Eine Studierende arbeitet am Laptop

Eigenständigkeitserklärung

Zum Umgang mit KI-Werkzeugen bei Seminar- und Abschlussarbeiten: Eigenständigkeitserklärung und Freigabeerklärung
Eine Studierende arbeitet am Laptop
Foto: Pixabay

Die Nachweisbarkeit des Einsatzes von KI-Werkzeugen bei wissenschaftlichen Arbeiten von Studierenden ist in der Regel schwierig oder gar nicht möglich. In vielen Fällen lässt sich der unerlaubte Einsatz von KI also nur durch die Wahl eines geeigneten Prüfungsformats (z. B. in Präsenz) sicher unterbinden. Andererseits kann die sinnvolle Einbindung von KI-Werkzeugen in den wissenschaftlichen Schreibprozess auch Vorteile bieten.
Vor dem Hintergrund der Nutzungsmöglichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde daher eine Aktualisierung der Eigenständigkeitserklärung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG „KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen.

  • Die von den Studierenden zu unterzeichnende Eigenständigkeitserklärung schließt grundsätzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zunächst aus. In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person auszufüllen ist, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentationspflichten erlaubt werden.
  • Die Freigabeerklärung ist demnach ein flexibles Instrument, das von jeder prüfenden Person individuell angepasst werden kann. So können beispielsweise für die jeweilige Prüfung fachspezifische KI-Werkzeuge genehmigt werden, indem sie explizit in die Freigabeerklärung aufgenommen werden.

Beide Dokumente, Eigenständikgeitserklärung und Freigabeerklärung, sind im Hanfried  unter dem VPL, dem VPD sowie dem Rechtsamt im Ordner „Eigenständigkeitserklärung“ hinterlegt. 

Informationen zum Thema KI in der Lehre erhalten Sie unter https://www.elearning.uni-jena.de/ki-in-der-lehre