Die Semesterzeit des WS 2020/21 vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 bleibt unverändert.
Die Vorlesungszeit beginnt am 02.11.2020 und endet am 12.02.2021.
Die Verlegung des Beginns der Vorlesungszeit um zwei Wochen auf den 02.11.2020 geht auf den KMK-Beschluss vom April 2020 zurück und ist eine Folge der Verlegung der Abiturprüfungen und damit einhergehend auch der Termine für die zulassungsbeschränkten Studiengänge mit zentraler Zulassung (DoSV).
Die Universitätsleitung hat beschlossen, ihre Maßnahmen an die Verordnungen von Bund, Stadt und Land weiter anzupassen.
Studium und Lehre
Seit 14.12.2020 ist eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena* in Kraft.
Diese regelt auch die Präsenzlehre und Präsenz zu Forschungszwecken an der Universität Jena:
„An den Hochschulen finden keine Präsenzveranstaltungen mehr statt. Unaufschiebbare praktische Bildungsabschnitte oder Forschungsarbeiten, die besondere Labor- oder Arbeitsräume erfordern, sind zulässig. Dies gilt auch für die Nutzung von wissenschaftlichen Bibliotheken. Ebenso sind notwendige Prüfungen zu ermöglichen.“
Die Universitätsleitung beschließt über die Allgemeinverfügung der Stadt hinausgehend, dass sämtliche Präsenzlehrveranstaltungen ab spätestens Mittwoch 16.12.2020 ausgesetzt werden. Ausgenommen davon sind nur noch Prüfungen, die notwendig in Präsenz durchgeführt werden müssen. Dies gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium in Jena entschieden haben! Vor Ihnen liegt ein neuer und spannender Lebensabschnitt. Damit Ihr Studium auch während der Corona-Pandemie von Beginn an reibungslos verläuft, haben wir alle wichtige Informationen und die nächsten Schritte nach der Bewerbung für Sie zusammengefasst.
Für alle Mitglieder und Angehörigen der Universität, die sich in den Gebäuden und auf dem Gelände der Friedrich-Schiller-Universität aufhalten, gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:
Ausnahmen: In den Büros und im Freien muss die Mund-Nasen-Bedeckung nur dann getragen werden, wenn der Abstand zu anderen Personen geringer als 1,5 m ist.
Präsenzveranstaltungen ohne Bezug zu Forschung und Lehre sind untersagt.
Für Lehrveranstaltungen, die didaktisch zwingend im Präsenzformat durchgeführt werden müssen, ist besonders wichtig, dass alle Mitglieder und Angehörigen der Universität sich an die geltenden Regeln zum Infektionsschutz halten und die Kontaktpersonennachverfolgung schnell erfolgen kann.
Die Raumbelegung erfolgt nach den Vorgaben des Hörsaalmanagements in Dezernat 4 zur möglichen Belegungsdichte unter Pandemiebedingungen (Beantragung von Räumen über raumverwaltung@uni-jena.de) und ist nach Abstand, Belüftungstechnik und Raumvolumen berechnet. Lehrveranstaltungen dürfen höchstens mit der für den jeweiligen Raum zugelassenen Personenzahl durchgeführt werden.
Die Lehrenden bzw. Organisatoren der Veranstaltung informieren die Teilnehmenden vorab über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln [pdf, 378 kb] [pdf, 6 mb] und sorgen für deren Einhaltung.
Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen sind verpflichtet, sich über die digitale Kontaktpersonenerfassung QRoniton mittels QR-Code des jeweiligen Raumes zu Beginn der Veranstaltung zu registrieren. Bei externen Präsenz-Veranstaltungen werden Anwesenheitslisten mit Kontaktdaten geführt, damit im Fall des Auftretens einer Infektion die Nachverfolgung möglich ist.
Die Teilnehmenden erklären mit Registrierung via QR-Code ober bei externen Veranstaltungen schriftlich, frei von Corona-Symptomen und Risikokontakten zu sein und sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Bewegung in den Gebäuden der Universität und auch in den Lehrveranstaltungen und an Computer-Arbeitsplätzen verpflichtend am Sitzplatz zu tragen. Lehrende sind in den Präsenzveranstaltungen (z. B. im Sprachunterricht) vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung befreit, wenn sie einen Abstand von 3 m einhalten können.
In Räumen ohne maschinelle Lüftung ist manuelles Lüften verpflichtend. Als Faustregel für Büroräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften; Besprechungs- und Seminarräume, sowie Hörsäle ohne maschinelle Lüftung sollten alle 20 Minuten gelüftet werden. Zusätzlich ist nach jeder Lehrveranstaltung 15 Minuten lang zu lüften (spätestens jedoch alle 90 Minuten).
Das Anbieten von Getränken und offenen Speisen in Form von Büffets o. Ä. ist untersagt.
Der Besuch von Einrichtungen wie der Bibliothek und die gemeinsame Nutzung studentischer Arbeitsplätze mit Internetzugang sind nur möglich, wenn wir die Kontaktketten konsequent verfolgen und so unseren Teil zur Eindämmung von Infektionen beitragen. Die Universität Jena setzt hierzu auf die Nutzung von QR-Codes, die mit dem Smartphone gescannt werden, um die Anwesenheit in einem Raum zu erfassen.