| Ansprechpartner | Studierenden-Service-Zentrum |
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Bewerbung für das Wintersemester 2012/13 |
bis 15.09.2012 |
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Bewerbung für das Sommersemester 2013 |
bis 15.03.2012 |
Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können auf Antrag an der FSU als Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden. Dies gilt aber nicht für letztmalig nicht bestandene Prüfungen des jeweiligen Faches an der Hochschule an der man immatrikuliert ist; in solchen Fällen ist die Zweithörerschaft ausgeschlossen.
Dem Zweithörer wird ein Zweithörerausweis für bestimmte Lehrveranstaltungen für ein Semester ausgestellt. Zweithörer werden nicht immatrikuliert, sie sind nicht Mitglieder der FSU, für sie entfällt deshalb auch der Semesterbeitrag.
Die Annahme der Anträge für Zweithörerschaften erfolgt für alle Studiengänge in der Regel bis zum 15. des Monats vor Semesterbeginn.
In Ausnahmefällen können Sie den vollständigen Antrag auf Zweithörerschaft für die Teilnahme an regulären Veranstaltungen im Präsenzstudium bis Freitag der 2. Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters (Ausschlussfrist) einreichen, wobei eine Genehmigung nicht zugesichert werden kann. Danach ist die Antragstellung nur noch möglich, wenn es sich um die Ableistung des Praktischen Jahres bei Medizinstudenten bzw. um Blockveranstaltungen handelt.
Für die Bewerbung reichen Sie bitte
Kontakt
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