Eine Frau spricht und aus dem Mund kommen Buchstaben

Fair in der Sache - Fair in der Sprache

Regelungen zu geschlechtergerechter Sprache
Eine Frau spricht und aus dem Mund kommen Buchstaben
Foto: Aldeca Productions, Adobe Stock

Aktuelles

Symbolbild Sprechblasen
"Wir schütteln nur den Kopf darüber".

Ein Kommentar von Damaris Nübling, Professorin für Sprachgeschichte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Expertin für Genderlinguistik zum Online-Aufruf unter dem Titel „Wissenschaftler kritisieren Genderpraxis des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ (ÖRR) und „Lingustik vs. Gendern“.

"Alles, was wir sind, sind wir in Kommunikation" (K. Jaspers)

Regelung der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein Leitziel der Friedrich-Schiller-Universität. Verwirklicht wird diese durch ein Handeln, das die Interessen aller Geschlechter gleichwertig und fair berücksichtigt. Das wichtigste Medium sozialen Handelns - die Sprache - kann hierbei nicht ausgeblendet werden. Sprache ist kein starres Gefüge, sondern verändert sich mit unserer Gesellschaft. Sie spiegelt gesellschaftliche Entwicklungen durch neue Begriffe und zeitgemäße Sprech- und Schreibweisen wider.

Eine sprachlich faire Behandlung aller Geschlechter ist mit der Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen gegeben. Ein gleichrangiges "Mitdenken" von Frauen und Männern ist empirisch nachgewiesen für die Nennung beider Geschlechter (Paarnennung) und das Begriffs-Splitting durch Schrägstriche.

Für offizielle Texte der Universität hat die Hochschulleitung folgende Sprachregelung festgelegt:

In Texten und Reden:

  • geschlechtsneutrale Formulierungen (z.B. Anwesende, Kollegium, Team, Mitarbeitende, Personal)
  • explizite Nennung beider Geschlechter (z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) - speziell in Satzungen und Ordnungen zum Beispiel auch "die Dekanin/der Dekan)

In Formularen:

  • geschlechtsneutrale Formulierungen (z.B. Studierende, Promovierte, Sachverständige)
  • Begriffs-Splitting (z.B. Mitarbeiter/in, Expert/inn/en)

Rechtsgutachten zur geschlechtergerechten Amtssprache

Eine 2021 vorgelegte Rechtsexpertise bestätigt, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache inklusive des Gendersterns keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht.

Praxis-Tipps für geschlechtsneutrale Formulierungen

Konkrete Umsetzungstipps für geschlechtergerrechtes Formulieren finden sie im

Tipps zur Ansprache inter*, trans*- und nicht-binärer Personen finden Sie hier.

Gendergerechte Sprachverwendung im Englischen

Zur gendergerechten Sprachverwendung im Englischen informieren die Vereinten Nationen  mit den Guidelines for gender-inclusive language in EnglishExterner Link und Best-Practice Beispielen und Strategien.

Beiträge aus wissenschaftlicher Perspektive