FAQ für Studierende
Finden Sie hier eine Übersicht häufig gestellter Fragen sowie die Antworten.
Am 10. Februar 2026 wurde im Senat der Beschluss über die Einführung prüfungsrechtlicher Rahmenregelungen für Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierende gefasst. Am 1. April 2026 sind folgende Ordnungen in Kraft getreten:
Die Rahmenprüfungsordnungen schaffen einen einheitlichen und verlässlichen Rahmen. Die darüber hinaus von den Fakultäten beschlossenen Fachprüfungsordnungen halten fachspezifische Regelungen fest.
Mit den neuen Regelungen wird das Ziel verfolgt, Studierende im Studium stärker zu entlasten, mehr Flexibilität zu ermöglichen und zugleich klare Orientierung zu geben. Prüfungsregelungen werden vereinheitlicht, individuelle Gestaltungsspielräume erweitert und der Umgang mit Prüfungen transparenter geregelt. Gleichzeitig setzt die Prüfungsfrist einen zeitlichen Rahmen, der Planungssicherheit bietet und dazu dient, Studierende, die die Regelstudienzeit erheblich überschreiten frühzeitig zu begleiten und zu beraten.
Die prüfungsrechtlichen Rahmenregelungen gelten ab 1. April 2026 für alle, d.h. auch die bereits immatrikulierten Bachelor-, Master- und Lehramtsstudierenden. Um die Rahmenregelungen zeitnah im Campus-Management-System abbilden zu können, ist eine sukzessive Umsetzung nach Inkrafttreten im Live-System notwendig. Im Umsetzungszeitraum (Sommersemester 2026) ist damit zu rechnen, dass Studiengänge teilweise noch nach altem Prüfungsrecht abgebildet sind und bis zur finalen Abbildung der Studiengänge bestimmte Vorgänge in den Prüfungsämtern manuell durchgeführt werden müssen. Damit die im Umsetzungszeitraum gegebenenfalls auftretenden rechtlichen Unklarheiten nicht zulasten der Studierenden gehen, wird insbesondere die Zählung der Prüfungsfrist erst mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 einsetzen. Darüber hinaus werden die zuständigen Einrichtungen Studierende in dieser Übergangsphase bestmöglich unterstützen und beraten sowie darauf achten, dass ihnen im Umsetzungsprozess keine Nachteile entstehen. Viele Fragen hierzu werden bereits in den untenstehenden FAQ´s für Studierende beantwortet.
Die Anmeldung zur Modulprüfung beginnt 14 Tage nach Vorlesungsbeginn und hat im Wintersemester bis zum 20. Dezember, im Sommersemester bis zum 15. Juni durch die Studierenden im elektronischen Studien- und Prüfungsverwaltungssystem zu erfolgen. Finden Prüfungen vor Ablauf dieser Frist statt, muss die Anmeldung mindestens eine Woche vor dem ersten Prüfungstermin stattfinden. Ist eine frühere Anmeldung - insbesondere bei praktischen Prüfungen - notwendig, können die Fakultäten abweichende Regelungen in ihren Fachprüfungsordnungen festlegen.
Sonderregelung der Anmeldung zu Klausuren:
Wenn als Prüfungsleistung von vornherein zum ersten als auch zum zweiten Termin eine Klausur festgelegt ist, können die Studierenden innerhalb der Anmeldefrist den Erstversuch wahlweise für den ersten oder den zweiten Termin anmelden.
Mit der Zulassung zur Prüfung stehen die angemeldeten Studierenden in einem Prüfungsrechtsverhältnis, das zur Teilnahme an weiteren Prüfungsterminen im Prüfungszeitraum des laufenden Semesters verpflichtet. Der Prüfungszeitraum eines laufenden Semesters endet vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters. Für weitere Wiederholungstermine müssen sich die Studierenden neu anmelden. Nicht bestandene Versuche werden angerechnet.
Nach Anmeldung zu einer Modulprüfung können sich Studierende auch nach Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung zur Prüfung bis eine Woche vor dem Prüfungstermin von der Modulprüfung abmelden. Dies gilt auch für Wiederholungsversuche.
Es gibt für jede Modulprüfung regulär drei Prüfungsversuche, d.h. nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden.
Darüber hinaus bieten manche Fakultäten zusätzliche Prüfungsversuche nach dem erstmaligen Nichtbestehen einer Modulprüfung in den ersten drei Fachsemestern (Orientierungszeitraum) an.
Teilweise gibt es fakultätsbezogen auch die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung bei endgültigem Nichtbestehen des letzten abschlussrelevanten Moduls.
Endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule können innerhalb des jeweiligen Wahlpflichtbereichs ausgetauscht werden.
Es gilt eine Frist zum Ablegen aller Prüfungen. Die Frist bestimmt sich nach der Abschlussart:
Hierzu gibt es einige Ausnahmen, z.B. ein unmittelbar bevorstehender Prüfungstermin im letzten Modul oder die Verteidigung der Abschlussarbeit. Zeiten, die auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden, sind insbesondere Kinderbetreuungszeiten, Pflegezeiten, Gremientätigkeit oder eingeschränkte Studierfähigkeit aufgrund chronischer Krankheit im Umfang von höchstens zwei Semestern.
Für alle Studierenden in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen beginnt die Zählung der Prüfungsfrist im Wintersemester 2026/27.
Fakultätsspezifische Regelungen zu den Studiengängen finden Sie nach Veröffentlichung der Ordnungen im HanFRIED. Derzeit befinden sich die Ordnungen im Genehmigungsprozess beim zuständigen Ministerium. Nach Vorliegen der Genehmigung werden die Ordnungen im Verkündungsblatt veröffentlicht und im HanFRIED abgebildet.