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Eine elektronische Prüfung (E-Prüfung) unter Onlineaufsicht ist eine schriftliche Fern- bzw. Distanzprüfung, die zeitgleich mit anderen Prüflingen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters meist von zuhause unter Videoaufsicht mithilfe von Bild- und Tonverarbeitung geschrieben wird und über ein elektronisches Eingabesystem als Moodle-Test (elektronische Prüfung = E-Prüfung) auf der Prüfungsplattform erfolgt.
Dieses Format ist aufgrund der Verfügbarkeit von auf generativer KI basierenden Anwendungen und der eingeschränkten Aufsichtsmöglichkeit nicht zu empfehlen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Vorteilen von E-Prüfungen (kein Entschlüsseln unleserlicher Handschriften, integrierbare Multimediadateien, automatisierte Auswertung und Ergebnisanalysen), bieten E-Prüfungen unter Onlineaufsicht unbestritten eine Reihe von weiteren Vorteilen (höhere Barrierefreiheit, weniger Prüfungsstress, Distanzprüfung möglich).
Der schwerwiegendste Nachteil bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht ist die eingeschränkten Aufsichtsmöglichkeit. Auch bei Videoüberwachung kann nicht gewährleistet werden, dass für alle Prüflinge aufgrund des erhöhten Täuschungsrisikos chancengleiche Prüfungsbedingungen hergestellt werden. Insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die auf generativer KI basieren, ist dieses Format daher nicht zu empfehlen (weitere Informationen zu KI in der Lehre).
Wir raten daher bei allen E-Prüfungsformaten einschließlich der Open-Book-Klausur zur Präsenz (siehe elektronische Präsenzprüfung), in der ein faires Umfeld geschaffen und eine angemessene sowie effektive Aufsicht ermöglicht werden kann.
Anders als bei Online-Lehrveranstaltungen per Videokonferenzsystem bei denen die Verarbeitung von Audio- und Videodaten der Studierenden nur auf Grundlage einer freiwilligen und widerruflichen Einwilligung erfolgt, gelten für schriftliche und mündliche E-Prüfung unter Onlineaufsicht mit Videokonferenzsystem nach der §3 der noch geltenden Corona-Rahmensatzungpdf, 347 kb (vom 5. Mai 2021) andere Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen. Hier erfolgt die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage (§ 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung), d. h. die Datenverarbeitung ist rechtmäßig, wenn und soweit sie zur Erfüllung der Aufgabe der Universität Jena zur Abnahme von Prüfungen erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass Täuschungshandlungen (z. B. durch die Hilfe Dritter) zu vermeiden sind und im Ergebnis gleiche Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen werden, um den Charakter einer Klausur als Aufsichtsarbeit unter chancengleichen Bedingungen zu gewährleisten. Um die Hilfe Dritter möglichst auszuschließen ist eine Videoaufsicht damit auch bei Open-Book-Klausuren verpflichtend.
Ein Proctoring der studentischen Geräte (z. B. durch den Safe-Exam-Browser in Moodle), ist aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig, da dies einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden darstellt sowie die Konfiguration fehleranfällig ist. Für E-Prüfungen in Präsenz in den PC-Pools des MMZ kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.
Sofern gemäß der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gewählte Prüfungsform den Studierenden bitte spätestens zu Veranstaltungsbeginn bekannt. Bitte informieren Sie die Studierenden zu diesem Zeitpunkt auch darüber, dass Sie die Prüfungsleistung als E-Prüfung durchführen.
Klären Sie Ihre Studierenden darüber auf, ob es sich um eine Closed-Book-Prüfung, bei der keine Hilfsmittel erlaubt sind, oder um eine Open-Book-Prüfung handelt, bei der Hilfsmittel erlaubt sind. Weisen Sie explizit darauf hin, was erlaubte und was unerlaubte Hilfsmittel sind. Die Prüfungsordnungen der Uni Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von generativer KI, wie ChatGPT und anderen Bots durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zulässig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.
Weisen Sie Ihre Studierenden außerdem auf die Informationsseiten zum digitalen Prüfen für Studierende hin.
