Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) im (Kernfach 120 LP) oder (Ergänzungsfach 60 LP) in Anglistik/Amerikanist oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss aus dem In- oder Ausland. Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
Der Antrag auf Zulassung ist das einzige Bewerbungsdokument, das Sie auf dem Postweg einreichen müssen. (Alle anderen Dokumente werden als pdf im Online-Bewerbungs-Portal hochgeladen.) Wenn Sie die Online-Bewerbung für Masterstudiengänge durchführen, wird am Ende der Bewerbung ein "Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" als pdf generiert. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken und unterschrieben innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Masterstudiengangs an die auf dem Antrag angebene Adresse des Master-Service-Zentrums senden.
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Bewerber/innen ohne Bachelorabschluss in Anglistik/Amerikanistik einer deutschen Hochschule weisen ihre fachliche und sprachliche Eignung neben dem Sprachzertifikat durch ein Bewerbungsschreiben (Letter of Motivation) in englischer Sprache nach.
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
Nachweis von Englischkenntnisse auf Niveau C1 gemäß Europäischem Referenzrahmen.
Der Nachweis kann entweder über den Bachelorabschluss in Anglistik oder Amerikanistik einer deutschen Hochschule erfolgen oder über einen der folgenden Sprachtests:
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein.
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen: