Im Hörsaal

Zweithörerschaft

Das Beste aus zwei Welten
Im Hörsaal
Foto: Christoph Worsch (Universität Jena)

Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können einen Antrag auf Zweithörerschaft an der Uni Jena beantragen. Sofern eine gültige Hochschulzugangsberechtigung vorliegt und ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, gewinnt der oder die Studierende die Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen sowie die Zulassung für bestimmte Prüfungen. In diesem Fall kann Ihnen dann ein Zweithörerausweis für bestimmte Lehrveranstaltungen für ein Semester ausgestellt werden. Das Praktische daran ist, dass keine Immatrikulation oder Semesterbeiträge nötig sind. Ein Spezialfall der Zweithörerschaft ist das Studium an einer der Partnerhochschulen im mitteldeutschen Hochschulverbund, siehe hier. Studierende aus Halle und Leipzig können in Jena als Zweithörer/-in zugelassen werden.

Information

Die Zweithörerschaft ist nicht möglich, wenn in dem betreffenden Fach kein Prüfungsrecht mehr besteht. Das ist dann der Fall, wenn an der Heimatuniversität eine Prüfung im Fach endgültig nicht bestanden ist.

Weitere Informationen

  • Termine

    Die Annahme der Anträge für Zweithörerschaften erfolgt für alle Studiengänge für ein Sommersemester bis zum 15. März bzw. für ein Wintersemester bis zum 15. September. In Ausnahmefällen können Sie den vollständigen Antrag auf Zweithörerschaft für die Teilnahme an regulären Veranstaltungen zulassungsfreier Studiengänge bis zum letzten Arbeitstag der 2. Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters (Ausschlussfrist) einreichen.

  • Antragstellung

    Die Zweithörerschaft ist in den o.g. Fristen im SSZ zu beantragen.

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Antrag auf Zweithörerschaft
    • aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Heimathochschule
    • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
    • aktuelle Bestätigung vom Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch
    • Zustimmung des/der verantwortlichen Hochschullehrers/-in auf dem Antragsformular

    Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen von diesem Antragsverfahren geben kann (siehe nachstehende Hinweise).

  • Praktisches Jahr im Medizinstudium

    Studierende, die das Praktische Jahr im Rahmen Ihres Medizinstudiums bzw. eine Blockveranstaltung absolvieren möchten, reichen den Antrag auf Zweithörerschaft rechtzeitig vor der Veranstaltung im SSZ ein. Die o.g. Fristen gelten nicht! Neben den regulären Antragsunterlagen sind zusätzlich die Buchungsbestätigung aus dem PJ-Portal sowie eine Kopie des Zeugnisses über das Bestehen des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2) im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen.

  • Zweithörerschaft in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie

    Die Annahme der Anträge für Zweithörerschaften in den o.g. Studiengängen erfolgt für ein Sommersemester bis zum 15. März bzw. für ein Wintersemester bis zum 15. September (Ausschlussfristen).  Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ausschließlich im SSZ ein:

    • Antrag auf Zweithörerschaft
    • aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Heimathochschule
    • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
    • aktuelle Bestätigung vom Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch sowie die Anzahl der noch offenen Prüfungsversuche für die gewünschte Veranstaltung

    Zustimmungen der verantwortlichen Hochschullehrer/-innen sind im Vorfeld durch den Antragstellenden nicht einzuholen!

  • Kooperationen mit HfM Weimar und BU Weimar

    Studierende, die an der HfM Weimar/ BU Weimar im Lehramt Doppelfach Kunsterziehung bzw. Musikerziehung eingeschrieben sind und an der FSU Jena das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium belegen, reichen zu den o.g. Terminen lediglich das Antragsformular zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung der Heimathochschule sowie einer Kopie des amtlichen Ausweises mit Lichtbild ein. Es ist keine Bestätigung des Prüfungsamtes der Heimathochschule und keine Zustimmung des/-r verantwortlichen Hochschullehrers/-in erforderlich.

    Dasselbe gilt für Studierende, die an der HfM Weimar das EF Musik- und Veranstaltungsmanagement (IMV) oder den Master Kulturmanagement studieren und an der FSU Jena Veranstaltungen des Fachgebietes IWK bzw. Volkskunde/Kulturgeschichte besuchen.

  • Kooperationen mit EAH Jena

    Studierende in Kooperationsstudiengängen mit der EAH Jena wenden sich bitte an den/die zuständige/-n Studiengangskoordinator/-in. Dort erhalten Sie das Formular zur Beantragung der Zweithörerschaft.

  • Anerkennung von Leistungen

    Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Fachbereich und insbesondere mit dem zuständigen Prüfungsamt der Heimatuniversität, ob die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise, die Sie an der FSU belegen bzw. ablegen möchten, entsprechend der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden können.

Studierenden-Service-Zentrum

Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena