Für Einrichtungen der FSU besteht die Möglichkeit des kostengünstigen Erwerbs von Standardsoftware für Lehre und Forschung über das Universitätsrechenzentrum (URZ).
Das URZ realisiert die Beschaffung von Software-Lizenzen über
Rahmenverträge
Landeslizenzen
Campuslizenzen
Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von Software
Die Nutzung von Software wird von den Bestimmungen des jeweiligen Software-Lizenzabkommens geregelt .
Sofern nicht im jeweiligen Lizenzvertrag anders angegeben, stellt jede Duplizierung von urheberrechtlich geschützter Software ( hierzu zählt auch das Aufspielen der Software auf Festplatte, Band, CD ) - außer für eine Datensicherung oder Archivierung - einen Verstoß gegen geltendes Recht dar und steht im Widerspruch zu den an den Thüringer Hochschulen üblichen Gepflogenheiten .
Folgende Punkte müssen beachtet werden, um die Bestimmungen der jeweiligen Software-Lizenzabkommen einzuhalten:
Adresse
Universitätsrechenzentrum
Kundenbetreuung
- Softwarebeschaffung -
Am Johannisfriedhof 2
07743 Jena
Fax: 02641 / 9 40621
Telefon: 40521/40577
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:00 - 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag: nach Vereinbarung
Telefon: 40521/40577