Dieses Volumen-Lizenzprogramm für Hochschulen basiert auf einem Mietmodell inkl. Software Assurance. Die integrierte Software Assurance berechtigt die Einrichtungen, die jeweils neueste Version der lizenzierten Produkte während der Laufzeit des Agreements (bis 30.11.2012) zu nutzen.
Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Mitteln des Freistaats Thüringen. Der Vertrag ist im Auftrag der Ständigen Arbeitsgruppe Software (SAGS) beim Thüringer Kultusministerium abgeschlossen.
Im Rahmen des Microsoft Campusvertrags können alle Arbeitsplätze, die Eigentum der FSU sind, mit folgender Software ausgestattet werden:
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Zusätzlich besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSU, die am Arbeitsplatz über eine dienstliche Lizenz der Microsoft Produkte
verfügen, die Berechtigung, während der aktuellen Vertragslaufzeit eine Kopie dieser Software bei Vorliegen von dienstlichen Erfordernissen auf ihrem privaten Computer im Rahmen von Work-at-Home zu nutzen.
Weitere Informationen dazu unter "Work-at-Home".
Abteilung Softwarebeschaffung des URZ der FSU
Am Johannisfriedhof 2, Raum E031
Frau Egge / Frau Bär
Tel.: 9 40521
E-Mail: