Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen fachspezifischen Bachelorabschluss (mind. 6 Semester oder 180 ECTS) oder einen äquivalenten Hochschulabschluss.
Es sind mindestens
nachzuweisen.
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
Wenn Sie die Online-Bewerbung für Masterstudiengänge durchführen, wird am Ende der Bewerbung ein "Antrag auf Zulassung zum Masterstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena" als pdf generiert. Diesen Antrag müssen Sie ausdrucken und unterschrieben innerhalb der Bewerbungsfrist des jeweiligen Masterstudiengangs als E-Mail an die Adresse des Master-Service-Zentrums senden: master@uni-jena.de.
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
Die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben, muss die Angabe einer Durchschnittsnote enthalten. Wenn Sie aktuell im Bachelorstudiengang B.Sc. Physik der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingeschrieben sind, sind Sie vom Nachweis der Leistungsübersicht befreit.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:
Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Bewerber und Bewerberinnen ohne Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 (oder Äquivalent) benötigen einen Nachweis über Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 gemäß Europäischer Referenzrahmen. ( TOEFL IBT 95+, IELTS 7.0+) oder einen Nachweis über ein englischsprachiges Studium.
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein.
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus der Mongolei, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen: