

Eine Postdoc-Tätigkeit mit Kindern kann Sie vor besondere Herausforderungen stellen: Wie die Konferenz am nächsten Tag überstehen, wenn man die ganze Nacht neben dem fiebernden Kind durchwacht hat? Wie den Spagat zwischen liebevollem Elternsein und herausragender Forschungsarbeit meistern? Wie Raum für die Partnerschaft finden, wenn neben der Arbeit jede freie Minute mit Windeln, Füttern, Spielen und Trösten gefüllt ist?
Unterstützung erhalten Sie beim Vereinbaren von Familie und Karriere vom Hochschul-Familienbüro der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Graduierten-Akademie. Die Unterstützung reicht von zusätzlichen Betreuungsangeboten über die finanzielle Förderung bis hin zu speziellen Workshops.
Hierfür wurde die Friedrich-Schiller-Universität 2013 im Rahmen der "Forschungsorientierten Standards für Gleichstellung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit der bestmöglichen Bewertungsstufe ausgezeichnet. Seit 2008 ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena Mitglied im best practice-Club "Familie in der Hochschule"Externer Link der Robert-Bosch-Stiftung. Außerdem wurde sie mehrfach mit dem Total E-Quality AwardExterner Link ausgezeichnet, ist Gründungsmitglied im Jenaer Bündnis für FamilieExterner Link und erhielt 2018 das Jenaer Familiensiegel.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zu Ihrer Postdoc-Tätigkeit mit Kind.
Beratung
Sie können sich gern mit Ihren individuellen Fragen zur Vereinbarkeit von Postdoc-Tätigkeit und Familie an die Graduierten-Akademie wenden und bei Bedarf einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.
Außerdem können Sie für alle weiteren Fragen das Service- und Beratungsangebot des Hochschul-Familienbüros JUni-Familie nutzen. Weitere Informationen und die Öffnungszeiten finden Sie hier.
Finanzierung
Für Postdocs mit Arbeitsverträgen gelten in Bezug auf Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Mutterschutz die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer/innen.
Postdocs mit einem Stipendium können - je nach Stipendiengeber - besondere finanzielle Unterstützung und eine Verlängerung ihres Stipendiums beantragen. Bitte erkundigen Sie sich über die jeweiligen Kinderzuschläge und die Verlängerungsmöglichkeiten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Informationen zu Schwangerschaft und Mutterschutz für Mitarbeiter/-innen der FSU finden Sie auf der Seite des PersonaldezernatsExterner Link. Postdocstipendiat/-innen können ihr Stipendium während der Mutterschutzfristen unterbrechen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, auch in Bezug auf eventuelle Verlängerungs- und/oder Teilzeitmöglichkeiten.
Informationen zum Thema Mutterschutz des Deutschen Hochschulverbandes finden Sie hierExterner Link.
Kinderbetreuung
Für Postdocs mit Kind(ern) gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihr Kind betreuen zu lassen: In einer Kindertagesstätte, durch eine Tagesmutter, in der flexiblen Kinderbetreuung auf dem Campus oder durch einen Babysitter.
In den Kindertagesstätten des Studentenwerks Thüringen erhalten Beschäftigte der Friedrich-Schiller-Universität Jena bevorzugt einen Platz (eine Übersicht finden Sie bei Kindertagesstätten des Studierendenwerks Thüringen in JenaExterner Link). Eine Übersicht über alle Kindertagesstätten in Jena finden Sie unter Kindertagesstätten (KITAs) in JenaExterner Link. Eine Tagesmutter für Ihr Kind vermittelt Ihnen das JugendamtExterner Link.
Die Kita- und Hortgebühren werden gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern erhoben. Einen Kita-Gebühren-Rechner für die Stadt Jena finden Sie hierExterner Link. Für die Anmeldung für eine Kindertagesstätte können Sie das Kita-Portal der Stadt JenaExterner Link nutzen.
Für Universitätsbeschäftigte mit Kind(ern) gibt es eine flexible Kinderbetreuung auf dem CampusExterner Link. Diese Kinderbetreuung steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Besondere Leistungen der Universität Jena
Jedes neugeborene Kind von Beschäftigten der Universität wird mit einem WillkommenspaketExterner Link begrüßt. Auch die Graduierten-Akademie gratuliert allen frisch gebackenen Eltern ganz herzlich!
Alle zentralen Behindertentoiletten der Friedrich-Schiller-Universität sind mit Wickeltischen ausgestattet, die es Eltern erleichtern, sich auch im Campusbereich bzw. in der Stadt um ihre Jüngsten kümmern zu können. Eine Übersicht über die Standorte der Wickeltische an der Friedrich-Schiller-Universität finden Sie hierpdf, 878 kb.
Staatliche Leistungen
Postdocs mit Kind(ern) können verschiedene staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Folgenden haben wir einen ersten, rechtlich unverbindlichen Überblick über mögliche Leistungen für Sie erstellt. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben, informieren Sie sich bitte direkt bei den zuständigen Stellen.
Kindergeld
Dieses wird für alle Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Sie können das Kindergeld hierExterner Link beantragen. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten (unabhängig von der Staatsangehörigkeit). Dieser beträgt maximal 185 Euro und wird für sechs Monate gewährt (danach kann ein neuer Antrag gestellt werden). Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie ein monatliches Mindesteinkommen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen – ob diese erfüllt sind, können Sie hierExterner Link prüfen. Ein zusätzlicher Vorteil des Bezugs des Kinderzuschlags ist, dass Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, von den KiTa-Gebühren befreit sind und das Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt JenaExterner Link erhalten können. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
Elterngeld
Wer in Deutschland erwerbstätig ist und in Deutschland wohnt, hat einen Anspruch auf Elterngeld (für Nicht-EU-Bürger/innen abhängig vom Aufenthaltstitel). Das Elterngeld wird aus dem Verdienst in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Elterngeldbezugs berechnet. Wer vorher nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zur Unterstützung von Teilzeitarbeit nach der Geburt wurden im Jahr 2015 zusätzlich das "Eltergeldplus" und der "Partnerschaftsbonus" eingeführt. Weitere Informationen und Kontakt finden Sie hierExterner Link.
Unterhaltsvorschuss
Ein Unterhaltsvorschuss steht Ihrem minderjährigen Kind zu, wenn es bei Ihnen als Alleinerziehender/-em im Haushalt lebt und vom anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Unterhalt erhält. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Es ist abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
WICHTIG: Internationale Postdoc sollten kein Wohngeld beantragen, da ein Antrag bedeutet, dass nicht genügend Geld vorhanden ist, um einen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Anträge können somit den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge haben.
Informationsveranstaltungen an der Universität Jena
Die Graduierten-Akademie bietet Informationsveranstaltungen (z.B. im Rahmen des jährlichen Promovierendentages) und Workshops zum Thema "Familie UND Karriere" in ihrem Qualifizierungsprogramm an.
Alle Veranstaltungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena für Familien finden Sie auf der Homepage des Familienbüros.