Vertragsexemplare

Einrichtung internationaler Studiengangskooperationen

Beratung, Planung und Unterstützung bei der Einführung
Vertragsexemplare
Foto: Britta Salheiser (Universität Jena)

Das Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre und das Internationale Büro unterstützen Fachbereiche bei der Anbahnung und Vorbereitung von Studienkooperationen mit internationalen Partnerhochschulen. Diese können auf bereits bestehende Universitätspartnerschaften aufbauen oder neue etablieren helfen.

Definition

Internationale Studiengangskooperationen werden auf der Grundlage eines etablierten Masterstudiengangs angeboten. Studierende sind im gleichen Fach eingeschrieben und unterliegen den gleichen studien- und prüfungsrechtlichen Bedingungen wie Studierende des zugrundeliegenden Studiengangs. Die Kooperation wird mit einer ausländischen Partnerhochschule abgeschlossen, deren Masterstudienangebot hinsichtlich der Qualifikationsziele kompatibel zu einem Jenaer Masterstudiengang ist und daher einen Austausch von Studierenden in einem oder zwei festgelegten Semester(n) mit gegenseitiger Anerkennung der erbrachten Studienleistungen erlaubt. Absolventen dieses Studienangebots erhalten von beiden Partnerhochschulen einen Masterabschluss. Hier finden Sie einige Beispiele.

Phase 1: Planung

Möchten Sie eine Internationale Studiengangskooperation etablieren? Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Sie erhalten bei der Realisierung kompetente Unterstützung. Der im Folgenden skizzierte Ablauf ist verbindlich.

In einem Auftaktgespräch mit dem Büro der Vizepräsidentin und dem Internationale Büro

Je nach Planungsstand erhalten Sie bei diesem Gespräch weitere Dokumente und Handreichungen, die Ihnen die Anbahnung der Kooperation erleichtern:

  • Planungshilfe
  • detaillierter Prozessablauf
  • Kontaktdaten von Ansprechpersonen in der Verwaltung
  • Muster des Kooperationsvertrags.

Drittmittelanträge

Sollten Sie einen Drittmittelantrag (z.B. DAAD, Erasmus) stellen und dieser die Einrichtung einer internationalen Studiengangskooperation beinhalten, ist vor Antragstellung eine Befassung im Fakultätsrat und Rücksprache mit dem VP Lehre und Internationalen Büro erforderlich. Das Befürwortungsschreiben der Fakultät ist dem Internationalen Büro zur Begleitung der Antragstellung vorzulegen.

Phase 2: Umsetzung

Es folgen in regelmäßigen Abständen Beratungsgespräche durch das Büro der Vizepräsidentin und das Internationale Büro. Sie führen außerdem Gespräche mit spezifischen Ansprechpersonen in der Universitätsverwaltung, um die administrative Etablierung des Studienangebots umzusetzen. Diese Schritte und Ergebnisse halten wir mit Ihnen zusammen in der Planungshilfe, im Datenblatt zum Studienangebot und im Kooperationsvertrag fest.

Den Kontakt zur Partnerhochschule in dieser Anbahnungsphase halten Sie selbst. Wenn alle Umsetzungsdetails geklärt sind, kann der Kooperationsvertrag mit der Partnerhochschule unterschrieben werden und die Werbung für das Studienangebot beginnen. Beachten Sie dazu bitte auch die grundsätzlichen Unterschriftsregeln, denen zufolge Verträge vor Unterzeichnung durch den Präsidenten dem Internationalen Büro vorgelegt werden müssen.

Phase 3: Start

Auch bei der Einführung des Studienangebots, also ab Beginn der Studienbewerbungen zum ersten Fachsemester und im ersten Durchgang, stehen Ihnen die Ansprechpersonen weiterhin zur Verfügung, um Ihrer Studiengangskooperation einen guten Start zu ermöglichen.

Phase 4: Konsolidierung

Nach Etablierung der Studiengangskooperation bleiben wir mit Ihnen in Kontakt und stehen für Fragen zur Verfügung. Eine regelmäßige Evaluation der Kooperation wird Ihnen helfen, diese weiter zu entwickeln und ihre Potentiale auszuschöpfen.

Kontakt

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen. Bitte kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre