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Möglichkeiten des Teilzeitstudiums


Das Studium ist grundsätzlich im Vollzeitstudium zu absolvieren. 

In geeigneten Studiengängen können Berufstätige mit mindestens 20 und höchstens 30 Stunden Wochenarbeitszeit oder Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen einen grundständigen Studiengang in Teilzeit aufnehmen bzw. während des Studiums in Teilzeit wechseln. Rechtsgrundlage hierfür ist § 42 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) bzw. § 9 der Immatrikulationsordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

 

Beantragung des Teilzeitstudiums

 

Das Teilzeitstudium ist im Studierenden-Service-Zentrum zu beantragen.

Bei Neuimmatrikulationen in das Teilzeitstudium nutzen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen zum handschriftlichen Ausfüllen. Das Teilzeitstudium ist abhängig vom Studiengang innerhalb der  Bewerbungsfristen zu beantragen. Beachten Sie bitte, dass neben den regulär einzureichenden Unterlagen Nachweise zur Begründung Ihres Teilzeitstudiums einzureichen sind. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte das Studierenden-Service-Zentrum.

Falls Sie während Ihres Studiums in Teilzeit wechseln möchten, nutzen Sie bitte den Antrag auf Wechsel vom Vollzeit- in das Teilzeitstudium. Beachten Sie bitte, dass auf der Rückseite des Antrages die Zustimmung des verantwortlichen Prüfungsamtes bzw. Studienfachberaters vor Antragstellung eingeholt werden muss und geeignete Nachweise zur Begründung des Teilzeitstudiums einzureichen sind. Für ein Wintersemester ist der Antrag bis zum 15.09. vor Beginn des jeweiligen Semesters und für ein Sommersemester bis zum 15.03. vor Semesterbeginn vollständig im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen.

Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist abhängig von der Zustimmung durch die jeweilige Fakultät bzw. das zuständige Prüfungsamt.

Sofern ein Teilzeitstudium möglich ist, befindet sich bei den Studiengängen und -fächern in der Spalte "Anmerkungen" ein "T". Ansonsten kann bzgl. einer solchen Möglichkeit im Studierenden-Service-Zentrum nachgefragt werden.

 

Allgemeine Hinweise zum Teilzeitstudium

 

Die Dauer eines Teilzeitstudiums richtet sich nach der Studien- und Prüfungsordnung und nach dem individuellen Zeitbudget des Teilzeitstudenten, da Lehrveranstaltungen der Vollzeitstudenten belegt werden müssen. Deshalb ist diese Form des Studiums vorwiegend für Bewerber geeignet, die in der näheren Umgebung von Jena arbeiten bzw. wohnen und ihre Arbeitszeit ausreichend flexibel gestalten können.


Studenten im Teilzeitstudium können im zuständigen Prüfungsamt eine Verlängerung Ihrer Regelstudienzeit beantragen.

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