Globus auf Schreibtisch

Alexander von Humboldt-Stiftung

Finden Sie hier Hinweise zur Antragstellung, Durchführung und zum Ergebnistransfer Ihres Stiftungsprojekts an der Universität Jena.
Globus auf Schreibtisch
Foto: Subhash Nusetti on unsplash

Antragstellung

Forschungsstipendien
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/-innen aller Fachrichtungen und Nationalitäten. Voraussetzung ist ein wissenschaftlicher Kooperationspartner/-in (Gastgeber/-in).

Forschungspreise
Nominierungen erfolgen durch einen wissenschaftlichen KooperationspartnerIn.

Ihre Ansprechpartner
Internationales Büro:  Mitarbeiter/-innen des Welcome Points des Internationalen Büros

Projektdurchführung

Stipendienzahlung
Das Stipendium wird von der AvH-Stiftung direkt an den Stipendiaten überwiesen.

Sachmittelpauschale
Erhält Ihr Institut als gastgebende Einrichtung eine Sachmittelpauschale der AvH-Stiftung, lassen Sie für die Mittelverwendung einen Kostenträger im Finanzdezernat einrichten. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Drittmittelverwaltung des Dezernates 2 - Finanzen und Beschaffung um ein Drittmittelkonto für die Projektabwicklung (Buchung und Abbildung der Einnahmen und Ausgaben) anzulegen. Mit Anlegung des Kostenträgers im Finanzdezernat und Erstellung der entspr. „Anordnungs- und Feststellungsbefugnis“ durch die Einrichtung, erhalten Sie Zugang zum Buchungssystem SuperX. Hinweise zur Verwendung der Sachmittelpauschale entnehmen Sie der Bewilligung der Alexander von Humboldt-Stiftung.