Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen überdurchschnittlich guten fachspezifischen Bachelorabschluss in Chemie, Physik, Chemieingenieurwesen oder Materialwissenschaft oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der Module im Bereich Chemie oder Physik im Umfang von mindestens 60 LP aufweist.
Eine Zulassung mit Auflagen ist möglich.
Der Abschluss sollte mindestens mit der Note "gut" bewertet sein.
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
Wenn Sie die Online-Bewerbung für Masterstudiengänge durchführen, wird am Ende der Bewerbung ein "Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" als pdf generiert. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken und unterschrieben innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Masterstudiengangs als E-Mail an die Adresse des Master-Service-Zentrums senden: master@uni-jena.de.
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Folgende Sprachnachweise müssen Sie erbringen:
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein.
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen: