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Fördermöglichkeiten für ein Auslandspraktikum

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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Die Finanzierung des Praktikums spielt natürlich auch keine unerhebliche Rolle. Oft bekommen Studierende, die in Unternehmen arbeiten, keine oder nur eine kleine Zuwendung von den Arbeitgeber*innen, was aber meist nicht genug ist, um Lebenshaltungskosten geschweige denn Reisekosten zu decken.

Damit Ihr Abenteuer nicht an finanziellen Mitteln scheitert, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur finanziellen Förderung eines Auslandspraktikums. Ob ERASMUS+, PROMOS,  weitere Angebote des DAAD oder Auslands-BAFöG, informieren Sie sich frühzeitig über geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.

Erasmus+ (innerhalb Europas)

Analog zu ERASMUS+ Studienaufenthalten können auch Auslandspraktika über das ERASMUS+ Programm gefördert werden. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Programme für Auslandspraktika. Für die Vermittlung und Förderung ist das EU-Praktikumsbüro Thüringen zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpartner

Erasmus+ ICM (außerhalb Europas)

Auch im außereuropäischen Ausland kann – für eine bestimmte Auswahl an Ländern – eine begrenzte Anzahl an Stipendien vergeben werden. Die Universität Jena bemüht sich, diese Art der Förderung jährlich neu einzuwerben. Für die Vergabe ist das Internationale Büro zuständig.
erasmusplus_international@uni-jena.de

  • Mögliche Gasteinrichtungen

    Erasmus+ ICM fördert Praktika/Praxisaufenthalte bei ausländischen Partnerhochschulen, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen. Folgende Gasteinrichtungen sind beispielsweise möglich:

    • Hochschulen (auch International Offices)
    • Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
    • Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
    • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertretungen des Arbeitsmarktes (u. a Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
    • Forschungseinrichtungen
    • Stiftungen
    • Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
    • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
    • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

    Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:

    • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter https://europa.eu/european-union/about-eu/agencies_de);
    • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

    Deutsche Landesvertretungen in Brüssel können jedoch als aufnehmende Einrichtungen für Erasmus-Praktika fungieren.

    Besonders förderfähig sind Praktika, deren Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt. Hierzu zählen unter anderem folgende Aktivitäten: digitales Marketing (z.B. Social Media Management, Web-Analyse); digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design; Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten; Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen; Cyber-Sicherheit; Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz.

  • Umfang und Höhe des Stipendiums

    Die Förderung beinhaltet

  • Voraussetzungen und Dauer

    Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende (aller Studiengänge, inklusive Doktorand*innen) der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Es können sowohl Pflichtpraktika als auch fakultative Praxisaufenthalte gefördert werden. Die Praktika müssen allerdings Bestandteil des Studiums sein.

    Dauer: Es besteht eine Mindestdauer von zwei Monaten (60 Tage). Maximal können fünf volle Monate gefördert werden. Bitte beachten Sie die aktuelle Ausschreibung in unserem Formularbereich.

    Nach erfolgreich absolviertem Praktikum im Ausland muss die Anerkennung in Form von ECTS (bei Pflichtpraktika) und/oder eine Eintragung auf dem Diploma Supplement (bei freiwilligen Praktika) vorgenommen werden.

    Doppelförderung: Eine gleichzeitige Förderung aus anderen EU-Mitteln und PROMOS ist ausgeschlossen.

  • Bewerbungstermine

    01.11.2022, 23:59 Uhr, für Auslandsaufenthalte ab dem 01.01.2023

    01.05.2023, 23:59 Uhr, für Auslandsaufenthalte ab dem 01.07.2023

    01.11.2023, 23:59 Uhr, für Auslandsaufenthalte ab dem 01.01.2024

  • Nötige Bewerbungsunterlagen
    • Bewerbungsformular Praktika Erasmus+ ICM (siehe Formular-Bereich)
    • Motivationsschreiben
    • Verbindliche Zusage des Praktikumsunternehmens mit Angabe des Zeitraums, der Tätigkeit und der Höhe des Praktikumsentgelts (falls noch nicht vorhanden, Nachweis über Kontaktaufnahme)
    • Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrenden (Vorlage siehe Formular-Bereich)
    • Auflistung aller Scheine mit Notenangabe (Friedolin-PDF)
    • Bei Master: Bachelorzeugnis; bei PhD: Abschlusszeugnis (Magister, Master, Staatsexamen)
    • Europass-Lebenslauf (https://europass.cedefop.europa.eu/de/documents/curriculum-vitaeExterner Link)
    • Sprachnachweis (mind. B2-Nachweis in der Arbeits- und/oder Landessprache), entweder über
      • Sprachnachweis der Landessprache [pdf 362KB]pdf, 362 kb (bzw. Arbeitssprache der Gastinstitution): auszufüllen von einem*einer Univ.-Lektor*in bzw. im Sprachenzentrum der Universität Jena. Hier genügt nicht das Abiturzeugnis!
      • andere Zertifikate, die sich am CEF-Rahmen orientieren (nicht älter als zwei Jahre!)
    • Nachweis über Studierendenstatus an der Universität Jena (aktuelle Studienbescheinigung)
  • Bewerbungsablauf

