Studium
Studienberatung für BA, Magister, Master, LA Jenaer Modell und LA alt:
- Dr. Alexander Löck
Sprechzeit: siehe Mitarbeiterseite
- Prüferberechtigungen des Institutes → Übersicht
- Mündliche Prüfung für das Lehramt Regelschule/Gymnasium: Zustimmungserklärung der Prüfer
- Eigenständigkeitserklärung für das Anfertigen von Hausarbeiten:
Entsprechend einer Entscheidung des Fakultätsrates müssen alle schriftlichen Hausarbeiten mit folgendem Zusatz versehen werden: "Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbst angefertigt und alle von mir benutzten Hilfsmittel und Quellen angegeben habe; alle wörtlichen Zitate und Entlehnungen aus fremden Arbeiten sind als solche gekennzeichnet."
- Abgabetermine für Hausarbeiten:
Die Abgabetermine für Hausarbeiten sind zwingend einzuhalten (Grundsatz der Gleichbehandlung). Der Prüfer entscheidet nicht über eine Verlängerung oder über einen Prüfungsrücktritt. Das ist Aufgabe des Allgemeinen Prüfungsausschusses. Dazu bedarf es einem rechtzeitig eingereichten, schriftlichen und begründeten Antrag des Studierenden beim Akademischen Studien- und Prüfungsamt. Die Entscheidung wird dem Studierenden per Bescheid mitgeteilt. Dieser ist aufgefordert, die Entscheidung seinem Prüfer umgehend mitzuteilen.