Die Akademie für Lehrentwicklung informiert Sie gern über aktuelle Ausschreibungen/Förderprogramme, die in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der universitären Lehre stehen.
Regelmäßig schreibt die ALe selbst universitätsintern Förderlinien aus, für die eine Bewerbung zur Förderung zu den angegebenen Zeitpunkten möglich ist. Nähere Informationen zu diesen Förderlinien finden Sie im Folgenden.
Informationen zu weiteren, externen Ausschreibungen im Bereich der Lehre, für die ein zentrales Antragsverfahren über die Universitätsleitung notwendig ist, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite unter externe Ausschreibungen.
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Lehrenden, die sich für die hohe Qualität der Lehre an unserer Universität einsetzen. Für alle hauptamtlich Beschäftigten unserer Universität, die in der Lehre tätig sind, wird daher die Förderlinie "Innovation in der Lehre" bereitgestellt. Gefördert werden sollen dabei solche Projekte, die bspw. Folgendes intendieren:
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel für Einzelprojekte in Höhe von jeweils max. 15.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind an die Zielsetzung der Förderung angelehnt:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist ein!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wird zum 15. März 2021 enden. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Mit der Förderlinie "Freiraum für die Lehrentwicklung" unterstützt die Akademie für Lehrentwicklung das Engagement von Lehrenden hinsichtlich der Weiterentwicklung der Lehre. Lehrenden unserer Universität können damit zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung von spezifischen Projekten im Bereich universitäte Lehre zur Verfügung gestellt werden.
Eine Weiterentwicklung der universitären Lehre ist dabei z.B. denkbar durch:
Im Rahmen dieser Förderlinie werden finanzielle Mittel in Höhe von maximal 50.000 Euro im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird maximal für zwei Semester gewährt und beginnt i.d.R. zum nächsten Wintersemester nach Antragstellung.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle hauptamtlich Beschäftigten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die in der Lehre tätig sind, können sich für diese Förderung bewerben. Dabei können die zu fördernden Projekte sowohl von Einzelpersonen als auch von Teams durchgeführt werden.
Maßgeblich für die Auswahl eines zur fördernden Projekts ist der zu erwartende Beitrag für die Weiterentwicklung der universitären Lehre; daher dienen folgende Aspekte als Auswahlkriterien:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist ein!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wird zum 15. März 2021 enden. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement der Fakultäten im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Mit der Förderlinie "Entwicklungsdialog in den Fakultäten" wird daher gezielt der fachbezogene Austausch über das Lehren und Lernen an der Fakultät fokussiert. Förderfähig sind Tagungen, Klausurtagungen, und andere Dialogformen.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro gefördert. Mit diesen Mitteln sind neben vielen anderen Leistungen beispielsweise folgende veranstaltungsspezifische Leistungen finanzierbar:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist ein!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wird zum 15. März 2021 enden. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt das Engagement von Studierenden im Bereich der Stärkung und Weiterentwicklung der universitären fachbezogenen Lehre. Studentische Projekte, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen. (Ausgenommen sind Promotionsstudierende, da sie eigenständige Förderungen über die Graduiertenakademie beantragen können.)
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist ein!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wird zum 15. März 2021 enden. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Die Akademie für Lehrentwicklung unterstützt in Kooperation mit der Ernst-Abbe-Stiftung das Engagement von Studierenden im Bereich der Lehre und des Lernens an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Studentisch organisierte Einzelvorhaben, die dem fachbezogenen oder auch interdisziplinären Austausch über Fragen der Lehre und des Lernens dienen bzw. welche die Förderung des universitären Lehrens und Lernens fokussieren, sollen deshalb besonders gefördert werden.
Im Rahmen dieser Förderlinie werden einzelne Projekte mit einer Förderungshöchstgrenze je Projekt von 2.500 Euro unterstützt.
Mit diesen Mitteln sind beispielsweise folgende Leistungen finanzierbar:
Alle immatrikulierten Studierenden können einen Antrag auf Förderung einer studentischen Initiative stellen. (Ausgenommen sind Promotionsstudierende, da sie eigenständige Förderungen über die Graduiertenakademie beantragen können.)
Die Kriterien, die für die Bewertung der Anträge besondere Berücksichtigung finden, sind:
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen gemäß der Ausschreibung bis zum Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist ein!
Die nächste Bewerbungsmöglichkeit wird zum 15. März 2021 enden. Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite!
