur und eine schriftliche Ausarbeitung zu erstellen.
  4. Sie wissen, das GM NG I wird mit einer Klausur abgeschlossen.
  5. Das GM NG I wird jedes Semester angeboten, natürlich wechseln die Schwerpunkte.
  6. Sie können das FM NG I nur besuchen, wenn Sie das GM NG I erfolgreich absolviert haben; d.h. Sie müssen die Klausur mindestens mit der Note 4,0 abschließen. Dafür erhalten Sie 10 Leistungspunkte gut geschrieben.
  7. Sie wissen, dass das Folgemodul FM NG I in jedem Semester angeboten wird.

Hinweis: Neben diesen beiden Modulen sind im HF noch vier weitere Module zu absolvieren, so dass Sie im 4. , spätestens im 5. Fachsemester 6 Module mit je 10 Leistungspunkten abgeschlossen haben und insgesamt die erforderliche Zahl von 60 LP erreicht haben. Die Module werden in Form eines Zwischenprüfungszeugnisses zusammengefasst: die Zwischenprüfungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Modulnoten, gewichtet nach LP.

7. Rechtliche Grundlagen
Rahmenregelungen für die Modularisierung und Einführung von ECTS vom Rat der Philosophischen Fakultät verabschiedet am 22.06.2004.

Die Philosophische Fakultät hat sich dazu verpflichtet, die curricularen Strukturen des Grundstudium im Sinne der Leitlinien der Bologna-Erklärung zu reformieren.

Das Grundstudium aller Fächer im Magisterstudiengangs wird modularisiert, es werden studienbegleitende Prüfungen eingeführt und für die Module Modulkredits (MC) (entspr. dem ECTS) vergeben.

Curriculum Grundstudium

Die Studiengangsplanung und gestaltung richtet sich sowohl nach den Anforderungen des Fachs als auch auf den Lernfaktor der Studierenden aus.
Auf der Grundlage der zu erwerbenden Gesamtqualifikation wird festgelegt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in Abfolge der akademischen Jahre vermittelt werden müssen.
Es sollten die für die Erreichung des Lernziels wirkungsvollsten Lehr- und Lernmethoden und –mittel zur Anwendung kommen. Schlüsselqualifikationen sind im didaktischen Konzept zu berücksichtigen.
Das Grundstudium gilt nur als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 MC erreicht ist.

Modulkatalog Grundstudium

Es ist ein kommentierter Modulkatalog zu erstellen:

  • Allgemeine Information zum Fach
  • Gliederung und Ablauf des Studiums
  • Benotungs- und Leistungspunktesystem
  • Prüfungssystem
  • Beratungsmöglichkeiten, Ansprechpartner

Modulbeschreibung

Der wichtigste Teil des Modulkatalogs sind die Modulbeschreibungen:

  • Inhalte und Qualifikationsziel
  • Lehrformen
  • Teilnahmevoraussetzungen
  • Verwendbarkeit
  • Voraussetzung für die Vergabe von MC
  • Leistungspunkte
  • Dauer des Moduls
  • Prüfungsmodalitäten

Struktur von Modulen

Module sind kompakte, vergleichbare, inhaltlich und zeitlich abgeschlossene und lernzielorientierte Studieneinheiten. Es können fachübergreifende Module konzipiert werden.
Der Planung liegt das akademische Jahr (Beginn: 01.10. und Ende: 30.09.) zugrunde.
Es kann in Basismodule und Vertiefungs- und Aufbaumodule unterteilt werden. Diese können als Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule sowie als Wahlmodule angeboten werden.
In den Modulbeschreibungen ist das unterschiedliche Studienvolumen des Nebenfachs und des Lehramts zu berücksichtigen und exakt zu beschreiben.
Möglich wird das durch die Festlegung von Modulgrößen nach dem Prinzip der Teilung.