Wir raten grundsätzlich zu E-Prüfungen in Präsenz, da unter Onlineaufsicht oftmals kein faires Umfeld geschaffen und eine angemessene sowie effektive Aufsicht ermöglicht werden kann (siehe E-Prüfung in Präsenz). Dies gilt auch bei Open-Book-Prüfungen.
Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, informieren Sie die Studierenden spätestens 14 Tage vor der Prüfung darüber, dass Sie die Prüfung als Prüfung unter Onlineaufsicht mit einer Videokonferenz durchführen werden. Diese Information können Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet.
Studierenden, die Bedenken haben, mit ihrem richtigen Namen an der Videokonferenz teilzunehmen, kann man anbieten, dass Sie den Anzeigenamen im Meeting ändern. Sie können im Vorfeld ein Pseudonym abzustimmen, unter dem die Prüflinge in der Konferenz erscheinen.
Die Friedrich-Schiller-Universität bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver (exam.uni-jena.deExterner Link) für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst. Dieser ist zwingend für E-Klausuren zu nutzen.
Prüfungsräume können über das URZ ServicedeskExterner Link beantragt werden. Nach der Beantragung erhalten Sie vom Moodle-Team eine Bestätigungsmail mit Informationen zur Einrichtung des Raumes, einen Link sowie einen Einschreibeschlüssel für den Prüfungsraum. Falls Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, hilft Ihnen das Moodle-Team unter moodle@uni-jena.de gerne weiter.
Den Link und Zugangscode senden Sie als Lehrende selbst an die zur Prüfung zugelassenen Studierenden per E-Mail, damit diese den Raum (schon vor dem eigentlichen Prüfungstermin) betreten können, um sich über den Ablauf und Bedingungen der Prüfung informieren zu können.
Dieser Prüfungsraum ist bereits mit einem Grundgerüst ausgestattet, das Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Vorangelegt sind im Prüfungsraum folgende Elemente:
Die E-Klausur selbst konfigurieren Sie später so, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist (siehe Erstellung der Klausur).
Nachdem alle Prüflinge dem virtuellen Prüfungsraum beigetreten sind, empfiehlt es sich, die Selbsteinschreibung wieder zu deaktivieren, damit sich niemand nachträglich in den Raum einschreiben kann, der nicht zur Prüfung zugelassen ist. Hierfür gehen Sie auf Teilnehmer/innen -> Zahnrad -> Einschreibemethoden und deaktivieren die Selbsteinschreibung.
Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen obliegt den Prüfenden. Ggf. entfernen Sie nicht zugelassene Prüflinge wieder aus dem Prüfungsraum.
Auch bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht, die nicht in Präsenz stattfinden, ist eine Eigenständigkeitserklärung laut §3 Absatz 5 der Corona-Rahmensatzung (2. Änderung vom 5. Mai 2021) eine Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung. Und auch bei Open-Book-Klausuren, bei denen alle Materialien von den Studierenden genutzt werden dürfen, müssen die Prüflinge bestätigen, dass die Prüfung selbstständig und ohne Hilfe Dritter absolviert wird.
Ab dem Wintersemester 2023/24 wird von den Studierenden nur noch ein Scan der Thoska für die Identitätsüberprüfung benötigt. Für die Erklärung, dass die Aufgaben eigenständig und allein durch den Studierenden oder die Studierende bearbeitet werden, wurde das Grundgerüst des Prüfungsraumes angepasst und eine Bestätigung der Eigenständigkeit als Voraussetzung für die Prüfung eingerichtet. Nach der Einreichung der Thoska werden die Studierenden durch den Prozess automatisch geleitet.
Um für sich selbst und die Studierenden Erleichterung zu schaffen, ist es ratsam, für das Einsammeln der Thoska-Scans die im Prüfungsraum vorangelegte „Aufgabe“ in Moodle zu nutzen. So erhalten Sie die Dokumente alle gesammelt und den Studierenden zugeordnet an einem Ort.
Kurz vor der Prüfung sollten Sie die abgebenen Scans mit der Zulassungsliste der Prüfung vergleichen. Personen, die einen Rücktritt von der Prüfung eingereicht haben oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt haben, sollten auch keinen Zugang zur Prüfung erhalten. Diese könnten Sie zu einer Gruppe (z. B. "Zweitversuch") zuweisen und den Zugriff auf den Erstversuch der Prüfung für diese Gruppe ausschließen.