    Sie reichen die aufgelisteten Bewerbungsunterlagen in Papierform (ohne Mappen) beim Internationalen Büro bis zur genannten Bewerbungsfrist ein. Bitte nur vollständige Anträge einreichen. Das Bewerbungsformular finden Sie im Formular-Bereich.

    Das Internationale Büro nimmt anschließend die Auswahl der Stipendiat*innen vor und informiert Sie innerhalb von vier Wochen nach Fristende über den Ausgang Ihrer Bewerbung. Sollte Ihre Bewerbung Erfolg gehabt haben, bekommen Sie eine Stipendienzusage und es werden alle weiteren Erasmus-Dokumente (Grant Agreement, Learning Agreement für Auslandspraktika) mit Ihnen besprochen und ausgefüllt.

    Da wir lediglich eine begrenzte Anzahl an Stipendien für bestimmte Länder zur Verfügung haben, empfehlen wir Ihnen, sich parallel auch für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben.

  • Aktuelle Ausschreibung

    Für das Studienjahr 2022/2023 stehen Stipendien für Praktika im Rahmen von Erasmus+ ICM zur Verfügung:

    Gefördert werden 2023 vorerst nur selbst organisierte Praxisaufenthalte ab zwei Monaten in Georgien und Israel sowie in Japan (Fukuoka University, DaF/DaZ). Die Vergabe erfolgt auf Basis der unten stehenden Auswahlkriterien und den vorhandenen Mitteln.

  • Auswahlkriterien
    • Qualifikation/Studienleistungen (15%)
    • Explizite Begründung des Vorhabens und Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium sowie Motivation (40%)
    • Empfehlungsschreiben (20%)
    • Vorhandene Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Praktikums notwendig sind (15%)
    • Weitere Kriterien (10%):
      • Außeruniversitäres Engagement (bspw. Ehrenamt, Mitgliedschaft in Organisationen/Vereinen)
      • Weitere außeruniversitäre Erfahrungen
      • Form, Korrektheit und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
      • Weitere Kriterien: verpflichtender Auslandsaufenthalt im Rahmen der Studienordnung, Teilnahme am Buddy-Programm oder Zertifikat Karriereplan der Universität Jena
  • Weitere Hinweise

    Sonderförderung: Teilnehmer*innen mit Behinderung und Studierende mit Kind können Sondermittel beantragen. Bitte informieren Sie sich direkt im Internationalen Büro (s.u.).

    Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail an erasmusplus_international@uni-jena.de.

PROMOS Förderung für Praktika im Ausland (bis 6 Monate)

  • Umfang und mögliche Höhe des Stipendiums

    Die Förderung beinhaltet

    • einen Reisekostenzuschuss, dessen Höhe sich nach den Fördersätzen des DAAD richtet.

    Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach der Höhe der üblichen Reisekostenpauschalen des DAADpdf, 142 kb.

  • Voraussetzungen und Dauer

    Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende (aller Studiengänge) der Universität Jena,

    1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    2. Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)
    3. sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

    Für den in 2.) und 3.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem der Studierende den Lebensmittelpunkt verbringt; die Staatsangehörigkeit spielt hier eine untergeordnete Rolle.

    Der Auslandsaufenthalt kann nur während des Studiums an der Universität Jena absolviert werden. Doktorand*innen können sich nicht in diesem Programm nicht bewerben.

    Dauer: mind. 6 Wochen bis zu max. 6 Monaten

    Achtung: Praktika in Internationalen Organisationen ( z.B. EU, UN), in Einrichtungen, die EU-Gelder verwalten, in den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate), in Deutschen Schulen im Ausland, in Goethe-Instituten und in den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland (DGIA) werden weiterhin vom DAAD Ref. 514 unter der Bezeichnung "Kurzstipendien für Praktika im AuslandExterner Link" gefördert und können nicht über PROMOS gefördert werden. Unter diesem Link finden Sie eine DAAD-Auflistung aller UN- und EU-Organisationenpdf, 28 kb.

