Studierende sitzen in einem Seminar

Bachelor, Diplom, Lehramt, Staatexamen

Informationen für internationale Studieninteressierte zur grundständigen Studienbewerbung.
Studierende sitzen in einem Seminar
Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)
Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit (außer EU-Länder) und ohne deutsches Abitur (Bildungsausländer/innen).

Deutsche Bewerber/innen oder Bildungsinländer/innen informieren sich bitte hier.

Studienangebot

Die Universität Jena bietet über 200 Studienmöglichkeiten, davon 146 im grundständigen Bereich. Die Studiengangsbeschreibungen der einzelnen Fächer finden Sie in der Datenbank. Die meisten grundständigen Studiengänge starten nur zum Wintersemester.

Falls Sie einen Bachelor of Arts (B.A.) studieren wollen, müssen Sie zwei Fächer (Kernfach + Ergänzungsfach) wählen.

Einige Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. es gibt eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen (NC, numerus clausus). Im Zulassungsverfahren entscheidet die Note. Diese berechnet sich aus der Note des Sekundarschulabschlusses, falls dieser dem deutschen Abitur gleichwertig ist (siehe Zugangsvoraussetzungen). Falls der Sekundarschulabschluss nicht gleichwertig ist, besteht die  Verfahrensnote zu 50% aus dem Sekundarschulabschluss und 50% aus der Note des bisherigen Studiums oder der Feststellungsprüfung am Studienkolleg. Falls Sie schon ein Studium abgeschlossen haben, zählt nur diese Note.

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin 

Die Studienplätze des 1. Fachsemesters in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden jeweils nur zu einem Wintersemester vergeben. Für diese Studienplätze gibt es in jedem Jahr sehr viele internationale Bewerber/innen. Bitte lesen Sie vor Ihrer Bewerbung unsere wichtigen Informationen zum Vergabeverfahrenpdf, 168 kb an der Universität Jena aufmerksam durch.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge: 

Bachelor of Science (B.Sc.): Biochemie/Molekularbiologie; Biologie; Ernährungswissenschaften; Psychologie

Bachelor of Arts (B.A.): Erziehungswissenschaften (Kernfach), Kommunikationswissenschaften (Kernfach und Ergänzungsfach), Psychologie (Ergänzungsfach)

Lehramt für Gymnasien oder Regelschulen: Biologie

Zugangsvoraussetzungen

Sie müssen eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland besitzen. Bitte prüfen Sie in der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt ist.

Sie haben noch keine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung? Dann bewerben Sie sich für die Aufnahme in unser Thüringer Studienkolleg Nordhausen. Dort legen Sie nach einem Jahr Vorbereitung die Feststellungsprüfung und eine Deutschprüfung ab.

Eine Alternative könnte auch das Probestudium international sein, falls Sie schon die erforderlichen Deutschkenntnisse besitzen.

Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) informieren sich bitte auf den allgemeinen Studieninformationsseiten.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen

Haben Sie ein Fach bereits studiert und wollen sich Studienleistung für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester anrechnen lassen? Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

  • Höhere Fachsemester Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin

    Für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin können Sie sich bewerben, wenn Sie Studienleistungen aus dem Ausland oder in einem ähnlichen Studiengang erworben haben. Ihrer Bewerbung müssen Sie unbedingt den Anrechnungsbescheid Ihrer bisherigen Studienleistungen, ausgestellt von einem Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, beilegen. Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an das Landesprüfungsamt Ihres Bundeslandes. Für Bewerber/innen, die noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind folgende Landesprüfungsämter zuständig:

    Anrechnung von Studienleistungen der Medizin und Zahnmedizin:

    Bezirksregierung Düsseldorf
    Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
    Postfach 300 865
    D-40408 Düsseldorf  

    https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie-9Externer Link

    Anrechnung von Studienleistungen der Pharmazie:

    Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege 
    Lurgiallee 10
    D-60439 Frankfurt

    https://hlfgp.hessen.de/akademische-gesundheitsberufe/staatliche-pruefungen-sowie-studienrelevante-antraegeExterner Link

    Bitte beachten Sie auch:

    Auch in den höheren Fachsemestern der oben genannten Studiengänge gibt es eine Zulassungsbeschränkung. Daher ist mit der Anrechnung der Studienleistungen noch kein Anspruch auf einen Studienplatz verbunden. Die Auswahl der Bewerber/innen im Vergabeverfahren erfolgt nach den Voraussetzungen und der vorhandenen Kapazität.

    Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin wird an der Universität Jena grundsätzlich nur für das im Anrechnungsbescheid genannten Fachsemester bzw. ausnahmsweise für maximal 1 (ein) niedrigeres Fachsemester akzeptiert.
    D.h. liegt ein Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes beispielsweise über 4 Semester (vier Halbjahre) vor, wird eine Bewerbung grundsätzlich für das 5. oder für das 4. Fachsemester akzeptiert. Hierbei ist zu beachten, dass man sich an der Universität Jena zu einem Wintersemester nur für die ungeraden Fachsemester (3., 5., …) und zu einem Sommersemester nur für die geraden Fachsemester (2., 4., …) bewerben kann.

    Bewerber/innen, die bereits an einer anderen deutschen Universität im gleichen Studiengang studieren oder studiert haben (Ortswechsel) können sich nur für das nächsthöhere bzw. fortlaufende Fachsemester des gleichen Studienganges bewerben.

