Assistenzrat

Willkommen beim Assistenzrat der Friedrich-Schiller-Universität!
Information

Assistent*innen sind in Thüringen jene Beschäftigte, die häufig und anderenorts studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK), studentisch/e Beschäftigte, studentische Mitarbeitende oder "HiWis" genannt werden. In Thüringen heißt diese Beschäftigtengruppe, die auch Tutor*innen umfasst, seit der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) offiziell Assistent*innen. Deswegen: Assistenzrat

An den Thüringer Hochschulen können seit der Novellierung Assistenzräte als Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten gewählt werden (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG).  Seit 1. Oktober 2022 läuft die dritte Amtsperiode des Assistenzrates der Friedrich-Schiller-Universität Jena, in der nach einjähriger Nicht-Besetzung des Gremiums zwei Mitglieder die Aufgaben des Assistenzrates wahrnehmen.

  • Aufgaben des Assistenzrates

    Zentrale Aufgabe des Assistenzrates ist die Vertretung der Interessen der studentischen, wissenschaftlichen sowie künstlerischen Assistent*innen, die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sind. Dafür nimmt unter anderem ein Mitglied des Assistenzrates an den Sitzungen des Personalrates teil, in denen er*sie ein Antrags- und Rederecht sowie in allen Angelegenheiten, die Assistent*innen betreffen, ein Stimmrecht wahrnimmt (§ 88 Abs. 5 ThürPersVG). 

    Des Weiteren sorgen wir dafür, dass die Interessen der Assistent*innen universitätsintern aber auch darüber hinaus wahrgenommen werden und Berücksichtigung finden. Dafür sind wir in Verhandlungen zu einer "Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität" mit der Universitätsleitung und dem Personaldezernat gewesen und engagieren uns in der Regional-Gruppe der bundesweiten Tarifbewegung TVStud (Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte). 

    Es ist unser Anspruch, auskunftsfähige Ansprechpersonen für Assistent*innen zu sein. Kontaktiert/Kontaktieren Sie uns gerne mit euren/Ihren Anliegen, Anregungen oder Problemen rund um studentische Beschäftigungsverhältnisse an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dafür sind wir unter den Kontaktdaten am Seitenende für euch/Sie erreichbar. 

  • Mitglieder

    Lucas Lessenich (er/ihm)

    • M.A. Geschichte und Politik des 20. Jahrhunderts
    • bis 09/2022 studentisch beschäftigt am Lehrstuhl für Neueste Geschichte/Zeitgeschichte

    Lisa Wagenschwanz (sie/ihr)

    • B.A. Soziologie/Politikwissenschaft 
    • seit 10/2021 studentisch beschäftigt am Arbeitsbereich Methoden der empirischen Sozialforschung und Sozialstrukturanalyse
    • im SoSe 2023 Tutorin für Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung I und II und wissenschaftliche Assistentin am Arbeitsbereich

     

