Universitätspartnerschaft Halle - Jena - Leipzig
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Im Juli 1995 unterzeichneten die Rektoren der Universitäten Halle, Jena und Leipzig die unten angeführte Vereinbarung, die für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung gilt. Dadurch ergeben sich für Sie folgende Möglichkeiten, Ihr Studium individueller und interessanter zu gestalten:
Wichtige HinweiseBitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Fachbereich und insbesondere mit dem zuständigen Prüfungsamt der Heimatuniversität, ob die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise, die Sie an den Partneruniversitäten belegen bzw. ablegen möchten, entsprechend der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden können. Im Rahmen der Vereinbarung wurden an den Universitäten Beauftragte ernannt, an die Sie sich bei Fragen oder Problemen, die im engen oder weiteren Zusammenhang mit dem Studium an einer der Partneruniversitäten stehen, wenden können. Informationen über angebotene Vorlesungen, Seminare und Praktika erhalten Sie in den Studienberatungen. Zugang zu den Partneruniversitäten
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Beratung / Information und Ausstellung des Hörerausweises
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Beauftragte:
Evelin Schädlich
Abteilung 1, Referat 1.3, Wissenschaftliche Weiterbildung, Praktikumsamt für Lehrämter und Gebühren
Universitätsplatz 11 (Löwengebäude), 06108 Halle, Tel.: (0345) 55 21 526/-21 325
- Allgemeine Studienberatung:
Universitätsplatz 11, 06108 Halle, Tel.: (0345) 55 21 308 / 55 21 306 / 55 21 322
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Sprechzeiten: |
Mo, Di, Do, Fr |
10.00 - 12.00 Uhr |
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Di |
13.00 - 17.00 Uhr |
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Do |
13.00 - 15.00 Uhr |
Aktuell: Für die Zeit vom 02.06. - 09.10.2009 gelten folgende veränderte Öffnungszeiten:
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Sprechzeiten: |
Mo |
09.00 - 12.00 Uhr |
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Di |
13.00 - 17.00 Uhr |
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Do |
10.00 - 12.00 Uhr |
- Studentensekretariat:
Universitätsplatz 11, 06108 Halle, Tel.: (0345) 55 21 304 / 55 21 309 / 55 21 311 / 55 21 312
Sprechzeiten: (siehe Allgemeine Studienberatung)
Friedrich-Schiller-Universität Jena
- Zentrale Studienberatung:
Fürstengraben 1, Studierenden-Service-Zentrum, 07743 Jena, Tel.: (03641) 93 11 11
E-Mail:
http://www.uni-jena.de/ZSB.html - Studierenden-Service-Zentrum:
Fürstengraben 1, 07743 Jena, Tel.: (03641) 93 11 11
E-Mail:
http://www.uni-jena.de/ssz.html
Öffnungszeiten:
Montag 10.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 16.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Universität Leipzig
- Beauftragte:
Dr. Maritta Hagendorf
Dez. 2: Akademische Verwaltung
Goethestr. 6, Zi.: 415, 04109 Leipzig, Tel.: (0341)97 32 000
- Zentrale Studienberatung:
Goethestr. 6, 4. Etage, 04109 Leipzig, Tel.: (0341) 97 32044
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Sprechzeiten: |
Di |
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
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Do |
09.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
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Fr |
09.00 - 12.00 Uhr |
- Wissenschaftliche Weiterbildung/Fernstudium:
Neumarkt 9-19, 04109 Leipzig, Tel.: (0341)97 30 050
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Sprechzeiten: |
dienstags |
09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
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Besucheradresse: Universitätsstr. 16, 2. Etage (Innenhof, Treppenhaus B), 04109 Leipzig |
donnerstags |
13.00 - 15.30 Uhr |
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freitags |
09.00 - 12.00 Uhr |
Infos der Universität Leipzig zur Universitätspartnerschaft
Vereinbarung im Rahmen der Universitätspartnerschaft zwischen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Universität Leipzig
Präambel
Eingedenk ihrer gemeinsamen Geschichte als klassische Universitäten und im Bewusstsein ihrer gemeinsamen Verantwortung für die mitteldeutsche Wissenschaftsregion sowie mit Rücksicht auf die guten Erfahrungen mit der Kooperationsvereinbarung vom 14. April 1994 schließen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Friedrich-Schiller-Universität Jena und die Universität Leipzig die folgende Vereinbarung:
§ 1
Ziele
(1) Die drei Universitäten erklären ihre Bereitschaft, in allen Bereichen von Forschung, Lehre und Weiterbildung zusammenzuarbeiten und so ihre Verantwortung im internationalen Hochschulraum - insbesondere in Europa - auch gemeinsam wahrzunehmen. Bereits bestehende Kooperationen zwischen den beteiligten Universitäten sollen ausgebaut werden.