Ist bereits vor der Klausur bekannt, dass einzelne Studierende keine Webcam besitzen oder nur über wenig Bandbreite bei der Internetverbindung verfügen, können Sie anbieten, dass die Klausur vor Ort (am Lehrstuhl, in einem Seminarraum, im PC-Pool) geschrieben werden kann.
Darüber hinaus können die Studierenden die für die Prüfungen erforderliche Webcam beim MultimediazentrumExterner Link ausleihen.
Diese Option können bspw. Studierende, die sich im Ausland befinden, nicht wahrnehmen. In diesem Fall könnten Studierende einen Rücktritt beim Prüfungsamt erklären und den Zweittermin / Nachschreibetermin als Ersten Termin/Versuch nutzen. Dies ist unbedingt mit dem Prüfungsamt im Vorfeld zu klären.
Für die Videoaufsicht darf ausschließlich der von der Universität Jena zur Verfügung gestellten Dienst gewählt werden, der nach Kriterien von Datenschutz und Datensicherheit sowie nach Anforderungen an Performanz und Benutzerfreundlichkeit voreingestellt wurde. Die Universität Jena hat die Videokonferenzsoftware ZoomExterner Link beschafft und mit erheblichen Sicherheitseinstellungen abgesichert. Auf den Seiten des Multimediazentrums finden Sie weitere Hinweise dazu.
Die Prüfung auf Moodle und die Videoaufsicht erfolgen technisch gesehen unabhängig voneinander. Sie legen als Prüfende selbst ein Zoom-Meeting an und verschicken die Zugangsdaten samt Datenschutzhinweise an Ihre Studierenden. Empfehlenswert ist eine Versendung zusammen mit dem Link und dem Zugangscode zum Prüfungsraum.
Die Videokonferenzsoftware Zoom bietet folgende Möglichkeiten für die Einrichtung der Videoaufsicht:
# Kommentar CO 04.12.23:
Wenn aktualisiert, wieder unter Einrichtung Prüfungsraum sowie Eigenständigkeitserklärung (Online-Klausuren, Elektronische Präsenzprüfungen und FAQ) verlinken:
→ How to moodle@FSU Anleitung: Grundgerüst für die digitale Prüfung anlegenpdf, 338 kb
Der im Prüfungsraum vorangelegte Test "Modulklausur" ist bereits mit den entsprechenden Einstellungen vorkonfiguriert. Diese sollten Sie überprüfen und auf Ihre spezielle Prüfungssituation anpassen.
Um Betrugsversuche zu erschweren, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
→ How to Moodle@FSU Anleitung: Test als digitale Klausur einrichtenExterner Link
→ How to Moodle@FSU Anleitung: Fragesamlung anlegen und exportieren / importierenExterner Link
→ Moodle Dokumentation:Moodle Tests effektiv durchführenExterner Link
Da Proctoring z. B. durch die Verwendung von Safe-Exam-Browser einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden darstellt sowie die Konfiguration fehleranfällig ist, ist die Verwendung aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen bei E-Prüfungen unter Onlineaufsicht nicht zulässig. Für E-Prüfungen in Präsenzin den PC-Pools des MMZ kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolgeräten bereits vorinstalliert ist.
Bei der Konzeption von kompetenzorientierten, fairen und leistungsdifferenzierenden E-Klausuren sollten Sie zunächst darüber entscheiden, ob die Prüfung im Open-Book oder Closed-Book-Format durchgeführt werden soll.
Das unerlaubte Nachschlagen z.B. in digitalen Unterlagen oder die Nutzung von KI-Tools während einer Closed-Book-Prüfung kann nicht zufriedenstellend verhindert werden, da eine Überwachung des Bildschirms der Prüflinge nicht zulässig ist. Bei der Durchführung einer E-Prüfung im Open-Book-Format dürfen Studierende in ihren Unterlagen, im Internet und auch in Büchern nachschlagen. Somit sind simple Wissensabfragen, bei denen der Prüfling die Antwort direkt beim Nachschlagen oder eine nicht nachvollziehbare Nutzung von KI-Tools erhält, nicht geeignet.
