
Was Sie grundsätzlich zu Bewerbung und Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium wissen sollten
Studieninteressierte recherchiert in der Studiengangsdatenbank
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Bewerbung und Fristen
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Wie bewerbe ich mich?
- Eine Bewerbung um Zulassung zu einem Masterstudiengang ist an unserer Universität ausschließlich online über die Bewerbungsportale OLAS oder FRIEDOLIN 2.0 möglich.
- Alle wichtigen Informationen zum Vorgehen bei Ihrer Bewerbung um einen Masterstudienplatz finden Sie unter Masterbewerbung.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich online hochladen?
- Alle studiengangspezifischen Informationen zu notwendigen Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der jeweiligen Informationsseite des Studiengangs im Studienangebot.
Bis wann kann ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?
- Einige Masterstudiengänge starten auch zum Sommersemester und Bewerbungen sind dann vom 1. Dezember bis 15. Januar möglich.
- Bewerbungen für das Wintersemester sind ab dem 1. April möglich. Das Ende der Bewerbungsfrist hängt davon ab, für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten:
Bewerbungszeiträume - und fristen für Masterstudiengänge über das Portal Friedolin 2.0 [pdf, 140 kb]
Bewerbungszeiträume - und fristen für Masterstudiengänge über das Portal OLAS [pdf, 139 kb]
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Zugangsvoraussetzungen
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Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
- Die Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium an der Uni Jena unterscheiden sich je nach Studiengang.
Wo finde ich Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen?
- Die spezifischen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang, z. B. notwendige fachliche Vorkenntnisse oder Fremdsprachenkenntnisse, finden Sie beim jeweiligen Studiengang im Studienangebot oder in der jeweiligen Studienordnung (siehe Downloadbereich).
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Sprachvoraussetzungen für deutschsprachige Masterstudiengänge
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Wer muss einen Sprachnachweis vorlegen?
- Internationale und deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Welche Nachweise werden akzeptiert?
- "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mind. Niveaustufe 2 (DSH-2),
- Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- Deutsches Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
- Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule,
- die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.
Wer ist vom Nachweis befreit?
- Bewerber:innen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in Deutschland, Österreich, Schweiz, oder Liechtenstein abgeschlossen haben.
! Gilt nicht für: Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, Fernstudium, Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder ! - Bewerber:innen, die ein deutsches Abiturzeugnis oder die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.
Was muss man tun, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung der Sprachnachweis noch nicht verfügbar ist?
- legen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf mind. Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) UND
- eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung bei.
Ist es möglich einen DSH-Kurs an der Universität Jena zu belegen?
- Ja, Sie können den kostenpflichtigen DSH-Sprachvorbereitungskurs besuchen und/oder sich für die DSH Prüfung anmelden, wenn Sie bereits eine Zulassung für das Masterstudium erhalten haben.
- Die Bewerbung und Anmeldung erfolgt über das Internationale Büro der Universität Jena. Mehr Informationen zum DSH-Kurs erhalten Sie unter https://www.uni-jena.de/DSHKurs.html.