  • Bewerbungstermine

    Bis zum 01.05.2024, 23:59 Uhr, für Auslandsaufenthalte ab 01.07.2024 bis 31.12.2024

    Bis zum 01.11.2024, 23:59 Uhr, für Auslandsaufenthalte ab 01.01.2025 bis 30.06.2025

  • Nötige Bewerbungsunterlagen
    • Bewerbungsformular (siehe unten)
    • Motivationsschreiben einschließlich genauer Praktikumsbeschreibung, bzw. Plan zur Durchführung*
    • Lebenslauf (tabellarisch)
    • Empfehlungsschreibenpdf, 184 kb eines Hochschullehrenden der Universität Jena
    • Zusage der ausländischen Praktikumsstätte. (Dieses Dokument sollte Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, die taggenauen Daten des Praktikums enthalten und darüber hinaus Auskunft über die Arbeitssprache und das Praktikumsentgelt geben.)
    • Notenübersicht (Friedolin)/Zeugnisse (falls vorhanden)
    • aktuelle Studienbescheinigung
    • Sprachnachweis der Landessprachepdf, 362 kb (bzw. Arbeitssprache der Gastinstitution). Auszufüllen von einem*einer Univ.-Sprachlektor*in bzw. im Sprachenzentrum der Universität Jena). Hier genügt nicht das Abiturzeugnis! Andere Zertifikate, die sich am CEF-Rahmen orientieren, werden alternativ angenommen.

     

    * Motivationsschreiben: Schildern Sie kurz (ca. 1-2 DIN A 4-Seite) und übersichtlich, warum Sie sich für den geplanten Auslandsaufenthalt entschieden haben, welche (akademischen und fachlichen) Ziele Sie damit verfolgen und wie der Aufenthalt in Ihren Studienverlauf integriert ist. Geben Sie an, ob und in welcher Form Sie sich auf den Aufenthalt vorbereiten (z.B. sprachlich durch Sprachkurse oder inhaltlich durch spezifische Seminare etc.).

  • Bewerbungsablauf

    Die Bewerbung für das PROMOS Programm läuft per Online Formular. Über dieses Formular können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (in einem PDF) hochladen.

    Um sich für das PROMOS Programm per Online Formular bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst bei MoveOn registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Angaben jederzeit speichern und die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen können, sollten noch Informationen oder Dokumente fehlen.

    Nach erfolgreicher Anmeldung generiert sich ein PDF-Dokument und Sie erhalten eine Bestätigungsemail.

    Bitte nur vollständige Anträge einreichen: Per Online Formular in einem PDF Dokument.
    Das Bewerbungsformular wird einen Monat vor Ende der Bewerbungsfrist an dieser Stelle veröffentlicht.

  • Auswahlkriterien
    • explizite Beschreibung des Vorhabens und dessen Sinnhaftigkeit
    • genaue Erklärung zur Eingliederung des Vorhabens in das Studium
    • bestmögliche Studienleistungen
    • vorhandene Sprachkenntnisse
    • weitere/außeruniversitäre Erfahrungen
    • Vollständigkeit und entsprechende Form der Bewerbung
    • Empfehlungsschreiben
  • Hinweise

    Nach Abschicken Ihrer Bewerbung über das MoveOn Online-Portal erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Bitte erkundigen Sie sich daher nicht erneut über den Eingang Ihrer Bewerbung. Sollte etwas in Ihren Bewerbungsunterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen und Sie erhalten ggf. eine Nachreichefrist.

    Bitte reichen Sie keinerlei Dokumente per E-Mail ein, es sei denn Sie werden explizit dazu aufgefordert.

    Das Abiturzeugnis wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.

    Mit einer Rückmeldung können Sie ca. 7-8 Wochen nach Bewerbungsende rechnen.

    Haben Sie Fragen? Dann schicken Sie uns gern eine Mail an promos@uni-jena.de.

  • Bewerbungsformular

    Die Bewerbung für das PROMOS Programm läuft per Online Formular. Über dieses Formular können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen. Um sich für das PROMOS Programm per Online Formular bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst bei MoveOn registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Angaben jederzeit speichern und die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen können, sollten noch Informationen oder Dokumente fehlen. Nach erfolgreicher Anmeldung generiert sich ein PDF-Dokument und Sie erhalten eine Bestätigungsemail.

