Am 01.10.2004 tritt für alle Studienanfänger (auch Wechsler) eine Prüfungsordnung für das reformierte Magisterstudium an der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Kraft.
Die Philosophische Fakultät hat sich dazu verpflichtet, die curricularen Strukturen des Grundstudiums in den durch die Philosophische Fakultät angebotenen Haupt- und Nebenfächern im Sinne der Leitlinien der Bologna-Erklärung zu reformieren.
Neu ist, dass das Grundstudium aller dieser Fächer (siehe Liste) im Magisterstudiengang modularisiert durchgeführt wird und Leistungspunkte (LP) vergeben werden.
An die Stelle der bisherigen obligatorischen Zwischenprüfung treten studienbegleitende Modulprüfungen.
Das Grundstudium gilt als absolviert, wenn alle Modulprüfungen erfolgreich bestanden worden sind.
Das Hauptstudium wird nicht modularisiert angeboten.
Im Hauptstudium erwerben Sie Leistungsscheine und absolvieren Ihre Semesterwochenstunden. Wenn Sie in Ihrer Fachkombination alle Prüfungsvorleistungen erworben haben, gehen Sie in die Magisterprfung (Blockprüfung, Dauer: 12 Monate).
Sie erwerben den akademischen Grad eines/r Magister/ Magistra Artium (M.A.).
Die Neuregelungen betreffen demzufolge das Grundstudium in folgenden Fächern:
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Alte Geschichte |
Kunstgeschichte |
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Altorientalistik |
Lateinische Philologie |
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Anglistik/Amerikanistik |
Lateinische Philologie des Mittelalters und der Neuzeit |
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Amerikanistische Literaturwissenschaft |
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Anglistische Literaturwissenschaft |
Mittelalterliche Geschichte |
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Anglistische Mediävistik |
Neuere Geschichte |
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Anglistische Sprachwissenschaft |
Osteuropäische Geschichte |
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Auslandsgermanistik DaF/ DaZ |
Philosophie |
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Germanistik |
Romanistik (Französisch) |
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Germanistische Literaturwissenschaft |
Romanistik (Italienisch) |
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Germanistische Sprachwissenschaft |
Romanistik (Portugiesisch) |
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Alte Geschichte |
Romanistik (Rumänisch) |
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Griechische Philologie |
Slawistik (Kernfach)[Russisch, 2. slawische Sprache] |
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Indogermanistik |
Ostslawistik [Russisch und Weißrussisch] |
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Interkulturelle Wirtschaftskommunikation |
Südslawistik [Serbisch/Kroatisch und Bulgarisch] |
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Islamwissenschaft |
Westslawistik [Polnisch und Tschechisch] |
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Semitische Philologie |
Südosteuropastudien |
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Kaukasiologie |
Sprechwissenschaft und Phonetik |
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Klassische Archäologie |
Ur- und Frhgeschichte |
1. Wichtiger Hinweis:
Diese Reformierte Magisterprüfungsordnung gilt nur für die Studierenden, die zum Wintersemester 2004/05 das Magisterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena neu beginnen oder in der Magisterkombination wechseln.
2. Wichtiger Hinweis:
Studierende, die bis zum Sommersemester 2004 das Magisterstudium begonnen haben, führen das Studium nach der geltenden Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät weiter (Scheinerwerb wie bisher und Zwischenprüfung)
Der Umstieg auf die Reformierte Magisterprüfungsordnung ist nicht möglich.
3. Wichtiger Hinweis:
Für die durch die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und die Biologisch-Pharmazeutische Fakultät angebotenen Haupt- und Nebenfächer werden die bisherigen Bestimmungen beibehalten. Das gilt auch für die durch andere Fakultäten angebotenen Nebenfächer.
Sie können sich über die geltenden Magisterprüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Biologisch-Pharmazeutische Fakultät informieren unter: www.uni-jena.de/magisterpruefungsamt
4. Wichtiger Hinweis:
Die Reformierte Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät wird nach Genehmigung eingestellt. Vorerst müssen Sie an den betreffenden Instituten und Bereichen nach Einführungsmaterialien nachfragen oder die Homepages einsehen.
5. Was versteht man unter Modularisierung?
Modularisierte Studienstruktur
Module sind Bausteine eines Studiums, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Es ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen) zusammensetzen kann.
Ein Modul wird in der Regel innerhalb eines Semesters, spätestens nach zwei Semestern mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.
