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Gerade in Deutschland ist in den letzten Monaten heftige Kritik an der Einführung gestufter Studiengänge und an den damit verbundenen Akkreditierungsverfahren geübt worden. Dabei gerät in Vergessenheit, dass der Bologna-Prozess den Weg zum entstehenden Hochschulraum und zur weitgehenden Autonomie der Hochschulen in Europa geöffnet hat. Die verschiedenen Akkreditierungswege haben Anstöße zur inhaltlichen Studienreform gegeben und das ministerielle Genehmigungsverfahren für Studiengänge weitgehend abgelöst. Studiengänge werden nunmehr "vor Ort" entwickelt und prägen das Profil einer Hochschule. Von derzeit etwa 10 000 "neuen Studiengängen" wurde bereits über die Hälfte akkreditiert. Dabei gibt es große Differenzen nach Hochschulart und -standorten. Auch kann nicht geleugnet werden, dass gerade die ersten Programmakkreditierungen zunächst nur Studienkonzepte bewerten konnten, da noch keine Erfahrungen mit der neuen Studienorganisation vorlagen. Dass allerdings in der föderal gesteuerten und sehr differenzierten deutschen Hochschullandschaft der Bologna-Prozess besonders bürokratisch und kleinteilig umgesetzt wurde, ist leider richtig. Hier muss entschieden gegengesteuert werden, was alle Verantwortlichen auch erkannt haben. Insofern ist die Kritik an der Akkreditierungswirklichkeit in Deutschland, wenn sie nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet, durchaus berechtigt.
Alle haben Details angehäuft
Die Umsetzung der Bologna-Studienstruktur in Deutschland hat vielfach zu einer ausufernden Detailsteuerung geführt, an der alle Beteiligten, vor allem auch die am lautesten Klagenden, beteiligt sind. Dies gilt für die Länder, die neben den gemeinsamen Strukturvorgaben oft noch eigene, zusätzliche erlassen haben. Dies gilt für die Akkreditierungsagenturen, die über die Vorgaben des Akkreditierungsrates hinaus steuernd in die Entwicklung neuer Studiengänge eingreifen und damit ihre Kompetenzen überschreiten. Die Hochschulen ihrerseits haben die Bologna-Studiengänge mit eng geführten Modulen und einem Prüfungsregime überfrachtet, das von den Studierenden zu Recht als unnötige Verschulung beschrieben wird. Ob die Verteilung der Aufgaben zwischen Akkreditierungsrat und einer Vielzahl von Akkreditierungsagenturen auf die Dauer richtig organisiert ist, darf durchaus gefragt werden. Nun liegt es an allen Beteiligten, Bundesländern, Hochschulen und Agenturen, vor allem aber an den Hochschullehrern selbst, ihre Studiengänge attraktiv und zielführend auszugestalten. Gute Studiengänge können nur vor Ort entwickelt werden: Der Weg zur realen Hochschulautonomie ist aber weder für die staatliche noch für die Hochschulseite ganz einfach.
Der Akkreditierungsrat versucht, die Ursachen der Detailsteuerung und Überregulierung zu beseitigen. Auf der einen Seite führt er seine Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen auf das Wesentliche zurück. Auf der anderen Seite eröffnet er den Hochschulen durch die Einführung einer institutionellen Form der Akkreditierung ("Systemakkreditierung") größere Spielräume zur eigenen Gestaltung ihrer Studiengänge. In beiden Bereichen (Programmakkreditierung und institutioneller Akkreditierung) geht es längst nicht mehr um die Einhaltung sogenannter Mindeststandards, sondern um die Einhaltung (weniger) Strukturvorgaben und die Beratung der Hochschulen, wenn sie neue Studienprogramme entwickeln. In der deutschen Ausgestaltung des Bologna-Prozesses muss eine Rückbesinnung auf das Wesentliche einsetzen: Aufbau und Zielsetzung der Studienprogramme (Module und Berufsfeldorientierung) sollen in der Struktur vergleichbar, aber keineswegs identisch sein. Sie sollen auf die von den Hochschulen selbst formulierten Ziele konzentriert sein und nicht im Detail von außen reglementiert werden. Gerade die Bologna-Struktur kann den Studierenden eine flexible Studiengestaltung mit individuell gestalteter Kombination von Bachelorstudium, Masterphase und Berufstätigkeit ermöglichen. Dem entspricht die Wirklichkeit des Studienangebots in Deutschland in der Tat noch längst nicht. Studierende beklagen die Verschulung des Studiums und die Einengung ihrer Freiräume, vor allem aber die Belastung durch zu viele Prüfungen. Auch muss die Studierbarkeit der neuen Studiengänge bei ihrer Reakkreditierung aufgrund der inzwischen gewonnenen Erfahrungen überprüft werden. Die Neuorientierung der Studiengänge auf Berufsfelder und künftige Tätigkeitsbereiche darf nicht durch bürokratische Überregulierung verhindert werden.
