Die Innenrevision erbringt als interne Institution innerhalb der Organisationsstruktur prozessunabhängige Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse an der Friedrich-Schiller-Universität zu verbessern.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit der Innenrevision steht die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit, der Zweckmäßigkeit und auch der Wirtschaftlichkeit der internen Geschäftsabläufe.
Ein Ergebnis der Prüfungs- und Beratungstätigkeit ist die objektivierte Berichterstattung an den Kanzler als Beauftragter für den Haushalt. Die Berichtsergebnisse und die Empfehlungen der Innenrevision fließen in den Entscheidungsfindungsprozess des Kanzlers ein.
Die Innenrevision ist organisatorisch an das Kanzleramt angegliedert, agiert aber unabhängig und besitzt uneingeschränkte Informations- und Prüfungsrechte.
Im Ergebnis nimmt die Innenrevision damit eine Korrektur-, Vertrauens-, Präventiv- und Informationsfunktion innerhalb der Organisationsstruktur der Friedrich-Schiller-Universität wahr.