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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Magisterprüfungsausschuss/ Magisterprüfungsamt, Carl-Zeiß-Platz 1, 07743 Jena, einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist ist bei schriftlicher Einlegung nur gewährt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei o. g. Stelle eingeht. Wenn ein Bevollmächtigter bestellt wird, gilt sein Versäumnis dieser Frist als eigenes Verschulden des Auftraggebers.
Im Falle einer Widerspruchserhebung bitten wir um die Einreichung von Tatsachenbelegen und begründeten Beweisen.