In beiden Fällen sollten demnach Klausuraufgaben konzipiert werden, bei denen die Unterlagen oder ein KI-Tool nur wenig helfen. Transferaufgaben bieten sich insbesondere an, wenn Verstehen, Anwenden oder Beurteilen des im Vorfeld bereits erworbenen oder gerade nachgeschlagenen Wissens überprüft werden soll. Solche Aufgaben erfordern, dass der Studierende gelernt hat und sich in seinen Unterlagen und dem Themengebiet auskennt. Ebenfalls ist ein schnelles ‚Zuflüstern‘ der Antwort erschwert, wenn die Antwort einer Erklärung bedarf. Dadurch dienen solche anwendungsorientierten Aufgaben der effektiven Leistungsdifferenzierung zwischen den Prüflingen.
→ How to Moodle@FSU Anleitung: FragetypenExterner Link
Bei der Berechnung der passenden Bearbeitungszeit ist aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzung ein ‚technischer‘ Bearbeitungspuffer einzuplanen. Eine Probeklausur zu einem früheren Zeitpunkt kann helfen, die Bearbeitungszeit einzuschätzen.
Wählen Sie die Bearbeitungszeit so, dass Absprachen und der Austausch von Lösungen erschwert wird. Grundsätzlich sollte eine faktenabfragende Klausur unter größerem Zeitdruck geschrieben werden als eine Klausur, in der Transferaufgaben zu lösen sind.
Um einen Austausch der Prüflinge über die Klausurfragen untereinander zu erschweren, sollten Sie die Prüfung variieren.
Wichtig ist vor allem, den Studierenden zu sagen, dass es (viele) Varianten gibt, die sich gar nicht so leicht unterscheiden lassen. Es muss klar werden, dass es nicht lohnend bzw. aufgrund des Zeitdrucks sogar schädlich ist, Lösungen untereinander auszutauschen.
Vor der eigentlichen Klausur führen Sie bitte eine Probeklausur unter echten Bedingungen durch. Dies dient dazu, dass sich Studierende und Prüfende mit der Technik vertraut machen können und beide Seiten deutlich entspannter sind, wenn die tatsächliche Prüfung stattfindet. Zudem können sich Prüflinge in einem späteren Widerspruchs- und Klageverfahren nicht auf technische/digitale Probleme oder Verzögerungen in der Bearbeitung berufen, die mit vorheriger Teilnahme an der Probeklausur aufgefallen wären. Führen Sie die Testklausur im selben Prüfungsraum durch, die wie die spätere Klausur.
Bei Klausuren, die per Videokonferenz beaufsichtigt werden, sollten Sie die der Erklärung über die selbstständige Bearbeitung beigefügte Thoska zur Identitätskontrolle nutzen. Die Überprüfung der Identität soll laut Corona Rahmensatzung in geeigneter Weise stattfinden. Das bedeutet, dass je nach Prüfungsdesign unterschiedliche Formen der Identitätsüberprüfung geeignet sein können.
Mindestmaß der Identitätsüberprüfung ist die Authentifizierung mittels des URZ-Logins in Kombination mit dem Zugangsschlüssel zum Prüfungsraum, den Sie als Lehrperson nur an die zur Prüfung zugelassenen Studierenden weitergeben. Außerdem erklären die Studierenden über die Eigenständigkeitserklärung, dass sie persönlich die Klausur lösen.
Sie sollten im Vorfeld der Prüfung die Liste der zugelassenen Prüflinge mit der Teilnehmerliste im Prüfungsraum und der Zoomkonferenz abgleichen, um auszuschließen, dass Personen an der Prüfung teilnehmen, die sich ggf. kurzfristig von der Prüfung zurückgetreten sind.
Um Probleme und Unstimmigkeiten am Prüfungstag zu vermeiden und auf Fragen reagieren zu können, sollten Sie die Prüflinge möglichst frühzeitig über alle (technischen) Anforderungen und Regeln in Kenntnis setzen. Das schafft sowohl für Sie als auch für die Studierenden Sicherheit. Spätestens vor der Prüfung muss eine Belehrung über Rechte und Pflichten erfolgen. Dabei sollte analog zu den Präsenzprüfungen vorgegangen und zusätzlich die besonderen Bedingungen der E-Prüfungen unter Onlineaufsicht erläutert werden. Möglich ist es auch, für eine Klausur mit Videoaufsicht die Belehrung im Vorfeld als Video aufzunehmen und zu Beginn der Klausur abzuspielen.
