Liebe Studierende,
um Ihnen als zukünftigen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit der Selbstüberprüfung Ihrer Studienwahl zu geben, hat der Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschlossen, mit Beginn des Wintersemesters 07/08 ein Eingangspraktikum einzuführen. Damit reagiert die Universität u. a. auf Untersuchungsergebnisse, wonach mehr als die Hälfte aller Lehramtsstudierenden vor Aufnahme des Studiums noch keine intensiveren pädagogischen Erfahrungen in Umgang mit Kindern und Jugendlichen hatten.
Die Dauer des nachzuweisenden Eingangspraktikum beträgt 320 Stunden. Es sollte in der Regel vor dem Studium absolviert werden. Um Härtefälle zu vermeiden, kann es aber bis zur Anmeldung zum Praxissemester (meist nach dem ersten Studienjahr) nachgeholt werden.
Als Eingangspraktikum wird jede Art der pädagogischen Tätigkeit und des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre anerkannt, soweit dieses von dritter Seite über die tatsächlich geleitsteten Stunden bestätigt wird. Das Praktikum soll aktuell sein und nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Betreute Ferienfreizeiten werden mit 14 Stunden täglich anerkannt. Geeignete Praktikumstätigkeiten sind z.B.:
In der Regel sind Sie gehalten, sich Praktikumsplätze selbst zu suchen. Das Praktikumsamt für Lehrämter der Friedrich-Schiller-Universität in Jena kann aber in Einzelfällen behilflich sein.
Es wird erwartet, dass Sie Ihre Tätigkeit kurz (eine A4-Seite) dokumentieren.
Folgende Fragen können Ihre Dokumentation strukturieren:
Die Nachweise und die Dokumentation Ihrer Tätigkeit können Sie bei der Erstimmatrikulation im Studierenden - Service - Zentrum einreichen. Wenn Sie Ihr Eingangspraktikum während der ersten vier Semester absolvieren, reichen Sie Ihre Unterlagen im Praktikumsamt für Lehrämter der Friedrich-Schiller-Universität Jena nach.
Studierende ohne Eingangspraktikum können zum Praxissemester, das im 5. oder 6. Semester beginnt, nicht zugelassen werden.
Sobald Ihre Unterlagen vollständig anerkannt sind, wird das Eingangspraktikum in Friedolin verbucht. Ein Schein wird nicht ausgestellt.