Liegt der Gesasmtwert der auszuführenden Waren über einem Betrag von 1.000,-€ bzw. ist die Wiedereinfuhr in die EU vorgesehen, erfolgt die Anmeldung durch den jeweiligen Fachbereich/ Wissenschaftler*in im Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung Abteilung Abteilung Steuern/Zoll.
Liegt der Gesamtwert unter einem Betrag von 1.000,-€ und ist eine Wiedereinfuhr in die EU nicht vorgesehen, erfolgt der Versand eigenständig durch den Fachbereich oder über die Poststelle.
Für die jede Ausfuhr ist jedoch das Erstellen einer sog. Pro-Forma-Rechnungpdf, 1 mb notwendig. Alle Einzelheiten zu deren Erstellung finden Sie hierpdf, 111 kb. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an die Abteilung Steuern/Zoll wenden.