Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

Studieninformationen

Eckdaten

Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
333,05 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
ja
zuständige Einrichtungen
Philosophische Fakultät
Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien

Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Der Masterstudiengang Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (M.A. DaF/DaZ) eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sprachliche und kulturelle Phänomene bewusst aus einer Fremdperspektive zu betrachten. Auf Basis vertiefter fachwissenschaftlicher und forschungsorientierter Kompetenzen lernen Sie, Sprache und Kultur systematisch für unterschiedliche Lehr‑ und Lernprozesse aufzubereiten und Bildungsprogramme für unterschiedlichen Zielgruppen und Kontexte im In‑ und Ausland zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. Sie beschäftigen sich u.a. mit Themen wie Unterrichtsgestaltung, Fremd- und Zweitsprachenerwerbsprozesse, Sprachbeschreibung und Sprachvergleich, Kultur als Lerngegenstand und wählen aus Bereichen wie z.B.  (Medien-)Didaktik , ästhetisches, performatives und kulturelles Lernen, Deutsch im Beruf oder als Zweitsprache im Schulkontext und der Erwachsenenbildung. In Hospitationen und Praktika erhalten Sie Einblicke in unterschiedliche Forschungs- bzw. Praxisfelder des Faches und sammeln erste Berufserfahrungen.

Drei Personen sitzen im Seminarraum und führen ein Gespräch

Foto: Nadine Mrosewski

Besonderheiten in Jena

Durch seine Verbindung von Forschung und Praxis ist der M.A. DaF/DaZ forschungs- und anwendungsorientiert und vermittelt die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten in einem breiten interdisziplinären Berufs- und Wissenschaftsfeld. Je nach individuellen Zielen und fachlichen Interessen sind unterschiedliche Profilierungen möglich. So könnte Ihr StudienplanExterner Link aussehen. Detailliertere Informationen zu Studieninhalten und Lernzielen finden Sie im ModulkatalogExterner Link.

Logo: 50 Jahre DaF/DaZ in Jena

Bild: Karoline Schleyer

DaF/DaZ in Jena blickt mit einigem Stolz auf eine mehr als 50-jährige Geschichte zurück. Werden Sie ein Teil davon!

Das Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien zeichnet sich sowohl durch die Breite seines Angebotes als auch durch hohe Standards, insbesondere in seinen forschungs- und anwendungsorientierten Schwerpunktbereichen Zweitsprachenerwerbsforschung, Professionalisierung von Lehrenden, Lehrmaterialentwicklung und Lernumgebungsgestaltung, aus. Es erwartet Sie eine anregende internationale Studienatmosphäre mit Kommilitoninnen und Kommilitonen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen und ein persönliches Betreuungsangebot. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gw.uni-jena.de/28732/master.

Auch den Traum vom Auslandssemester können Sie sich problemlos erfüllen. Das Institut verfügt über ein weltweites Netz von Partnerhochschulen und Praktikumspartnerschaften.

Blick auf Jena und den neuen Campus der Uni Jena am Inselplatz und auf den Jentower.

Foto: Jens Meyer (Universität Jena)

Aussichten

Mit dem Abschluss eröffnet sich für Sie ein breites internationales berufliches Tätigkeitsfeld. Der M.A. DaF/DaZ qualifiziert Sie für gehobene und leitende Tätigkeiten im Bereich der deutschen Kultur- und Sprachvermittlung im In- und Ausland, u.a. für

  • eine Lehrtätigkeit an einer Hochschule des europäischen oder außereuropäischen Auslands (DAAD, Ortskraft),
  • eine Referententätigkeit in einschlägigen Institutionen (z. B. PAD; Kultusministerien; Verwaltungen),
  • (Lehr)Tätigkeiten an Goethe-Instituten und bei öffentlichen und privaten Bildungsträgern im In- und Ausland.

Die Absolventinnen und Absolventen sind darüber hinaus zu fachbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeiten in Lehre und Forschung qualifiziert, z.B.

  • an Universitäten, öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen sowie für
  • Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher und privater Wissenschaftsförderung (z.B. DFG, Volkswagenstiftung, Robert Bosch Stiftung etc.) und
  • Tätigkeiten im Verlagswesen (z.B. Redakteur/in, Lektor/in, Verlagsrepräsentant/in) und im Medienbereich.

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Illustration: Studycheck.de; Claudia Hilbert

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Bachelorabschluss bzw. äquivalenter Abschluss (mind. 6 Semester) in einem germanistischen Fach oder einem Studiengang mit einem Anteil von insgesamt mind. 60 ECTS in einem germanistischen Fach.

    Bei einem Abschluss in einem germanistischen Fach muss mindestens die Gesamtnote "GUT" und besser (upper second) nachgewiesen werden; bei einem Abschluss in einem nichtgermanistischen Studiengang muss nachgewiesen werden, dass die Einzelleistungen in den Modulen des germanistischen Studiensegments mindestens mit der Durchschnittsnote "GUT" und besser (upper second) abgeschlossen wurden.