Jeweils zum 15. März (alle Förderlinien) und zum 15. September (Förderlinien "Entwicklungsdialog in den Fakultäten", "Studentische Initiativen" und "Studentische Initiativen PLUS") sind Bewerbungen möglich. Beachten Sie bitte auch mögliche fakultätsinterne Fristen, die für die Erstellung eines Befürwortungsschreibens der Fakultätsleitung, i.d.R. Studiendekanin oder Studiendekan, bestehen können (nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Studiendekanat Ihrer Fakultät).
Die notwendigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
Anträge sind bevorzugt in deutscher, ggf. in englischer Sprache, zu verfassen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die bisher durch die ALe geförderten Projekte.
Über Kurzbeschreibungen der Projekte und weiterer zur Verfügung gestellter Informationen und Dokumente können Sie sich näher über einzelne Projekte informieren.
Das Programm "Fellowships für Innovationen in der digitalen Hochschullehre Thüringen" wurde bereits mehrfach vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) in Kooperation mit dem Stifterverband ausgeschrieben. Mit den Projekten sollen Impulse für die Entwicklung und Erprobung digital gestützter Lehr- und Prüfungsformate oder die Neugestaltung von Modulen unter konsequenter Nutzung digitaler Technologien und die Verbreitung der Ergebnisse der jeweiligen Vorhaben im Sinne von Best-Practice-Sharing geschaffen werden.
Für eine Förderung ab 1. Oktober 2021 werden in diesem Programm erneut bis zu zehn Fellowships ausgelobt, die mit jeweils bis zu 50.000 Euro dotiert sind.
Die Ausschreibung richtet sich an Lehrende, die an Hochschulen in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig sind. Die Laufzeit der Projekte beträgt 15 Monate (01.10.2021 - 31.12.2022).
Anträge für ein Fellowship können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Die universitätsinterne Antragsfrist endet am 10. Mai 2021. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei ale@uni-jena.de ein. Über ggf. weitere notwendige Schritte werden Sie von der ALe informiert. Die Anträge werden gesammelt bis zum 28. Mai 2021 von der Hochschulleitung an den Stifterverband übersandt.
Die detaillierte Ausschreibung sowie das Bewerbungsdeckblatt sind im Downloadbereich zu finden.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den bisher geförderten Fellows finden Sie unter https://www.stifterverband.org/digital-lehrfellows-thueringen
Auf den Seiten der Geförderten Lehrprojekte erfahren Sie mehr zu den bisher geförderten Fellows der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller bietet der Stifterverband am Freitag, 23. April 2021 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr, ein Webinar an, bei dem ausführlich über das Programm, die Antragsmodalitäten und Auswahlkriterien sowie die Förderchancen informiert wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre Fragen zu klären. Wenn Sie am Webinar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 16. April 2021 formlos per Mail ( andrea.kuppen@stifterverband.de) an.
Das eTeach-Netzwerk Thüringen fördert innovative Impulsprojekte, die Lehren und Lernen an Thüringer Hochschulen digital bereichern und weiterdenken. Formate des Lernens, des Lehrens und des Prüfens sollen kompetenzorientiert und mit hoher Passung zu studentischen Anforderungen weiterentwickelt werden. Dabei geht es auch um die Implementierung von innovativen digitalen Werkzeugen, die zur didaktischen Bereicherung des Lehrens und Lernens im Realen und im Virtuellen beitragen. Die Ergebnisse der Projekte dienen als Impulse für Lehrende aller Thüringer Hochschulen und können in Angebote zum Lernen, Lehren und Prüfen integriert werden.
Lehrende der Thüringer Hochschulen sind eingeladen, einen Antrag zur Förderung eines Impulsprojekts zu stellen. Jährlich werden insgesamt bis zu sechs halbjährige Projekte bzw. bis zu drei ganzjährige Projekte gefördert. Für jedes Projekt ist die Beteiligung von mindestens zwei Projektpartnern unterschiedlicher Hochschulen erwünscht. Im Ausnahmefall können das auch zwei Partner sein, die an derselben Hochschule tätig sind.
Die Einreichung von Projektanträgen erfolgt jeweils zentral über die Hochschulleitung. Die universitätsinterne Antragsfrist ist der 9. April 2021. Bitte reichen Sie bis zu diesem Tag Ihren vollständigen Antrag in elektronischer Form bei anna.svet@uni-jena.de ein.
Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf folgender Webseite des eTeach-Netzwerkes.