(2) Die drei Universitäten stimmen sich bei der Mitwirkung in nationalen und internationalen wissenschaftlichen und hochschulpolitischen Gremien ab.
(3) Die drei Universitäten informieren sich über die mittel- und langfristigen Entwicklungsplanungen der jeweiligen Universität hinsichtlich der in diesem Vertrag formulierten Ziele. Dazu zählen insbesondere Abstimmungen in der Schwerpunktsetzung und der darauf bezogenen Berufungsstrategie sowie zum Lehrangebot.
§ 2
Forschung
(1) Die drei Universitäten nutzen ihre komplementren Forschungspotenziale und streben insbesondere die Einrichtung gemeinsamer, kooperativer Forschungsverbünde an, an denen entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, aber auch ausländische Partnerinstitutionen einbezogen werden können.
(2) Es wird angestrebt, Gastwissenschaftlerprogramme und Angebote zur strukturierten Doktorandenqualifizierung gemeinsam zu nutzen. Die Einrichtung gemeinsamer Post-doc-Programme soll angestrebt werden. Das setzt insbesondere einen regelmäßigen Informationsaustausch der drei Prorektoren für Forschung und der mit Forschungsförderung befassten Verwaltungseinrichtungen der drei Universitäten voraus.
§ 3
Lehre
(1) Alle an einer der drei Universitäten immatrikulierten Studierenden können ohne zusätzliche Immatrikulation unter Beachtung der jeweiligen Kapazitäten Studienmodule an den Partneruniversitäten absolvieren. Die Module werden nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch die immatrikulierende Universität anerkannt. Näheres regeln die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen.
(2) Die drei Universitäten prüfen die Möglichkeit der Einrichtung von Verbundstudiengängen. Besondere Beachtung finden dabei die kleinen Fcher.
(3) Die Partner können bei Bedarf vereinbaren, dass Professoren und akademische Mitarbeiter einen Teil ihrer Lehrverpflichtungen an den Partneruniversitäten leisten können.
§ 4
Weiterbildung
Die Partneruniversitäten informieren sich über ihre Weiterbildungsangebote. Sie streben gemeinsame Vorhaben im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung an. Sie arbeiten ferner im Bereich der Fortbildung zusammen.
§ 5
Qualitätssicherung
(1) Die drei Universitäten erarbeiten ein gemeinsames Programm zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsförderung in Lehre und Forschung.
(2) Sie informieren sich gegenseitig über die Einführung und Gestaltung moderner Management-Methoden.
§ 6
Organisatorisches
(1) Es finden regelmäßige Treffen der drei Rektorate abwechselnd in Halle, Jena und Leipzig statt. Die Prorektoren, Kanzler und Mitglieder der Universitätsverwaltungen konsultieren sich zusätzlich entsprechend der gemeinsamen Arbeitsschwerpunkte.
(2) In den gemeinsamen Treffen werden Arbeitsschwerpunkte vereinbart, die aufgabenbezogen koordiniert werden sollen. Die Partner unterrichten sich über Hochschulverträge und Zielvereinbarungen. Aktivitäten im Rahmen dieses Vertrages sollen zum Nutzen der drei Universitäten dort verankert werden.
(3) Die Umsetzung dieser Vereinbarung wird auf Treffen der drei Rektorate regelmäßig überprüft. Den Akademischen Senaten wird einmal im Jahr darüber berichtet. Die Öffentlichkeit wird über grundsätzliche Vorhaben im Rahmen der Universitätspartnerschaft unterrichtet.
§ 7
Schlussbestimmungen
(1) Die Kooperationsvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Rektoren der drei Universitäten in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinbarung vom 14. April 1994 außer Kraft.
(2) Die Vereinbarung gilt zunächst für eine Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern sie nicht im Einvernehmen zwischen allen drei Universitäten aufgekündigt oder geändert wird.
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Halle, |
Jena, |
Leipzig, |
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Prof. Dr. Wilfried Grecksch |
Prof. Dr. Klaus Dicke |
Prof. Franz Häuser |

