
Vereinbarkeit von Homeoffice und Familie
Durch die Ausbreitung des Coronavirus sehen sich Familien vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Betreuung der jüngeren und Beschulung der schulpflichtigen Kinder, vielleicht Aufgaben im häuslichen Pflegebereich und zugleich die beruflichen Anforderungen des Homeoffice.
Wir haben für Sie hier einige Ideen zusammengestellt, um den gemeinsamen Alltag mit all seinen vielfältigen Anforderungen ein Stück weit zu entlasten. Die Sammlung wird kontinuierlich überarbeitet – also schauen Sie gern regelmäßig vorbei. Hinweis: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wirbt damit weder für genannte noch gegen nicht genannte Anbieter.
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Aktuelle Regelungen Kita und Schule
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Einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen in Kita und Schule finden Sie auf den Seiten des Thüronger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Haben Sie Fragen zu aktuellen Kitabedingungen in der Pandemie (z.B. Testungen, Notbetreuung oder Sonstigem) schauen Sie gern unter HIER
Haben Sie Fragen zu aktuellen Schulbedingungen in der Pandemie (z.B. Testungen, Mund-Nase-Bedeckungen, Klassenfahrten u.ä.) schauen Sie HIER
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Kinderbetreuung bei Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb
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Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
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Allgemeine Informationen für Eltern
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- Wie Eltern ihren Kindern jetzt helfen können (bundesregierung.de)
- Covid 19: Tipps für Eltern (bundesregierung.de)
- Was die Coronakrise für Trennungsfamilien und den Umgang mit ihren Kindern bedeutet (bmjv.de)
- Hinweise für Schwangere und Säuglinge (familienhandbuch.de)
- Aktuelle Informationen zu Kitas und Schulen (Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport)
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Informationen für Alleinerziehende und Getrenntlebende
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Was gilt in der Corona-Pandemie für Umgang und Sorge mit Kindern, wenn die Eltern getrennt leben? Wie und wann wirken sich Einkommenseinbußen auf die Unterhaltsverpflichtung aus?
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Homeoffice - Homeschooling und Familienalltag
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- Homeoffice und Homeschooling (kika.de)
- 9 Tipps für Homeoffice mit Kindern (www.familienservice.de)
- Lernunterstützung für Schüler*innen durch Studierende (corona-school.de)
- Home Schooling for beginners (dieformgeber.com)
- Multimediales Schulfernsehen der ARD (ardmediathek.de)
- Schule daheim – online lernen (Angebot von BR Bayern 1)
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Informationen für Kinder über das Coronavirus
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Tipps zum Umgang mit häuslicher Quarantäne
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Wenn sich Betroffene oder Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne begeben müssen, ist dies oftmals mit einer Vielzahl an Belastungen verbunden. Damit Sie und Ihre Familie gut durch diese Zeit kommen, haben wir einige Informationen zusammengefasst. Hinweise zum Homeoffice, Homeschooling oder Ideen zur Beschäftigung für Kinder finden Sie an den entsprechenden Stellen. Rechtliche Regelungen finden Sie auf den FAQ-Seiten der FSU Jena.
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Aktuelle Änderungen im Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz
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ie Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige bis zum 31. März 2022 verlängert werden.
- Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
In einer akuten Pflegesituation haben Beschäftigte die Möglichkeit sich für 10 Tage – ohne Ankündigungsfrist – von der Arbeit freistellen zu lassen. In dieser Zeit erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des zu Pflegenden.
Neu ist, dass Pflegende Angehörige die Möglichkeit haben bis zu 20 Tage der Arbeit fernzubleiben, im Falle einer akuten Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
- Ganz oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Beschäftigten, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und sich dafür ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen (bis zu 6 Monate).
Neu: aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es möglich, mit Zustimmung des Arbeitgebers, nach beendeter Pflegezeit einmalig für die Pflege oder Betreuung desselben pflegebedürftigen Angehörigen erneut Pflegezeit zu nehmen (die Höchstdauer von 6 Monaten darf dabei nicht überschritten werden).
- Teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz
Im Rahmen der Familienpflegezeit haben Beschäftigte die Möglichkeit sich bis zu 24 Monate für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen teilweise freistellen zulassen.
Neu: aufgrund der COVID-19-Pandemie gibt es eine weitreichende Flexibilisierung im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz, etwa eine kürzere Frist für die Ankündigung der Familienpflegezeit oder die Möglichkeit, diese per E-Mail anzukündigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Dezernat 5 - Personal. -
Weiterführende Informationen Rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Auf der Webseite des Hochschul-Familienbüros finden Sie eine Vielzahl von Informationen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schauen Sie doch einmal vorbei!
- Gegen den Lagerkoller - Kreative Ideen für die Quarantänezeit
- Bewegungsförderung die Spaß macht - Kinder stark machen (BZgA)
- Digitales Leben - Die Seite mit der Maus (WDR)
- Tipps zum Lernen, Basteln, Kochen und vielem mehr für Zuhause (FEZ Berlin)
- MINT: spannende Experimente
- MINT: spannende Arbeitsblätter zu Forschen@Home
- Tägliche digitale Sportstunde (ALBA Berlin)
- Jena lernt Ukulele (online Ukulele lernen mit Philipp Schäffler)
- logo! - Die Kindernachrichten des ZDF
- Kinderhörspiele für die Quarantäne (SWR2)
- Digitale Vorlesegeschichten für Kinder
- Live-Vorlesungen für Kinder
- Tolle Bastelideen von A bis Z (BR Bayern 1)
- GEOlino (Spannendes für Kindergarten- und Schulkinder)
- Kindgerechter Medien-Nutzungsvertrag Kindgerechter Medien-Nutzungsvertrag (Landesanstalt für Medien NRW)
- Hörspiele, Geschichten und Märchen für Kinder ab 5 Jahren