Für Fragen zum Antragsprozess, zur Fördermodalität und Finanzierung stehen Ihnen gerne Dr. Anna Svet (anna.svet@uni-jena.de, 9-401041) von der Stabsstelle Digitale Universität der FSU Jena sowie das eTeach-Kernteam (kontakt@eteach-thueringen.de) zur Verfügung.
Die Förderbekanntmachung „Förderung der Künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung“ ist nunmehr veröffentlicht worden und aktuell unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3409.html
Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die einen Antrag stellen möchten, sind gebeten sich mit Herrn Dr. Frederik Schulz (Leiter Stabstelle Digitale Universität, www.uni-jena.de/digital) abzustimmen, da die Anträge über ihn koordiniert werden. Bis zum 22. März 2021 sollen erste Informationen über die Höhe der geplanten Anträge von den Hochschulen an das TMWWDG übermittelt werden; die Projektbeschreibungen sind bis zum 16. April vorzulegen.
Im Rahmen des Programms „SMART Qualifiziert“ haben Daimler-Fonds und Stifterverband in einer zweiten Förderrunde die Ausschreibung "MINTplus - plusMINT" zur Förderung einer ganzheitlichen und diziplinenübergreifenden MINT-Bildung veröffentlicht. Förderfähig sind sowohl übergreifende Hochschulstrategien als auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf der Ebene von Studiengängen und Projekten. Auch die Einbeziehung von externen Partnern ist explizit erwünscht.
Gefördert werden sollen in einem ersten Schritt bis zu 15 Projekte, die ein Preisgeld von je 10.000 Euro erhalten. Zum Ende des ersten Jahres der dreijährigen Projektlaufzeit können diese als Fellows bezeichneten Hochschulen weitere Fördermittel aus einem Innovationsfonds beantragen, für den Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung stehen. Auf diese Mittel können sich die Fellow-Hochschulen einzeln oder im Verbund mit anderen Fellows bewerben, die ähnliche Projektideen beziehungsweise eine entsprechende Skalierung verfolgen.
Für die erste Antragsphase kann jede Hochschule mehrere Anträge aus unterschiedlichen Fakultäten einreichen, allerdings nur jeweils einen pro Fakultät.
Für die Friedrich-Schiller-Universität Jena wurde für diese Ausschreibungsphase folgendes universitätszentrales Antragsverfahren festgelegt:
Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die finden Sie unter: https://www.stifterverband.org/smart-qualifiziert.
Pandemiebedingt wurde die erste Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre zeitlich vorgezogen. Dies begründet die Stiftung damit, dass die "Corona-Pandemie [...] einen akuten Handlungsdruck für die Hochschulen erzeugt [hat], Studium und Lehre neu zu denken, digitale Lehr- und Lernformate ad hoc zu entwickeln sowie Infra- und Supportstruktur zügig auszubauen.“
In der aktuellen Ausschreibung kann jede Hochschule max. einen Einzelantrag und einen Verbundantrag stellen. Unsere Universität wird nach Entscheidung durch die Universitätsleitung einen Einzelantrag zu einem zentralen und übertragbaren Querschnittsthema sowie einen Verbundantrag der Medizinischen Fakultät stellen.
Laufzeit der Projektförderung: 01.08.2021 – 31.07.2024, max. 36 Monate
Förderhöhe pro Antrag: 0.5 – 5 Mio. €
Weitere Informationen zur aktuellen Förderbekanntmachung finden Sie unter: https://stiftung-hochschullehre.de/ausschreibungen/foerderbekanntmachung-2020/
Mit Hilfe des Programms "Curricula der Zukunft" wurden im Rahmen der Thüringer Strategie zur Digitalisierung im Hochschulbereich innovative Studienprojekte unterstützt, die Impulse für die Weiterentwicklung von Studieninhalten und akademischen Lehr- und Lernformen setzen. Die geförderten Pilotvorhaben tragen dazu bei, Studierende auf eine zunehmend durch Digitalisierung geprägte Lebens- und Arbeitswelt adäquat vorzubereiten. Die Förderung verfolgt das Ziel, innovative curriculare Reformprojekte zu entwickeln, die neue Lösungsansätze aufzeigen und sich auf andere Studiengänge, Fachbereiche oder Institutionen übertragen lassen.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden drei Projekte der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit einer Gesamtsumme von rund 180.000 Euro unterstützt.
Eine Übersicht zu den Lehrprojekten an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen externer Förderprogramme finden Sie an dieser Stelle.
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