Die Inhalte, Lernziele und Prüfungsmodalitäten eines Moduls werden in einem ausführlichen Vorlesungsverzeichnis bzw. - kommentar beschrieben.
Zu den Inhalten und Anforderungen des Leistungspunktesystems
Das Leistungspunktesystem ist ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung Ihres Studien- und Prüfungsaufwandes.
Der Umfang Ihrer Studien- und Arbeitsbelastung (workload) wird wie folgt festgelegt:
Es wird für einen LP eine Arbeits- und/ oder Präsenzzeit von 30 Zeitstunden zugrunde gelegt.
LP werden nur vergeben, wenn konkrete und positive Prüfungsleistungen erbracht worden sind.
Zu den Anforderungen von studienbegleitenden Prüfungen
Die studienbegleitenden Prüfungen finden zeitnah zu den Lehrveranstaltungen statt, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden (Semesterende).
Der Vorteil der studienbegleitenden Prüfungen ist, dass Ihr individueller Leistungsstand am Ende des Semesters ermittelt und dokumentiert wird. Im Falle von Leistungsproblemen können Sie sofort reagieren und dementsprechende Handlungskompetenzen entwickeln, z.B. kann bereits frühzeitig sowohl eine individuelle Profilierung erfolgen als auch ein Studienabbruch oder -wechsel motiviert werden.
6. Zwei Beispiele für eine Modulbeschreibung und ihre Anwendung
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Welche Informationen erhalten Sie aus den Modulbeschreibungen für die Studienplanung?
Aussagen gelten für das HF Neuere Geschichte !
Hinweis: Neben diesen beiden Modulen sind im HF noch vier weitere Module zu absolvieren, so dass Sie im 4. , spätestens im 5. Fachsemester 6 Module mit je 10 Leistungspunkten abgeschlossen haben und insgesamt die erforderliche Zahl von 60 LP erreicht haben. Die Module werden in Form eines Zwischenprüfungszeugnisses zusammengefasst: die Zwischenprüfungsnote ergibt sich aus dem Mittel der Modulnoten, gewichtet nach LP.
7. Rechtliche Grundlagen
Rahmenregelungen für die Modularisierung und Einführung von ECTS vom Rat der Philosophischen Fakultät verabschiedet am 22.06.2004.
Die Philosophische Fakultät hat sich dazu verpflichtet, die curricularen Strukturen des Grundstudium im Sinne der Leitlinien der Bologna-Erklärung zu reformieren.
Das Grundstudium aller Fächer im Magisterstudiengangs wird modularisiert, es werden studienbegleitende Prüfungen eingeführt und für die Module Modulkredits (MC) (entspr. dem ECTS) vergeben.
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Curriculum Grundstudium |
Die Studiengangsplanung und gestaltung richtet sich sowohl nach den Anforderungen des Fachs als auch auf den Lernfaktor der Studierenden aus. | |||||
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Modulkatalog Grundstudium |
Es ist ein kommentierter Modulkatalog zu erstellen:
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Modulbeschreibung |
Der wichtigste Teil des Modulkatalogs sind die Modulbeschreibungen:
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Struktur von Modulen |
Module sind kompakte, vergleichbare, inhaltlich und zeitlich abgeschlossene und lernzielorientierte Studieneinheiten. Es können fachübergreifende Module konzipiert werden. | |||||
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Modulbeauftragte/ Studienberatung |
Für jedes Fach / ggf. Modul (nach Maßgabe des Instituts) sind Modulbeauftragte zu benennen. | |||||
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Anrechnungspunkt (MC) |
MC sind der numerische Wert, der jeder Lehrveranstaltung oder jedem Modul zugeordnet wird. Sie spiegeln den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für das erfolgreiche Bestehen der Lehrveranstaltung/ des Moduls innerhalb des Semesters oder des Akademischen Jahres aufgewendet werden muss. | |||||
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Hauptfach |
1. Nebenfach |
2. Nebenfach | ||||
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MC Grundstudium gesamt |
60 |
30 |
30 | |||
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Zeitstunden Grundstudium gesamt |
1800 |
900 |
900 | |||
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MC pro Studienjahr |
30 |
15 |
15 | |||
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Zeitstunden pro Studienjahr |
900 |
450 |
450 | |||
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Berechnung von MC |
Bei der Berechnung der MC sollten in der Regel für 1 MC folgende Leistungen zugrunde gelegt werden:
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Anmeldung zu Prüfungen |
Die Anmeldungen zu den Modulprüfungen (einschl. Teilmodulprüfungen) erfolgen über das Institut oder die Modulverantwortlichen (Laufzettelverfahren). | |||||