Im voreingerichteten Prüfungsraum ist das Lesen und die Bestätigung der Belehrung in Moodle als Voraussetzung für die Freischaltung zur Klausur bereits eingerichtet.
Belehren Sie die Studierenden über folgende organisatorischen, technischen und rechtlichen Punkte:
Analog zu den Präsenzprüfungen muss die Frage der Prüfungsfähigkeit angesprochen werden. Die Prüfungsfähigkeit wird mit der Belehrung im Prüfungsraum bestätigt. Nur dann wird die Modulprüfung für die Studierenden freigeschaltet. Der Prüfling wird im Falle einer Prüfungsunfähigkeitsanzeige an das Prüfungsamt verwiesen.
Da die E-Klausur so konfiguriert ist, dass sie erst zum eingestellten Prüfungstermin für die Studierenden verfügbar ist, wird diese erst genau zu diesem Zeitpunkt zugänglich, nachdem die Belehrung und Prüfungsfähigkeit bestätigt wurden.
Weisen Sie Ihre Prüflinge darauf hin, dass Sie ggf. erst die Seite aktualisieren müssen, damit die Freischaltung bei ihnen sichtbar wird.
Die Studierenden können Aufgabe für Aufgabe bearbeiten; dabei empfiehlt es sich insbesondere bei nicht-Textaufgaben, die Aufgaben zunächst auf papierhaften Lösungsvorlagen zu bearbeiten und anschließend die Ergebnisse zu übertragen.
Studierende sollten die Klausur vor Ablauf der Zeit manuell abgeben können; ansonsten sollten Sie die Einstellungen für die Klausur so wählen, dass sie nach Ablauf der vorgegebenen Bearbeitungszeit automatisch mit ihrem aktuellen Stand abgegeben wird.
Bei inhaltlichen Nachfragen sollten die Studierenden Sie im Chat ansprechen, um die anderen Prüflinge nicht zu stören.
Haben die Studierenden die Prüfung abgegeben, sollten diese solange im Zoom-Meeting anwesend bleiben, bis die Klausur offiziell beendet wird oder Sie ihnen die Erlaubnis zum Verlassen per Chat erteilt haben. Bitten Sie die Studierenden, sich per Chat zu melden, wenn Sie die Klausur abgegeben haben und auf Ihre Rückmeldung zu warten, bevor sie das Zoom-Meeting verlassen.
Sollte es dennoch zu Störungen kommen, können Sie als prüfende Person nicht aktiv helfen. Entscheidend ist stattdessen der Umgang mit der Situation und ein gutes Briefing der Studierenden zum Umgang mit technischen Problemen im Vorfeld der Prüfung:
Zwischenfälle sollten auch von der prüfenden Person angemessen dokumentiert werden. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt über mögliche Formulare zur Aufsichtsprotokollierung.
Zur Vermeidung der Benachteiligung redlicher Prüflinge sind Sie gehalten, Täuschungsversuche möglichst zu verhindern und - sofern Ihnen Indizien für eine Täuschung vorliegen - diesem Verdacht nachzugehen. Dies umfasst insbesondere die in § 3 Absatz 9 der Corona-Rahmensatzung folgende Befugnisse:
Im Falle eines Täuschungsverdachts kontaktieren Sie schnellstmöglich den betreffenden Studierenden direkt im Videokonferenzsystem per Breakout-Session oder Chat, um die Situation zu klären. In diesem Fall muss– wie bei Präsenzprüfungen – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig vorab bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt, ob ein entsprechendes Formular vorliegt, das Sie als Aufsichtsprotokoll nutzen sollten. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, können Sie sich an das Rechtsamt wenden. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden. Dies müssen die Studierenden kenntlich machen und von Ihnen protokolliert werden.