Modulbeauftragte/ Studienberatung

Für jedes Fach / ggf. Modul (nach Maßgabe des Instituts) sind Modulbeauftragte zu benennen.
Die Studienberatung spielt eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung.
Es muss eine ausreichende Anzahl von Stunden für die individuelle Betreuung, Beratung und Unterstützung der Studierenden vorgesehen werden.
Bereits in der Erprobungsphase muss das System der Fachstudienberatung grundlegend inhaltlich und personell neu bestimmt werden.

Anrechnungspunkt (MC)

MC sind der numerische Wert, der jeder Lehrveranstaltung oder jedem Modul zugeordnet wird. Sie spiegeln den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für das erfolgreiche Bestehen der Lehrveranstaltung/ des Moduls innerhalb des Semesters oder des Akademischen Jahres aufgewendet werden muss.
Bei der Planung der Module steht die Studierbarkeit an erster Stelle.
Der Student muss in der Fächerkombination pro Studienjahr 60 MC erreichen können. Dabei werden eine 40-Stunden-Woche und durchschnittlich 45 Arbeitswochen pro Jahr angenommen.

Hauptfach

1. Nebenfach

2. Nebenfach

MC Grundstudium gesamt

60

30

30

Zeitstunden Grundstudium gesamt

1800

900

900

MC pro Studienjahr

30

15

15

Zeitstunden pro Studienjahr

900

450

450

Berechnung von MC

Bei der Berechnung der MC sollten in der Regel für 1 MC folgende Leistungen zugrunde gelegt werden:

  • eine Selbststudienzeit von 30 Zeitstunden
  • eine Prüfungsleistung Klausur bis zu 90 Minuten
  • oder eine Prüfungsleistung mündliche Prüfung bis zu 30 Minuten
  • Teilnahme an einer einstündigen Lehrveranstaltung

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldungen zu den Modulprüfungen (einschl. Teilmodulprüfungen) erfolgen über das Institut oder die Modulverantwortlichen (Laufzettelverfahren).
Mit dem Eintrag in die Modulprüfungsliste nimmt der Student die verbindliche Anmeldung zur Modulprüfung vor.
Das Magisterprüfungsamt ist für die zentrale Erfassung und Organisation zuständig.

Zulassungen zu Prüfungen

Die Zulassung erfolgt durch den Modulverantwortlichen und ist abhängig vom geregelten individuellen Modulbeitrag des Teilnehmers.

Rücktritt von Prüfungen

Ein Rücktritt ist in der Regel nur bei Krankheit bzw. aus einem anderen schwerwiegenden Grund möglich. Die Gründe für den Rücktritt müssen dem Magisterprüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse

Die Prüfungsergebnisse werden per Aushang/ im Internet veröffentlicht.

Prüfer

Modulprüfungen werden von den hierfür verantwortlichen prüfungsberechtigten Lehrenden durchgeführt. Die Namen der Prüfer sind mit dem Prüfungstermin bekannt zu geben.

Art der Modulprüfungen

Das Modul wird mit einer Abschlussprüfung (Prüfung über die Lehrveranstaltungen des Moduls) zeitnah zu der letzten Lehrveranstaltung, in der prüfungsrelevante Inhalte vermittelt worden sind, abgeschlossen.

Folgende Prüfungsarten sind möglich:

  • Klausur von mindestens 60 und höchstens 120 Minuten
  • mündliche Prüfung von 30 Minuten
  • Hausarbeit mit einem Umfang von 20-30 Seiten.

Die Abgabefrist für Hausarbeiten im Wintersemester ist der 31.03. und für Hausarbeiten im Sommersemester der 30.09.

Die Begutachtung ist auf 4 Wochen befristet.
Die mündlichen Modulprüfungen sind von einem Prüfer und einem Beisitzer abzunehmen.
Bei Wiederholungsprüfungen sind zwei Prüfer erforderlich.
Das Modul ist bestanden, wenn die Modulprüfung mindestens mit ausreichend (4,0) bestanden wurde.

