Benutzungshinweise des Universitätsarchivs
Die Benutzung der Archivalien erfolgt im gemeinsam genutzten Lesesaal des Universitätsarchivs und der Abteilung Handschriften und Sondersammlungen der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (ThULB) im 1. Untergeschoss des Hauptgebäudes der ThULB am Bibliotheksplatz 2. Der Zugang zum Lesesaal befindet sich rechts neben der Info-Theke im Erdgeschoss. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Jacken, Taschen und sperrige Gegenstände im Garderobenbereich (rechts vom Haupteingang) einzuschließen sind.
Benutzungsbedingungen
Das Universitätsarchiv stellt seine Archivalien zu amtlichen, wissenschaftlichen, publizistischen und Bildungszwecken sowie zur Wahrnehmung begründeter persönlicher Belange zur Verfügung.
Die Benutzung des Archivs ist im Rahmen der Öffnungszeiten und nach vorheriger Anmeldung möglich. Bei jeder Erstbenutzung innerhalb eines Kalenderjahres oder bei wechselnden Forschungsthemen ist ein Benutzungsantrag auszufüllen. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt unter Anerkennung der "Ordnung für das Universitätsarchiv der Friedrich-Schiller-Universität Jena" vom 06.12.2001 in der Fassung der Ersten Änderung dieser Ordnung vom 28.02.2008 sowie der "Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv Jena" vom 28.02.2008.
Im Lesesaal bestehen Möglichkeiten zur Laptop-Nutzung und zur Internet-Recherche. Für die Filmbenutzung steht ein Readerprinter zur Verfügung. Zum Archiv gehört eine Handbibliothek (Präsenzbibliothek) mit 5624 Bänden und Sonderdrucken, die Nachschlagewerke und Lexika, Bücher zur Universitäts-, Stadt-, Regional- und Personengeschichte, archivwissenschaftliche Fachbücher sowie Belegexemplare der anhand von Archivquellen entstandenen Publikationen umfasst. Bücher aus der Handbibliothek sowie die im Archiv aufbewahrten Zeitungen, Zeitschriften und Periodika können auf Wunsch ebenfalls im Lesesaal eingesehen werden.
Bereits verfilmte Akten werden nur als Film zur Benutzung am Readerprinter zur Verfügung gestellt.
Akten die Schutzfristen unterliegen, können nur nach Genehmigung durch dafür berechtigte Personen bzw. Einrichtungen eingesehen werden. Entsprechend dem Thüringer Archivgesetz betragen die Schutzfristen für:
* personenbezogenes Schriftgut: 90 Jahre nach der Geburt bzw. 10 Jahre nach dem Tod
* Verwaltungsschriftgut: 30 Jahre vom jüngsten Datum der Akte ausgehend
Die Bereitstellung der Akten erfolgt nach Abgabe der Bestellzettel. Für jede Akte ist ein gesonderter Bestellzettel auszufüllen. Akten die bis 14.00 Uhr bestellt werden, können am darauf folgenden Öffnungstag eingesehen werden, sofern sie nicht in der Außenstelle des Archivs (Dissertationen und persönliche Dokumente) aufbewahrt werden. Unterlagen aus der Außenstelle können erst am dritten Öffnungstag nach Bestelleingang eingesehen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass pro Person maximal zehn Akten gleichzeitig für die Benutzung zur Verfügung gestellt werden.
Anfertigung von Kopien und Scans
Kopien und Scans aus Akten können nach Stellung eines Kopierauftrags angefertigt werden. Ein Anspruch auf Anfertigung von Kopien und Scans besteht nicht. Das Archiv behält sich vor, anhand des Erhaltungszustands der Akten über die Anfertigung von Kopien und Scans zu entscheiden. Kopien aus personenbezogenen Unterlagen werden nur für berechtigte Personen angefertigt und nur nach Vorlage eines gültigen Personaldokuments ausgehändigt.
Eine sofortige Bereitstellung der Kopien ist nicht möglich. Aus bereits verfilmten Akten können Kopien vom Film mit dem Readerprinter gefertigt werden. Die Gebühren richten sich nach dem gültigen Gebührenverzeichnis (Anlage 4 der "Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv Jena" vom 28.02.2008).