Interdisziplinäre Polen-Studien

Studieninformationen zum Masterstudiengang Interdisziplinäre Polen-Studien
Eckdaten
Studienabschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Credits/ECTS
120
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
260,30 €
Studienbeginn
Wintersemester
Teilzeit möglich
ja
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Das Studium vermittelt im Sinne moderner area studies regionalspezifische Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen zu Polen und verbindet diese mit einem fachwissenschaftlichen Schwerpunktstudium, das wahlweise im Bereich Geschichte, Politikwissenschaft, Slawistik oder Soziologie absolviert werden kann. Ziel des Masterstudiengangs Interdisziplinäre Polen-Studien ist es, Sie in der gewählten Schwerpunktdisziplin zur eigenständigen Erfassung und Lösung fachwissenschaftlicher Fragen in interdisziplinärer Perspektive zu befähigen und diese im Rahmen regionalwissenschaftlicher, polenkundlicher Kenntnisse vertieft zu verfolgen.

Besonderheiten in Jena

Der Masterstudiengang ist ein gemeinsames Projekt der FSU Jena und der MLU Halle. Die jeweiligen Modulangebote ergänzen sich im Rahmen des Studiengangs. Ihnen werden aktive und passive Grundkenntnisse der polnischen Sprache vermittelt, bereits vorhandene Sprachkenntnisse werden weiter vertieft. Bestandteil des Studiums ist ein Auslandssemester in Polen sowie ein Praktikum, welches in Polen oder in einer einschlägigen deutschen oder europäischen Einrichtung absolviert werden kann.

Aussichten

Die Anwendung der im Masterstudiengang Interdisziplinäre Polen-Studien erworbenen Methoden, Fähigkeiten und Kenntnisse eröffnet Ihnen je nach gewählter Schwerpunktdisziplin neben der Möglichkeit einer weiteren Qualifizierung im Wissenschaftssystem (Promotion) ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern in den Bereichen Medien und Publizistik, Parteien und Verbände, Dokumentation (Museen, Bibliotheken, Archive), zivilgesellschaftliche, kirchlich-religiöse, entwicklungspolitische und internationale Organisationen, öffentliche Verwaltungen, Politikberatung, politische Bildung sowie in Unternehmen der freien Wirtschaft.

Zugangsvoraussetzungen

  • Bachelorabschluss oder Äquivalent

    Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

    Je nach gewähltem Schwerpunktbereich sind Studienleistungen im Umfang von 60 LP im Fach Geschichte, Politikwissenschaft, Slawistik oder Soziologie oder äquivalente Leistungen nachzuweisen. Von Bewerbern für den Schwerpunktbereich Soziologie sind dabei über die im vorangegangenen Studium erbrachten Prüfungsleistungen mindestens 20 LP in den Methodender empirischen Sozialforschung zu belegen.

    Das Studium sollte mindestens mit der Note 2,5 und besser abgeschlossen werden. 

     

  • Sprachanforderungen

    Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:

    • Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
    • je Schwerpunktbereich: Russisch, Serbisch/Kroatisch oder Bulgarisch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
    • internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder Äquivalent)

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.

  • Motivationsschreiben

    Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:

    • Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
    • Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
    • Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
    • Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.

  • Detaillierte Notenübersicht

    Die detaillierte Notenübersicht mit Angabe Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudium, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss eine Durchschnittsnote sowie Leistungen im Umfang von mindestens 140 LP enthalten.

  • Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen

    Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.

  • Nachweis Sprachkenntnisse

    Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:

    • Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau B1
    • Nachweis über Kenntnisse in Russisch, Serbisch/Kroatisch oder Bulgarisch auf dem Niveau B1 (spätestens zu Beginn des 3. Semesters)

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

  • Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente

    Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.

  • Nachweis des Notensystems

    Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.

  • APS-Zertifikat

    Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.

  • Hochschulaufnahmeprüfung

    Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:

    • Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
    • Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
    • China (GaoKao)
Institut für Slawistik - Prof. Dr. Ruprecht von Waldenfels
Tutorin - Ansprechpartnerin zu Studienbeginn: Sarah Mekki
Akademisches Studien- und Prüfungsamt
Öffnungszeiten:
Bitte kontaktieren Sie uns über den Service-Desk oder telefonisch.

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Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Das ASPA ist überwiegend zuständig für Studierende an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakultät und der Theologischen Fakultät.
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