    Beispiel: Wurden bereits 2 Semester (zwei Halbjahre) bspw. Medizin an einer deutschen Universität studiert, kann man sich an der Universität Jena nur für 3. Fachsemester Medizin bewerben, welches (wie oben erwähnt) nur zu einem Wintersemester angeboten / vergeben wird.

    Die Erfüllung der für die Universität Jena erforderlichen fachlichen Voraussetzungen (= fachliche Geeignetheit für das betreffende Fachsemester) wird dann entsprechend dem korrekten Bewerbungssemester geprüft. Welche fachlichen Voraussetzungen seitens der Universität Jena hier für die höheren Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin bestehen, können Sie den Übersichten am Ende dieser Seite entnehmen.

    Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die Studienleistungen, die für das beantragte Fachsemester an der Universität Jena nachgewiesen werden müssen. Überprüfen Sie, ob Ihnen auf dem Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes alle an der Universität Jena geforderten Leistungsnachweise angerechnet wurden, also ob Sie diese Leistungsnachweise in Ihrem bisherigen Studium bereits absolviert haben und Sie somit die Voraussetzungen für das beantragte Fachsemester erfüllen.

  • Höhere Fachsemester in anderen Studienfächern

    Für eine Anerkennung ihrer bisherigen Studienleistungen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt, das für den jeweiligen Studiengang zuständig ist. Die Kontaktinformation finden Sie in der Studiengangsbeschreibung.

Sprachvoraussetzungen

Für ein grundständiges Studium müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen. Mit der DSH-1 ist die Aufnahme eines Studiums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena nicht möglich. Es werden nur folgende durch die Hochschulrektorenkonferenz akkreditierten Deutschprüfungen als gleichwertig anerkannt:

  • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS)
  • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II)
  • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mind. Prädikat "befriedigend")
  • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg

Bei einer Bewerbung für das 1. Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugangpdf, 61 kb) nachweisen.

Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester in Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin muss der Deutschnachweis bereits bis zum 01.09. für das Wintersemester, bis zum 01.03. für das Sommersemester vorliegen.

Bewerber/innen anderer Studienfächer, die noch die DSH-2-Prüfung ablegen müssen, können eine bedingte Zulassung zum Studium beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über die Teilnahme an Deutschkursen mit einer Prüfung auf dem Niveau der abgeschlossenen Mittelstufe (C1). Die bedingte Zulassung wird nur wirksam, wenn bis zur Einschreibung das DSH-2-Zertifikat (oder ein gleichwertiges Zertifikat) nachgewiesen wird.

Sie haben noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse? Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet einen Sprachkurs zur Vorbereitung auf die DSH an. Für diesen Kurs benötigen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als mehrseitiges pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Feststellungsprüfung (wenn Sie ein Studienkolleg in Deutschland abgeschlossen haben)
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • ggf. Einstufungsbescheid des Prüfungsamts (siehe dazu unsere Hinweise zur Anerkennung bisheriger Studienleistungen)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den Sprachvoraussetzungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)
  • Bewerber/innen, die unter 18 Jahre alt sind (Minderjährige) reichen bitte zusätzlich eine Generaleinwilligung der Eltern pdf, 746 kbein.

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 01.12. – 15.01. (nur wenige Studiengänge)
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.05. – 15.07.
  1. Registrieren Sie sich auf der BewerbungsplattformExterner Link. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.
  2. Füllen Sie die online Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie uns keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform.
  3. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren aktuellen Status in der Bewerbungsplattform.
  4. Die Entscheidung über ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung erhalten Sie bei zulassungsfreien Studiengängen innerhalb etwa einer Woche, bei zulassungsbeschränkten Studiengängen etwa Mitte August per E-Mail.
  5. Wenn Sie ein Zulassungsangebot erhalten, beachten Sie bitte die Frist, in der Sie dieses Angebot im Bewerbungsportal annehmen sollen.
  6. Falls Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Ablehnung erhalten, können Sie am Losverfahren teilnehmen.
  7. Beachten Sie darin die weiteren Hinweise zur Immatrikulation. Erst mit dem Antrag auf Immatrikulation sollen Zeugnisunterlagen in beglaubigter Kopie mit Übersetzung in Papierform geschickt werden.

Weitere wichtige Schritte

Bitte beachten Sie  alle Hinweise, zum Beispiel zu den Themen

  • Was nach Erhalt der Zulassung zu tun ist
  • Wohnen / Zimmersuche (Bewerbungsfrist 15.1./15.7.)
  • Visum beantragen
  • Einschreibung

 Alle Informationen dazu erhalten Sie unter Studienstart international.

Weitere Fragen?

Informationen zu Visa, Krankenversicherung, Kosten, Serviceangeboten und vielem mehr erhalten Sie auf unserer FAQ Seite.

Hinweis

Informationen für ein Masterstudium finden Sie im allgemeinen Studienangebot.

Wenn Sie ein Promotionsstudium/Doktorat machen möchten, informieren Sie sich bitte bei der Graduiertenakademie.

Wenn Sie nur für einen kurzzeitigen Studienaufenthalt nach Jena kommen, beachten Sie die Hinweis für Gaststudierende.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte schreiben Sie an incoming@uni-jena.de.

Für eine Beratung zum grundständigen Studium stehen Ihnen Cornelia Dwars und Laura Kaden im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros zur Verfügung.