    Der Link zum Bewerbungsformular finden Sie hier:

    https://unijena.moveon4.de/form/64117547211857572907e9f3/deuExterner Link       

Kontakt

Internationales Büro
Julia Frießleben
Assistent PROMOS
vCard
Julia Friessleben
Foto: Anne Günther (Universität Jena)
Universitätshauptgebäude, Raum 0.22a
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link

Allgemeine Hinweise zum PROMOS Programm

Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch den DAAD. Ein Anspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Die Auswahlkommmission behält sich vor, ausgewählte Stipendiat*innen entweder nur mit einem Teilstipendium oder einem Reisekostenzuschuss zu fördern, um einer möglichst großen Zahl von Bewerber*innen eine Förderung zukommen zu lassen.

Stipendien von anderen Stellen werden voll angerechnet; eine Reisekostenpauschale können Empfänger*innen anderer Stipendien nur erhalten, wenn in dem anderen Stipendium kein spezieller Reisekostenzuschuss enthalten ist.

PROMOS in Kombination mit anderen Stipendien:

  • Das Deutschlandstipendium und PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
  • ERASMUS+ und PROMOS können nicht gleichzeitig bezogen werden.
  • Leistungen aus Inlands-BAFöG sind anrechnungsfrei.
  • Bei Bezug von Auslands- BAFöG muss die PROMOS-Förderung unaufgefordert der zuständigen Auslands- BAFöG-Stelle gemeldet werden. Reisekostenpauschalen werden voll auf den Reisekostenzuschuss des Auslands- BAFöGs angerechnet.
  • DAAD-Individualstipendien und PROMOS dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich können Studierende innerhalb eines Bildungsabschnitts (der jeweils mit dem Ablegen
der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc. endet) mit verschiedenen
Maßnahmen gefördert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum innerhalb eines Bildungsabschnittes bezogen auf die Förderung von Studien- und/oder Praktikaaufenthalten sechs Monate nicht überschreiten.

Auslands-BAFöG

Unter bestimmten Bedingungen gibt es die Möglichkeit, das Praktikum durch Auslands-BAFöG fördern zu lassen. Ausbildungsförderung wird in diesem Fall nur dann geleistet, wenn die deutsche Hochschule oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, dass das Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht (d.h., wenn es in ihr vorgeschrieben und inhaltlich geregelt ist), ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind und das Praktikum mindestens 3 Monate dauert. Dies ist durch eine Bescheinigung der Prüfungsstelle zu belegen.

Weitere Informationen zum Auslands-BAFöGExterner Link finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Kurzstipendien des DAAD

  • Umfang und mögliche Höhe des Stipendiums

    Das Förderprogramm wird aus BMBF-Mitteln finanziert und beinhaltet

    • einen einmaligen Reisekostenschuss
    • sowie ein tagegenau berechnetes Teilstipendium. Die Höhe der Teilstipendien und Reisekostenzuschüsse nach Ländern finden Sie hierExterner Link.

    Information: Die Förderung findet unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel statt.

  • Voraussetzungen und Dauer

    Antragsberechtigt sind regulär eingeschriebene Studierende (aller Studiengänge) ab dem 2. Semester der Universität Jena,

    1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    2. Personen, die Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de)
    3. sowie nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent*innen, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.

    Sowie deutsche Studierende im Ausland, die ein Praktikum in einem Land außerhalb Deutschlands und ihrem Studienland absolvieren möchten.

    Gefördert werden selbst organisierte Praktika im Ausland bei den folgenden Organisationen/Institutionen:

    • Deutsche Auslandsvertretungen (Deutsche Botschaften, Konsulate und Ständige Vertretungen)
    • völkerrechtlich anerkannte internationale Organisationen (z. B. EU, UNO, NATO, Weltbank)
    • Deutsche Schulen im Ausland (nicht DSD und nicht FIT)
    • Goethe-Institute
    • Deutsche Archäologische Institute
    • Institute der Max Weber Stiftung
    • ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik

    Dauer: mind. 40 Kalendertage und max. 3 Monate

  • Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen zum Programm finden Sie auf den Internetseiten des DAADExterner Link

Lehramt.International des DAAD

Über das Programm Lehramt.International haben Lehramtsstudierende die Möglichkeit sich für eine Förderung eines Auslandspraktikums zu bewerben. Weitere Informationen dazu hierExterner Link.