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Zulassungen zu Prüfungen |
Die Zulassung erfolgt durch den Modulverantwortlichen und ist abhängig vom geregelten individuellen Modulbeitrag des Teilnehmers. | |||||
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Rücktritt von Prüfungen |
Ein Rücktritt ist in der Regel nur bei Krankheit bzw. aus einem anderen schwerwiegenden Grund möglich. Die Gründe für den Rücktritt müssen dem Magisterprüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. | |||||
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Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse |
Die Prüfungsergebnisse werden per Aushang/ im Internet veröffentlicht. | |||||
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Prüfer |
Modulprüfungen werden von den hierfür verantwortlichen prüfungsberechtigten Lehrenden durchgeführt. Die Namen der Prüfer sind mit dem Prüfungstermin bekannt zu geben. | |||||
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Art der Modulprüfungen |
Das Modul wird mit einer Abschlussprüfung (Prüfung über die Lehrveranstaltungen des Moduls) zeitnah zu der letzten Lehrveranstaltung, in der prüfungsrelevante Inhalte vermittelt worden sind, abgeschlossen. Folgende Prüfungsarten sind möglich:
Die Abgabefrist für Hausarbeiten im Wintersemester ist der 31.03. und für Hausarbeiten im Sommersemester der 30.09. Die Begutachtung ist auf 4 Wochen befristet. | |||||
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Teilprüfungen |
Für den Fall, es wird auf eine Modulabschlussprüfung verzichtet, ist die Modulnote aus der Summe der Teilprüfungsleistungen zu ermitteln.
Die Abgabefrist für Hausarbeiten im Wintersemester ist der 31.03. und für Hausarbeiten im Sommersemester der 30.09. Das Modul ist bestanden, wenn alle Teilprüfungsleistungen mindestens mit ausreichend (4,0) bewertet worden sind. | |||||
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Wiederholungen von Teilprüfungen |
Bei Nichtbestehen einer Teilprüfung kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Frist (mündliche, schriftliche Prüfung): Frist (Hausarbeit): Ein Ausgleich einer nicht bestandenen Teilprüfung durch eine andere positive Leistung ist nicht möglich. | |||||
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Wiederholung von Modulprüfungen |
Eine nicht bestandene Modulprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Frist für die 1. Wiederholung: Frist für die 2. Wiederholung: | |||||
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Frist für das Ablegen der Modulprüfen/Wiederholungen |
Die Module des Grundstudiums müssen in jedem Fach der Kombination bis spätestens zum Ende des 6. Fachsemesters (3. Studienjahr) erfolgreich abgeschlossen sein, ansonsten gilt das Grundstudium vs. die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. | |||||
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Zwischenprüfungszeugnis Ermittlung der Note |
Das Grundstudium gilt als erfolgreich absolviert, wenn die Zahl von 120 MC (Hauptfach: 60, die Nebenfächer je 30 MC) erreicht ist. Die Gesamtnote (Zwischenprüfung) für das betr. Fach wird aus den Noten der Module, gewichtet mit den MC, ermittelt. Es wird die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt. | |||||
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skaliert |
Prädikat |
ECTS-Grades | ||||
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Bis 1,5 |
ausgezeichnet |
A- excellent | ||||
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über 1,5 |
Sehr gut |
B- very good | ||||
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über 2,0 bis 2,5 |
gut |
C- good | ||||
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über 2,5 bis 3,5 |
befriedigend |
D- satisfactory | ||||
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über 3,5 bis 4,0 |
ausreichend |
E- sufficient | ||||
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über 4,0 |
nicht ausreichend |
F- fail | ||||
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Übergangsregelungen |
1. Alle Studierenden, die das Studium in ihrer Fächerkombination vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, absolvieren das Studium einschließlich der Magisterzwischenprüfung nach der geltenden MAPO (1998/ 2001). Die notwendigen Prüfungsvorleistungen (Scheine) können nur im Rahmen der modularisierten Studienangebote erworben werden. 2. Alle Studierenden, die das Studium in ihrer Fächerkombination nach dem 01.10.2004 aufgenommen haben, absolvieren ein modularisiertes Grundstudium einschließlich der vorgeschriebenen studienbegleitenden Modulprüfungen. | |||||