  • Rund um deine Tätigkeit als stud./wiss. Assistent*in

    Das Wichtigste für Assistent*innen in Kürze 

    • Vor oder nach deiner Vertragslaufzeit musst du keine Arbeitsstunden leisten! Wenn dein Vertrag aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig startet und du bereits deine Arbeitstätigkeit aufnehmen sollst oder Arbeitsleistungen von dir verlangt werden, obwohl dein Vertrag bereits ausgelaufen ist, melde dich bitte bei uns! 
    • Du musst nicht dauerhaft Überstunden machen! Überstunden dürfen im Umfang von max. 50% der monatlichen Arbeitszeit geleistet werden und das Arbeitszeitkonto muss mit Ende der Beschäftigungsdauer ausgeglichen sein. Wenn dein vertraglich festgelegter Stundenumfang dauerhaft nicht ausreicht und du Überstunden machst, die du innerhalb deiner Vertragslaufzeit nicht wieder ausgleichen kannst, melde dich gerne bei uns! (Anmerkung: Es ist aktuell nicht vorgesehen, dass Vor- und Nachbereitungszeiten von Tutor*innen vergütet werden. Das ist ein Umstand, der sich ändern muss. Aber auch als Tutor*in kannst und sollst du dich gerne bei uns melden, wenn du dauerhaft Überstunden machst.)
    • Du hast einen Urlaubsanspruch! Auch wenn der - wegen der geringen Stundenumfänge und kurzen Laufzeiten der Verträge - sehr klein ist, hast du einen Anspruch darauf, diesen Urlaub zu nehmen. Deinen Urlaubswunsch meldest du deiner*deinem Vorgesetzten und trägst diesen in dein Arbeitszeitkonto ein. Kontaktiere uns gerne, wenn dein Urlaubswunsch von deiner*deinem Vorgesetzten abgelehnt wird!
    • Du musst Krankheitstage nicht nacharbeiten! Wenn du deine*n Vorgesetze*n regulär über deine Arbeitsunfähigkeit informiert hast, musst du die Arbeitsstunden, die während deiner Arbeitsunfähigkeit angefallen wären, nicht nacharbeiten. Auch hier gilt: Wenn dein*e Vorgesetzte*r dies von dir verlangt, melde dich bitte bei uns!

    Personaldezernat und Fristen

    Die Fristen des Personaldezernates sind lang und haben Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis! 

    • Der Antrag auf deinen Vertrag muss spätestens vier Wochen vor Vertragsbeginn im Personaldezernat eingehen. Davor muss er meist noch am Arbeitsbereich/Institut/usw., an dem du eingestellt wirst und beim zugehörigen Fakultätsdekanat bearbeitet werden. Das bedeutet für dich, dass du den Antrag nach deiner Bearbeitung und Unterschrift sobald wie möglich an die Person, von der du ihn erhalten hast, zurückschicken oder entsprechend der Hinweise, die du erhalten hast, weiterleiten solltest! Geht der Antrag später beim Personaldezernat ein, wird dein Vertrag mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wie geplant starten!
    • Alle Unterlagen, von denen dir das Personaldezernat sagt, dass sie mit deinem unterschriebenen Arbeitsvertrag an das Personaldezernat zurückgeschickt werden sollen, müssen spätestens eine Woche vor dem Monatsersten, in dem dein Vertrag startet, beim Personaldezernat eingehen. Gehen diese Unterlagen später ein, behält sich das Personaldezernat derzeit vor, dein Arbeitsentgelt nicht pünktlich am Monatsende auszuzahlen!

    Die hier zur Verfügung gestellten Informationen haben den Zweck einer unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn ihr Kontakt mit uns aufnehmt, können weitere Details und ein Vorgehen besprochen werden. Darüber hinaus können wir euch weiterleiten oder ggf. zu einem Rechtsbeistand raten. Diese Informationen sollen also in erster Linie eine Orientierung bieten und verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  • Wichtige Dokumente für Assistenzen

    Zu den wichtigen Dokumenten gehört eine Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Assistent*innen an der Friedrich-Schiller-Universität, die ab 01. Oktober 23 in Kraft tritt. 

    Darüber hinaus existiert ein Informationsblatt für studentische/wissenschaftliche Assistentinnen bzw. studentische/ wissenschaftliche Assistentenpdf, 597 kb, das z.T. mehr Informationen als die Leitlinie enthält (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit). Dieses ist auch in englischer Versionpdf, 405 kb verfügbar. 

    Zwei Vorlagen (Excel- und PDF-Format) für die Dokumentation eurer Arbeitszeit finder ihr hier

Studierende der TVStud Initiative Thüringen bei der TVStud Bundeskonferenz
TVStud Initiative Thüringen
regionale Gruppe der bundesweiten Tarifbewegung TVStud
Assistenzrat

Universitätshauptgebäude, Raum des Personalrat: E.013 - E.016
Fürstengraben 1
07743 Jena

Sprechzeiten:
Mittwoch 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr
Bitte vorab per E-Mail anmelden!