Frauen auf Sprechblase

Sprechen wir über Gendergerechtigkeit!

Themenreihe rund um ein faires Miteinander 
Frauen auf Sprechblase
Foto: Istock Illustration

Die Idee der Themenreihe

Im Februar 2021 veröffentlichte die Friedrich-Schiller-Universität ihr neues Leitbild. Dort wird festgehalten, welche Werte wir an der Universität leben möchten. Zentral dabei ist:

"[Die] Würdigung von umfassender Inklusion und Diversität als Basis unserer lebendigen und innovativen universitären Gemeinschaft"

Wie möchten wir in Zukunft eine Universität gestalten, in der vielfältige Perspektiven gehört und miteinander verknüpft werden? Wie können wir erreichen, dass Diskriminierung in jeglichen Formen nicht mehr stattfindet? Wie schaffen wir gleiche Chancen und gleiche Zugänge für alle? Was bedeutet ein wertschätzender Umgang im Universitätsalltag? Diese und weitere Fragen kreisen um das Thema, wie wir fair miteinander lehren, lernen, arbeiten, leben und wachsen möchten. Um mögliche Antworten zu finden, laden wir ein: Sprechen wir über Fairness! Sprechen wir über Gendergerechtigkeit! 

In jedem Semester wird ein Thema genauer unter die Lupe genommen. Bei Nachfragen und Anregungen kontaktieren Sie uns gerne im Gleichstellungsbüro.

Themenfokus im Sommersemester​ 2022: Geschlechtliche Vielfalt?!

Portrait Dr. Robin K. Saalfeld
Portrait Dr. Robin K. Saalfeld
Foto: Dr. Robin K. Saalfeld

Alles anders in diesem Semester!

Nicht nur Frauen befinden sich in einer diskriminierten und unterdrückten Position im Geschlechterverhältnis, sondern auch inter* und non-binary* und trans*personen.

Darum sprechen wir dieses Semester mit Dr. Robin K. Saalfeld als wissenschaftlichen Experte zum Thema geschlechtliche Vielfalt und die entsprechenden Handlungsbedarfe innerhalb der Gesellschaft und an der Friedrich Schiller Universität.

Lassen Sie uns mit Ihrer Person beginnen: Wie sind Sie an die Hochschule gekommen? Was sind Ihre Aufgabenbereiche?

Mein Name ist Dr. Robin K. Saalfeld, ich arbeite aktuell als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Post-Doc) in einem soziologischen Drittmittelprojekt an der FSU Jena. Das Projekt widmet sich der Verhandlung von Eigentum in Paarhaushalten und ist im Sonderforschungsbereich 294 „Strukturwandel des Eigentums“ angesiedelt. Ich bin hier vorrangig in der Forschung tätig, gebe aber auch Lehrveranstaltungen im Rahmen meiner Projekttätigkeit. Zuvor habe ich an der FSU Jena meine Doktorarbeit in der Soziologie zum Thema „Transgeschlechtlichkeit und Visualität“ abgeschlossen und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Kunst- und Kulturwissenschaften im Bereich Filmwissenschaft. An die FSU Jena gekommen bin ich bereits 2006, um mein Studium der Medienwissenschaft, Soziologie und Psychologie zu absolvieren.

Können Sie erklären, was mit geschlechtlicher Vielfalt gemeint ist? Einige Leser*innen sind möglicherweise verwirrt, da sie nur von Frauen und Männern ausgehen.

Wir leben in einer Gesellschaft, in der oft selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass Geschlecht eine biologische Tatsache ist und dass es lediglich zwei Geschlechter gibt: Männer und Frauen. Die meisten Gesellschaftsmitglieder nehmen an, dass die Geschlechtszugehörigkeit eindeutig und unveränderlich gegeben ist, d.h. nicht so ohne weiteres gewechselt werden kann. Scheinbar ganz zweifellos identifizieren sich die meisten Menschen mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Menschen, die sich nicht (vollständig) mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren können oder wollen. Einige dieser Menschen bezeichnen sich als transgeschlechtlich oder transsexuell, andere nutzen Selbstbezeichnungen wie transident oder trans*. Das Sternchen bei trans* ist eine gute Möglichkeit, diese Vielfältigkeit an Selbstbezeichnungen und Lebensrealitäten deutlich zu machen.

