Das Thüringer Studienkolleg im Norden Thüringens

Studienkolleg

Vorbereitung auf ein Hochschulstudium für internationale Bewerber/innen
Das Thüringer Studienkolleg im Norden Thüringens
Foto: Elisa Hofmann

Am Studienkolleg Nordhausen lernen 240 Studienbewerber/innen aus aller Welt und bereiten sich auf ihr Universitätsstudium vor. Nach einem Jahr intensiven Fachunterrichts und Deutschausbildung gibt es die Feststellungsprüfung. Diese Prüfung ist eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Mit ihr kann man sich dann für einen Studienplatz bewerben. 

Zugangs- und Sprachvoraussetzungen

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

Bewerbungsprozess, -zeitpunkt und -plattform

Wohnen 

Zugangs- und Sprachvoraussetzungen

Bitte prüfen Sie zuerst, ob Sie schon eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland besitzen oder ob Sie ein Vorbereitungsjahr an einem Studienkolleg absolvieren müssen.

Mit Hilfe der Datenbank des DAADExterner Link oder der Datenbank anabinExterner Link können Sie prüfen, ob Ihr ausländischer Bildungsabschluss in Deutschland bereits als gleichwertig anerkannt ist.

Sie haben bereits eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung? Dann müssen Sie kein Studienkolleg besuchen. Falls Ihnen noch die geforderten Deutschkenntnisse (DSH-2) für ein Fachstudium fehlen, informieren Sie sich bitte über unseren DSH-Kurs.

Für Ihre Bewerbung zum Studienkolleg müssen Sie Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1Externer Link nachweisen, z.B.

  • Zertifikate B1 (Goethe-Institut, telc, ÖSD, Sprachzeugnis eines anerkannten Sprachinstituts) oder
  • TestDaF mind. 4 x 3.

Wenn Sie sich am Studienkolleg auf ein Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang vorbereiten wollen, brauchen Sie einen Sekundarschulabschluss aus dem Heimatland mit einer Minimalnote von 1,5 (im deutschen Notensystem).

Mit der Zulassung zum Besuch des Thüringer Staatlichen Studienkollegs Nordhausen nehmen Sie an einem AufnahmetestExterner Link teil. Dies ist ein Deutsch- und/oder Mathematiktest. Wenn Sie diesen Test bestehen und unter den besten 120 Teilnehmer/innen sind, dann werden Sie in das Studienkolleg aufgenommen.

Notwendige Dokumente und Vorbereitung für die Bewerbung

  1. Scannen Sie alle unten genannten Dokumente als pdf ein und speichern Sie sie mit eindeutigem Dateinamen ab.
  2. Legen Sie sich diese Dokumente bereit, da Sie die Daten bei der Bewerbung eingeben müssen.
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Schulabgangszeugnisses und der Hochschulaufnahmeprüfung (wenn teilgenommen) mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Marokkanische Studienbewerber/innen: Nachweis des Baccalauréat de l´Enseignement Secondaire mit einem Ergebnis von mindestens "assez bien"
  • Früheres Studium:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals des Studienabschlusszeugnisses oder der Studienzeiten mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Originals der Fächer- und Notenübersicht zu Ihrem Hochschulstudium mit Übersetzung (in die deutsche oder englische Sprache)
  • Deutschkenntnisse:
    • Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises Ihrer bisherigen Deutschkenntnisse (siehe dazu unsere Hinweise zu den sprachlichen Voraussetzungen)
  • Lebenslauf
  • Chinesische, indische und vietnamesische Studienbewerber/innen: APS-Zertifikat der Akademischen Prüfstelle über die erfolgreiche Überprüfung der Studienleistungsnachweise (Original)

Bitte beachten:
Minderjährige Studienbewerber/innen und minderjährige Studierende (die das 18. Lebensjahr bei der Aufnahme der Ausbildung am Studienkolleg noch nicht vollendet haben) fragen bitte am Studienkolleg Nordhausen an, ob eine Generaleinwilligung der Erziehungsberechtigten (Eltern) notwendig ist.

Definition: Amtliche Beglaubigung

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind z.B. Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister, Stadtverwaltungen, Bürgerämter u.ä.), Gerichte und Notare. Auch Kulturabteilungen der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt, können eine amtliche Beglaubigung vornehmen.

Außerhalb Deutschlands sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zu amtlichen Beglaubigungen befugten Behörden und Notare. Die Beglaubigungsstempel und die Unterschrift der beglaubigenden Person müssen im Original vorliegen.

Definition: Vereidigte Übersetzung

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, z.B. durch die ausstellende Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzerbeglaubigungen werden nicht akzeptiert.

Bewerbungsprozess, -zeitraum und -plattform

  • Bewerbungszeitraum für das Sommersemester: 01.10. - 30.11.
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 01.04. - 31.05.
  1. Bitte wählen Sie Ihren zukünftigen Studiengangpdf, 269 kb an der Universität Jena aus und informieren Sie sich über den passenden Schwerpunktkurs am Studienkollegpdf, 96 kb als Vorbereitung auf Ihr Studium.
  2. Registrieren Sie sich auf der BewerbungsplattformExterner Link. Merken Sie sich Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort, um zu einem späteren Zeitpunkt das Online-Bewerbungsportal nochmals nutzen zu können.
  3. Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus, laden Sie alle Dokumente hoch. Unsere Online-Bewerbung ist papierlos. Bitte senden Sie keine Anträge und/oder Dokumente in Papierform. Hinweise zur Bewerbung finden Sie in unserem Handbuchpdf, 690 kb.
  4. Lesen Sie bitte regelmäßig Ihre E-Mails mit aktuellen Informationen zu Ihrer Bewerbung und verfolgen Sie Ihren aktuellen Status in der Bewerbungsplattform. 
  5. Die Entscheidung über ein Zulassungsangebot oder eine Ablehnung erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen per E-Mail.
  6. Nach Erhalt der bedingten Zulassung beantragen Sie bitte keine Immatrikulation an der Universität Jena und benutzen nicht den Button "Immatrikulation beantragen" in dieser Bewerbungsplattform.
  7. Beantragen Sie nach Erhalt der Zulassung das Einreisevisum (nach Nordhausen). Überprüfen Sie hierExterner Link, ob Sie ein Visum benötigen.
  8. Nehmen Sie am Aufnahmetest am Thüringer Studienkolleg Nordhausen teil. Wenn Sie den Aufnahmetest bestehen und ein Platzangebot erhalten, immatrikulieren Sie sich am Studienkolleg. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des StudienkollegsExterner Link.

Hier finden Sie die Bewerbungsplattform für das Studienkolleg. Externer Link

Wohnen

Bitte bewerben Sie sich gleichzeitig im Studierendenwerk ThüringenExterner Link für ein Zimmer in Nordhausen (Bewerbungsfristen: bis 15.7. für das Wintersemster/ bis 15.1. für das Sommersemester). Die Suche nach einem Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt ist schwierig.

Studienkollegiaten
Vorbereitung auf das Hochschulstudium
Die Studienkollegiat/innen bereiten sich ein Jahr lang auf den Fachunterricht an einer deutschen Hochschule vor. Sie lernen in Deutsch und Englisch.
Hinweis

Sie haben den Aufnahmetest am Studienkolleg Nordhausen bestanden, aber können keinen Platz bekommen? Beachten Sie bitte das alternative Angebot der Kurse in Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung beim Internationalen Studienzentrum JenaExterner Link.

Information

Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an Frau Cornelia Dwars im Bereich Internationale Studierende des Internationalen Büros.