Teilprüfungen

Für den Fall, es wird auf eine Modulabschlussprüfung verzichtet, ist die Modulnote aus der Summe der Teilprüfungsleistungen zu ermitteln.
Teilprüfungen finden in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Folgende Teilprüfungsarten sind möglich:

  • Klausur von höchstens 90 Minuten
  • mündliche Prüfung von 20 Minuten
  • Seminarreferat oder Hausarbeit mit einem Umfang bis zu 15 Seiten.

Die Abgabefrist für Hausarbeiten im Wintersemester ist der 31.03. und für Hausarbeiten im Sommersemester der 30.09.
Die Begutachtung ist auf 4 Wochen befristet.
Die mündlichen Teilmodulprüfungen sind von einem Prüfer und einem Beisitzer abzunehmen.
Bei Wiederholungsprüfungen sind zwei Prüfer erforderlich.
Die Modulnote wird aus dem Durchschnitt der Teilnoten ermittelt.

Das Modul ist bestanden, wenn alle Teilprüfungsleistungen mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet worden sind.

Wiederholungen von Teilprüfungen

Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

Frist (mündliche, schriftliche Prüfung):
Die Prüfung kann frühestens 4 Wochen und muss spätestens 8 Wochen nach der nicht bestandenen Teilprüfung wiederholt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch.

Frist (Hausarbeit):
Eine mit nicht ausreichend bewertete Hausarbeit kann in der Regel nachgebessert werden. Es handelt sich aber in jedem Fall um eine Wiederholungsprüfung. Die Frist hierfür beträgt 6 Wochen. Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit ist ausgeschlossen.

Ein Ausgleich einer nicht bestandenen Teilprüfung durch eine andere positive Leistung ist nicht möglich.

Wiederholung von Modulprüfungen

Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden.
Über eine 2. Wiederholung entscheidet auf der Basis eines Härteantrages der Magisterprfungsausschuss.

Die Frist für die 1. Wiederholung:
Das Modul muss nicht wiederholt werden.
Die Prüfung kann frühestens 4 Wochen nach der nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden; sie muss spätestens bis zum Ende des der Prüfung folgenden Semesters wiederholt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch.

Frist für die 2. Wiederholung:
Das Modul muss wiederholt werden. Es erfolgt keine Anrechnung auf den workload. Die 2. Wiederholung muss spätestens ein Jahr nach der nicht bestandenen Modulprüfung absolviert worden sein, sonst erlischt der Prfungsanspruch.

Frist für das Ablegen der Modulprüfen/Wiederholungen

Die Module des Grundstudiums müssen in jedem Fach der Kombination bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemesters (3. Studienjahr) erfolgreich abgeschlossen sein, ansonsten gilt das Grundstudium vs. die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden.

Zwischenprüfungszeugnis

Ermittlung der Note

Das Grundstudium gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 MC (Hauptfach: 60, die Nebenfächer je 30 MC) erreicht ist.

Die Gesamtnote (Zwischenprüfung) für das betr. Fach wird aus den Noten der Module, gewichtet mit den MC, ermittelt. Es wird die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt.

skaliert

Prädikat

ECTS-Grades

Bis 1,5

ausgezeichnet

A- excellent

über 1,5

Sehr gut

B- very good

über 2,0 bis 2,5

gut

C- good

über 2,5 bis 3,5

befriedigend

D- satisfactory

über 3,5 bis 4,0

ausreichend

E- sufficient

über 4,0

nicht ausreichend

F- fail

Übergangsregelungen

1. Alle Studierenden, die das Studium in ihrer Fächerkombination vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, absolvieren das Studium einschließlich der Magisterzwischenprüfung nach der geltenden MAPO (1998/ 2001). Die notwendigen Prüfungsvorleistungen (Scheine) können nur im Rahmen der modularisierten Studienangebote erworben werden.

2. Alle Studierenden, die das Studium in ihrer Fächerkombination nach dem 01.10.2004 aufgenommen haben, absolvieren ein modularisiertes Grundstudium einschließlich der vorgeschriebenen studienbegleitenden Modulprüfungen.

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