Für Rückkehrer aus einem Corona-Risikogebiet im Ausland besteht eine Meldepflicht. Einreisende müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Ein-bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind zudem verpflichtet sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden. Bitte informieren Sie sich über weitere Regelungen und Ausnahmen stets aktuell beim Robert-Koch-Institut.
Personen, die aus einem Risikogebiet im Ausland nach Jena zurückkehren, sind verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch beim Gesundheitsamt zu melden unter 03641-49 2222 oder online unter https://gesundheit.jena.de/webform/corona2. Zudem müssen sie sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Personen mit Krankheitssymptomen müssen sich unabhängig von der Meldung beim Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Hotline 03641-49 3333 melden. Die Ausweisung der Risikogebiete finden Sie hier.
Einreisende und Pendler aus innerdeutschen Gebieten, welche Infektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohner aufweisen, müssen sich nicht testen lassen und auch nicht in Quarantäne. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Abreise die aktuellen Regelungen der Stadt Jena. Diese finden Sie hier.
Sie können die Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakultät im Dekanat beantragen. Bitte reichen Sie dazu alle Unterlagen postalisch ein.
Sie können sich als Doktorand/in immatrikulieren. Die Unterlagen zur Immatrikulation können Sie per Post an die Graduierten-Akademie schicken (Graduierten-Akademie, Johannisstr. 13, 07743 Jena) oder in den Briefkasten werfen (hinter der großen Eingangstür zum Haus "Zur Rosen").
Ab Montag, 11.01.2021 sind die Teilbibliotheken der ThULB wieder für die Ausleihe sowie die Abholung von bestellten Medien aus dem Magazin und der Fernleihe eingeschränkt geöffnet. Die Arbeitsplätze und Sonderlesesäle können jedoch nicht genutzt werden. Sie können außerdem auch die digitalen Angebote der ThULB nutzen. Dies geht über ein Virtuelles Privates Netzwerk.
Die Öffnungszeiten der Teilbibliotheken und weitere Informationen zur Nutzung der ThULB erhalten sie hier.
Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus kann es derzeit zum Teil zu Beeinträchtigungen im regulären Forschungsbetrieb kommen. Ob es deswegen zu einer Verlängerung der Förderdauer von Promotionsstipendien und Projektstellen kommt, ist vom jeweiligen Fördermittelgeber abhängig.
Landesgraduierten-Stipendium
Die Regelförderdauer der Landesgraduiertenstipendien beträgt drei Jahre. Laut Thüringer Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 gibt es die Möglichkeit zur Beantragung einer Verlängerung des Stipendiums um ein weiteres Jahr. Stipendiat/innen, deren Zeitplan sich aufgrund der aktuellen Beeinträchtigungen des Forschungsbetriebs verschiebt, können einen entsprechenden Antrag auf Laufzeitverlängerung stellen.
Stellen in DFG-Graduiertenkollegs und DFG-geförderten Projekten
Die DFG ermöglicht eine unkomplizierte Verlängerung der Regellaufzeit von Anstellungsverträgen der Promovierenden in DFG-Graduiertenkollegs durch die Möglichkeit zur kostenneutralen Verlängerung von 36 auf 48 Monate und die Möglichkeit zur Finanzierung von drei Monaten zusätzlicher Personalmittel für das Kolleg (weitere Informationen).
In sonstigen DFG-geförderten Projekten können zusätzliche Personalmittel für Verlängerungen beantragt werden.
Forschungsaufenthalte von DFG-Stipendiat/innen und Fellows
Für DFG-Stipendiat/innen und Fellows gibt es flexible Regelungen, um Herausforderungen aufgrund von Ein- und Ausreisebeschränkungen, Schließung von Gasteinrichtungen und ähnlichem zu begegnen (weitere Informationen).
Begabtenförderungswerke
Bei Fragen zur Förderung durch die Begabtenförderungswerke prüfen Sie bitte auf den Seiten des jeweiligen Begabtenförderungswerks oder wenden sich direkt an Ihre jeweilige Ansprechperson.
Weitere Fördermittelgeber
Für die Verlängerung von Projektstellen in BMBF-geförderten Projekten können ggf. zusätzliche Mittel beantragt werden.
Bei Fragen zu anderen Förderungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Stipendien- oder Fördermittelgeber.
Sollten Sie aufgrund der Corona-Pandemie das vereinbarte Qualifizierungsziel nicht in dem dafür vereinbarten befristeten Beschäftigungsverhältnis erreichen, sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Vorgesetzten über eine zum Zwecke der Zielerreichung angemessene Verlängerung Ihres Arbeitsverhältnisses, um die Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Qualifizierungsziel abzumildern. Das Personaldezernat steht hierbei für Rückfragen zur Verfügung.
Sollte dabei die hierfür bislang gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geregelte Höchstbefristungsdauer (i.d.R. 6 Jahre bis zur Promotion und 12 Jahre insgesamt) erreicht bzw. überschritten werden, greift die vom Bundestag am 7. Mai 2020 beschlossene zeitlich befristete Übergangsregelung für Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen. Danach wird die höchst zulässige Befristungsdauer um sechs Monate verlängert. Die konkrete Regelung finden Sie in dem rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz.
Die Beurteilung, ob eine pandemiebedingte Verzögerung vorliegt und ob eine Vertragsverlängerung möglich ist, obliegt der bzw. dem Vorgesetzten. Zusätzliche Mittel für diese Verlängerungen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden.
Veranstaltungen zur Erbringung mündlicher Leistungen im Rahmen von Promotions- und Habilitationsverfahren (Disputationen, Kolloquien, wissenschaftliche Vorträge und Vorlesungen) können nach dem 4. Mai 2020 wieder stattfinden.
Solche Veranstaltungen können entweder als Videokonferenz, als Präsenzveranstaltung oder als gemischte Video- und Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Im Falle einer Videokonferenz muss sichergestellt sein, dass die zu prüfende Doktorandin bzw. der zu prüfende Doktorand während der gesamten Konferenz zu sehen ist. Präsenzveranstaltungen müssen unter Einhaltung der Hygieneauflagen der Friedrich-Schiller-Universität Jena bzw. des Universitätsklinikums organisiert werden (siehe Hygiene-Rahmenplan der Universität). Insbesondere für die Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit ist zur Wahrung des Mindestabstandes ein entsprechend großer Raum zu wählen. Wenn kein hinreichend großer Raum zur Verfügung steht, kann die Hochschulöffentlichkeit begrenzt werden oder eine Videoübertragung in einen anderen Raum zum Einsatz kommen. Im Fall einer Videoübertragung muss durch eine Aufsicht sichergestellt werden, dass keine Aufzeichnung der Veranstaltung erfolgt.
Für die Durchführung von Videokonferenzen beachten Sie bitte die Hinweise der Stabsstelle Digitale Universität sowie die Hinweise zum Datenschutz (Dienstanweisung E-Learning vom 30.04.2020 [pdf, 1 mb]).
Die Abgabe von Pflichtexemplaren in der ThULB ist weiterhin möglich. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der Website der ThULB.
Das Qualifizierungsprogramm der Graduierten-Akademie wird nur noch online weitergeführt! Alle angebotenen Workshops finden Sie hier.
Die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs ist zunächst bis auf Weiteres für persönliche Beratungen geschlossen.
Sie können uns auf diesen Wegen kontaktieren:
Wenn Sie Unterlagen, beispielsweise zur Immatrikulation, einreichen wollen, können Sie diese per Post schicken (Graduierten-Akademie, Johannisstr. 13, 07743 Jena) oder in den Briefkasten werfen (hinter der großen Eingangstür zum Haus "Zur Rosen).