Die Verantwortung für (neue) Studiengänge und für die Sicherung ihrer Qualität muss bei den Hochschulen selbst liegen. Die externe Begutachtung durch Peers unterstützt diese Autonomie und löst die staatliche (Außen-)Steuerung ab. Dass dies alles erst allmählich von allen Beteiligten gelernt wird, lässt sich nicht bestreiten. Deshalb hat der Akkreditierungsrat mit der Systemakkreditierung einen ersten Schritt zur Ablösung der Akkreditierung aller Studiengänge gemacht. Hochschulen, die in einer externen Begutachtung die Wirksamkeit ihrer internen Qualitätssicherung nachgewiesen haben, müssen sich nicht mehr der Einzelakkreditierung ihrer Studiengänge unterziehen. Zwar haben die Programmakkreditierungen dazu beigetragen, dass viele Studiengänge in Deutschland umfassend überarbeitet und neue Studienangebote entwickelt wurden. Doch konterkarierte gleichzeitig die oft zu weit gehende Detailsteuerung wichtige Ziele der Studienreform. Nicht immer zu Unrecht entstand deshalb in den Hochschulen der Eindruck eines allzu bürokratisierten und reglementierten Verfahrens. Die Systemakkreditierung wird hingegen Selbststeuerungsprozesse in Gang setzen und Reglementierungen auf das notwendige Mindestmaß zurückführen.
Zurück zur staatlichen Kontrolle?
Die gelegentlich geforderte gänzliche Einstellung der Akkreditierungen würde zurück zur staatlichen Kontrolle der Hochschule führen, die von niemand ernsthaft gewünscht wird. Die Autonomie der Hochschulen verlangt die Einhaltung einer (möglichst kleinen) Zahl von Regeln und die öffentliche Rechenschaftslegung. Sie ist dann sachgerecht, wenn sie durch Peers und Studierende durchgeführt wird. Darauf muss die künftige Ausgestaltung der Akkreditierungsformen abheben. Bei der Überprüfung einzelner Studiengänge kommt es auf die Erreichung der von den Hochschulen selbst formulierten Studienziele an. Mit der künftig hoffentlich in den Vordergrund tretenden institutionellen Akkreditierung wird den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, einen eigenen Weg zur Profilierung und Ausgestaltung ihrer Studiengänge zu finden. Im Europäischen Hochschulraum sollen strukturell vergleichbare, nicht aber identische Studienangebote entstehen, die gegenseitig anerkannt werden und den Studierenden den Wechsel zwischen den Hochschulen sowie die freie Zusammenstellung eines Studienprogramms durch die Kombination von Bachelor- und Master-Studium ermöglichen. Eine gute Akkreditierung unterstützt dies.
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Prof. Dr. Reinhold R. Grimm ist Ende März als Lehrstuhlinhaber für Romanische Literaturwissenschaft
der Universität Jena in den Ruhestand getreten. Er ist aber weiterhin Vorsitzender des Akkreditierungsrates,
Mitglied in den Universitätsräten von Wien und Leipzig sowie in anderen wissenschaftspolitischen
Gremien tätig - und kennt das Thema Akkreditierung
daher aus vielen Positionen.
Foto: Scheere
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