Nach der Klausur müssen Sie dem betreffenden Studierenden die Möglichkeit bieten, in einem Anhörungsgespräch das Verdachtsmoment zu besprechen. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um eine weitere Prüfung handelt, sondern diese lediglich dazu dienen soll, das Verdachtsmoment auszuräumen oder aber im Ergebnis eine Täuschung festzustellen. Die Angebot einer Anhörung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen Täuschung zwingend erforderlich. Nehmen die Studierenden dieses Angebot nicht wahr oder sich im Gespräch nicht zum Verdacht äußern, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Prüfende muss dann entscheiden, ob die vorliegenden Verdachtsmomente ausreichen, um eine Täuschung festzustellen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.
Nach erfolgter Abgabe der E-Prüfung können Sie den Studierenden ggf. erlauben, ihre ausgefüllten Lösungsvorlagen oder ihre geschriebenen Lösungswege durch die Moodle-Aktivität "Aufgabe" hochzuladen. Dies hilft auch bei der Dokumentation der Klausur bei Widersprüchen.
Ist kein Scanner vorhanden, so bieten sich z.B. folgende Apps für das Smartphone für eine schnelle Abgabe an (Foto, speichern als pdf, versenden/hochladen): App „Notizen“ bei Apple, App „Docutain“ bei Android.
→ How to moodle@FSU Anleitung: Aufgabe anlegenExterner Link
Prinzipiell bietet Moodle Ihnen die Möglichkeit der automatischen Korrektur der Klausur. Dies kann vor allem bei Multiple Choice-Fragen oder Fragen mit sehr klarer Antwort (einzelne Zahlen, eindeutiger einzelner Begriff) sehr nützlich sein.
Andere Fragetypen (z. B. Freitext) müssen manuell kontrolliert werden. Auch bei Fragen vom Fragentyp Lückentext (Cloze), können korrekte Lösungen als falsch eingeschätzt werden, z. B. aufgrund kleiner Abweichungen in der Eingabe der Antworten (Schreibfehler, zusätzliche Trennzeichen, zu viele Leerzeichen o. ä.). Daher ist es grundsätzlich notwendig, die Klausurergebnisse manuell nachzuprüfen; insbesondere hinsichtlich eventueller Folgefehler, die mit Hilfe der zusätzlichen handschriftlichen Lösungsskizzen noch besser beurteilt werden können.
Handschriftliche Lösungen, die ggf. innerhalb einer Aufgabe hochgeladen werden müssen, korrigieren Sie am besten ebenfalls digital (z.B. handschriftlich am Tablet, die sie als Dokument über die Kommentarfunktion einfügen), um die spätere Klausureinsicht und den Archivierungsprozess zu erleichtern.
→ How to moodle@FSU Anleitung: Digitale Klausuren bewerten, drucken und als Tabelle herunterladenExterner Link
Sie haben als Prüfer oder Prüferin die Möglichkeit in Zweifelsfällen, also insbesondere bei Täuschungsverdacht, Nachfragen bei den Prüflingen zu stellen. Dies muss aber innerhalb der Korrekturfrist geschehen. Die Prüflinge werden in der „Erklärung über die Selbständigkeit“ über diese Möglichkeit in Kenntnis gesetzt.
Wichtig ist, dass es sich bei diesen mündlichen Rückfragen nicht um eine weitere Prüfung handelt, sondern diese lediglich dazu dienen soll, das Verdachtsmoment auszuräumen.
Bevor wegen einer Täuschung die Prüfungsleistung mit 5,0 bewertet wird, muss der Prüfling zwingend angehört werden.
Klausureinsichten können digital per bilateraler Videokonferenz durchgeführt werden.
Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollten Sie sich bereits bei Anmeldung zur Klausureinsicht, spätestens aber zu Beginn der Einsicht, bestätigen lassen, dass die/der Studierende sich zur Klausureinsicht allein befindet – im Zweifelsfall ist ein Kameraschwenk erlaubt – und dass ihr/ihm bewusst ist, dass ein Abfotografieren, Download oder ähnliche Form der Kopie der Klausur untersagt ist.
Die korrigierte E-Prüfung des Prüflings kann dann per Bildschirmfreigabe mit dem Prüfling besprochen werden. Anträge auf Nachkorrektur sollte man schriftlich formulieren und per Mail zusenden lassen.
Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Klausuren bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.