Ehrung von Jubiläen
Im öffentlichen Dienst haben Arbeits- und Dienstjubiläen nach 25 und 40 Jahren eine lange Tradition und spiegeln die Wertschätzung für kontinuierliches Engagement für den öffentlichen Sektor wider.
Zusätzlich dazu möchte die Universität auf Anregung des Präsidenten Prof. Andreas Marx in Zukunft regelmäßig die Kolleginnen und Kollegen würdigen, die unserer Universität besonders langjährig verbunden sind, und damit die Bedeutung von Engagement und Beständigkeit für eine erfolgreiche und lebendige Universitätsgemeinschaft hervorheben.
Start für das neue Format war am 23. April 2026 mit einer Festveranstaltung, zu der das Präsidium die Beschäftigten, die seit dem 1. August 2024 die Grenze von 20, 30 oder 40 Jahren Betriebszugehörigkeit überschritten haben, eingeladen hat.
Termine der nächsten Ehrungsveranstaltungen
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23. April 2026 · 15:00 – 17:30 Uhr s. t.23. April 2026 15:00 – 17:30 Uhr s. t.Veranstaltung zur Ehrung langjähriger Zugehörigkeit zur Universität Jena (Aula im Universitätshauptgebäude, Fürstengraben 1)
FAQs zur Ehrung langjähriger Betriebszugehörigkeit
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1. Warum ehrt das Präsidium die langjährige Betriebszugehörigkeit zur Friedrich-Schiller-Universität Jena?
Im öffentlichen Dienst hat die Begehung von Arbeits- und Dienstjubiläen nach 25 und 40 Jahren eine lange Tradition. Diese Jubiläen spiegeln die Wertschätzung für kontinuierliches Engagement für den öffentlichen Sektor wider. Bei diesen sog. "Arbeitsjubiläen" bzw. "Dienstjubiläen" werden die unterschiedlichen Zeiten bei verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern bzw. Dienstherren grundsätzlich zusammengezählt.
Universitäten als Korporationen und Institutionen der Erkenntnisgewinnung und -vermittlung sind in besonderem Maße auf engagierte und loyale Mitglieder angewiesen. Dem Präsidium der Universität ist es daher ein besonderes Anliegen, die Anerkennungs- und Wertschätzungskultur an der Universität zu stärken. Die Ehrung besonders langjähriger ununterbrochener Beschäftigung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist ein Baustein dieser Bemühungen.
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2. Wer wird geehrt?
Geehrt werden Personen, die in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis zur Universität von 20, 30 oder 40 Jahren stehen. Nicht berücksichtigt werden dabei Zeiten als Lehrbeauftragte oder Gastwissenschaftler oder am Universitätsklinikum Jena.
Das Präsidum hat beschlossen, das neue Ehrungsformat im Sinne einer Stichtagsregelung zu beginnen mit den Beschäftigten, die im Zeitraum vom 1. August 2024 bis 30. April 2026 die Grenze von 20, 30 oder 40 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit zur Friedrich-Schiller-Universität Jena überschreiten.
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3. In welcher Form findet die Ehrung statt?
Die Ehrung erfolgt in Form der in 2026 neu geschaffenen Ehrennadel der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die zusammen mit einer Urkunde im Rahmen einer regelmäßigen Festveranstaltung mit dem Präsidenten, dem Kanzler und weiteren Mitgliedern des Präsidiums übergeben werden. Es schließt sich ein kleiner Empfang an die Veranstaltung an.
Weitere Informationen: Richtlinie über die Vergabe der Ehrenmedaille und der Ehrennadel an derpdf, 384 kb
Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 384 kb -
4. Ist mit der Ehrung eine finanzielle Gratifikation verbunden?
Die Auszeichnung erfolgt in Form der Verleihung der Ehrennadel und einer entsprechenden Urkunde.
Anders als bei Arbeits- bzw. Dienstjubiläen ist mit der Ehrung der Betriebszugehörigkeit zur Friedrich-Schiller-Universität Jena keine Zahlung einer finanziellen Gratifikation verbunden.
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5. Handelt es sich um eine offene Veranstaltung?
Es handelt sich um eine hochschulinterne Veranstaltung für die im Auftrag des Präsidiums geladenen Gäste und zu ehrenden Personen.
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6. Löst die Ehrung der Betriebszugehörigkeit die Arbeits- und Dienstjubiläen ab?
Nein. Die Arbeitsjubiläen auf Basis des TV-L (Tarifbeschäftigte) bzw. die Dienstjubiläen auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter bleiben zu den bisherigen Konditionen bestehen. Sie werden durch die Ehrungsmöglichkeit der Betriebszugehörigkeit lediglich ergänzt.
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7. Wo kann ich mehr erfahren?
Bei Fragen zur Arbeits- und Dienstjubiläen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalbetreuung in der Abteilung Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte oder der Abteilung Professuren, Beamte und Nebengebiete.
Bei Fragen zur Ehrung der Betriebszugehörigkeit steht die Abteilung Personalentwicklung zur Verfügung.