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Kenntnisse in englischer Sprache auf dem Niveau B1 gemäß GER
    • Kenntnisse in einer weiteren modernen Sprache (mind. Niveau A2 gemäß GER) neben Deutsch und Englisch.
    • Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent).

    Alle Masterstudierenden müssen zu Beginn des Studiums über ein Sprachniveau verfügen, das ihre Studierfähigkeit gewährleistet. Nur vertiefte Deutschkenntnisse ermöglichen, an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Gegenständen des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache mündlich wie schriftlich aktiv teilzunehmen und das Studienziel in der Regelstudienzeit von vier Semestern zu erreichen.

    Wichtig: In den Seminaren wird von Ihnen eine kontinuierliche mündliche Mitarbeit sowie die Bereitschaft zur Präsentation und aktiven Diskussion erwartet. Außerdem müssen Sie selbstständig wissenschaftliche Hausarbeiten und Ihre Masterarbeit auf Deutsch verfassen.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben im Umfang von 1-2 DIN A4-Seiten (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) bei. In Ihrem Motivationsschreiben beantworten Sie bitte folgende Fragen:

    1. Was sind Ihre persönlichen und fachlichen Gründe für die Bewerbung im Studiengang "Internationaler Master Auslandsgermanistik - Deutsch als Fremdsprache - Deutsch als Zweitsprache" an der FSU Jena?
    2. Welche konkreten Bezüge sehen Sie zwischen Ihren thematischen Interessen und geplanten Schwerpunktsetzungen und den Studieninhalten und Zielsetzungen unseres Studienprogramms? Welche Anknüpfungspunkte aus ihrem vorangehenden Studium bzw. ihren Vorerfahrungen sehen Sie zu unserem Studienprogramm bzw. zu einzelnen Forschungsschwerpunkten am Institut?
    3. Mit welchen für unser Fach relevanten Themen und Inhalten haben Sie sich bereits beschäftigt? Haben Sie bereits fachlich relevante Kurse besucht oder Arbeiten geschrieben?
    4. Über welche praxisrelevanten Erfahrungen (z.B. Unterrichtserfahrung, Praktika) verfügen Sie bereits? Welche beruflichen oder wissenschaftlichen Perspektiven sehen Sie für sich mit einem Masterabschluss DaF/DaZ der FSU Jena, und wie möchten Sie sich im Verlauf des Studiums darauf vorbereiten?

    Auf der Grundlage Ihres Motivationsschreiben kann im Zweifelsfall auch ein Video-Interview geführt werden.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Auf Antrag können auch besonders qualifizierte Bewerber zugelassen werden, die weniger als 60 ECTS in einem germanistischen Fach absolviert haben. Dieser Antrag ist durch entsprechende Nachweise (z.B. über fachnahe berufliche Tätigkeiten oder wissenschaftliche Leistungen) zu belegen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (kein bestimmtes Sprachniveau erforderlich)
    • Internationale Bewerber und Bewerberinnen: Nachweis von Deutschkenntnissen (siehe folgender Abschnitt "Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende")
  • Zusammenfassung der Abschlussarbeit

    Bitte fassen Sie zusätzlich zum Motivationsschreiben Ihre Bachelorarbeit oder eine andere Abschlussarbeit in 300-500 Wörtern in einem separaten Dokument zusammen.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.

    Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!

    Sie haben die DSH-Prüfung, den TestDaF oder eine andere äquivalente Prüfung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

    • Fügen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) UND
    • eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung (z.B. DSH-Prüfung, TestDaF oder Äquivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Prüfung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung müssen Sie nämlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende März bzw. Ende September) vorweisen können!
    • Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.


    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bei Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China. Bei einer Bewerbung mit einem Hochschulabschluss der VR China muss das Original-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) der Deutschen Botschaft Peking, das bestätigt, dass die Überprüfung der Studienleistungen mit einem Interview erfolgreich abgeschlossen wurde, hochgeladen werden. Das APS-Zertifikat muss eine Durchschnittsnote aus mindestens 6 Semester eines 4-jährigen Studienganges bzw. 8 Semester eines 5-jährigen Studienganges einschließen. Im Falle einer APS-Nachzertifizierung muss die Abschlussnote darauf vermerkt sein.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)

Studienfachberatung - Dr. Christina Kuhn

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Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Fachschaft Auslandsgermanistik und Interkulturelle Wirtschaftskommunikation

Ernst-Abbe-Platz 8
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Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA)

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Ab sofort bietet das ASPA wieder Sprechzeiten an, zunächst im Rahmen einer Testphase immer mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die Wahrnehmung ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

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Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.

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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

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