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Langzeitstudiengebühren

Informationen zur Einführung von Langzeitstudiengebühren an den Thüringer Hochschulen

 

Der Thüringer Landtag hat durch eine Änderung des Hochschulgesetzes am 3. April 2003 beschlossen, Langzeitstudiengebühren einzuführen. Die Thüringer Hochschulen sind in Ausführung des Gesetzes angehalten, die Gebührenpflicht zu überprüfen und ggf. die Zahlung der Gebühr bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung zu verlangen. Diese INFO-Seiten sollen über die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Landes und das Verfahren an der Friedrich-Schiller-Universität Jena informieren.

Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist:

Roland Mayer Mail
Universitätshauptgebäude
Fürstengraben 1, Raum 3.54
07737 Jena

03641 - 931105

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