Auch nicht- oder non-binäre Menschen erleben das System der Zweigeschlechtlichkeit als einschränkend. Nicht- oder non-binäre Menschen identifizieren sich weder als gänzlich weiblich noch als gänzlich männlich. Manche von ihnen lehnen die Zuschreibung eines Geschlechts auch vollständig ab und verstehen sich eher als geschlechtslos. Einige trans* und nicht/non-binäre Menschen verändern ihren Körper mittels Hormone oder chirurgischen Eingriffen, andere verändern lediglich ihren Vornamen, wollen mit den korrekten Pronomen angesprochen werden und passen ihre Kleidung, ihren Haarschnitt und ihr Auftreten entsprechend ihres Geschlechtsempfindens an.

Des Weiteren gibt es Menschen, die angeborene körperliche Merkmale aufweisen, die nicht in die binäre Norm von männlich und weiblich passen. Das nennt man dann Intergeschlechtlichkeit oder Intersexualität. Auch hier nutzen einige inter* (mit Sternchen) als Möglichkeit, verschiedene Selbstbezeichnungen sprachlich zu repräsentieren.

Obwohl nicht ganz klar ist, wie viele Menschen trans*, nicht-/non-binär und/oder inter* sind, so wird davon ausgegangen und geschätzt, dass sie rund 1-2% der Bevölkerung ausmachen. Wenn die FSU Jena aus rund 26.000 Studierenden und Mitarbeitenden besteht, so sind immerhin 260 davon trans*, nicht-/non-binär und/oder inter*. Die Lebensrealitäten in Bezug auf Geschlecht sind also sehr vielfältig, auch an der FSU Jena.

Wie schätzen Sie die Situation von trans* und inter* Personen in unserer Gesellschaft ein? Was hat sich in den letzten Jahren verändert?

Das Thema geschlechtliche Vielfalt hat in den letzten Jahren vermehrt mediale Aufmerksamkeit erhalten. Die Sensibilität dafür wächst zaghaft. Nichtsdestotrotz erleben trans*, nicht-/non-binäre und inter* Personen nach wie vor gesellschaftliche Ausgrenzung und Benachteiligungen und sind mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, sei es im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Zugang zu einer bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung oder im Bildungsbereich. In erheblichem Maße sind sie oftmals Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. So ist aus Studien bekannt, dass trans*, nicht/non-binäre und inter* Personen ein erhöhtes Risiko für Arbeitslosigkeit und Armut aufweisen und aufgrund von Diskriminierungserfahrungen sehr viel stärker psychisch belastet sind.

Schon rein rechtlich ist es für jene Menschen schwierig, Akzeptanz und Anerkennung zu erfahren. So gilt für trans* Personen noch immer das im Jahr 1981 verabschiedete Transsexuellengesetz. Das Gesetz regelt die Änderung des amtlichen Personenstandes (Geschlechtseintrag) und die Änderung des Vornamens. In vielerlei Hinsicht verletzt das Gesetz die Würde des Menschen, denn es setzt langwierige und vor allem kostenintensive psychiatrische Begutachtungsprozesse voraus. Das ist nach wie vor so, auch wenn Transgeschlechtlichkeit seit wenigen Jahren nicht mehr als psychiatrische Erkrankung gilt. Im Rahmen der Begutachtung geht es darum, dass trans* Personen die eigene Geschlechtsidentität beweisen müssen. Dabei muss meist die gesamte Lebensgeschichte offengelegt werden. Konfrontiert werden trans* Personen mit äußerst intimen Fragen zum Sexualverhalten. Das erleben die meisten als entwürdigend. Der Sinn dieses Verfahrens muss bezweifelt werden, denn in 99% der Fälle werden trans* Personen letztlich positiv begutachtet. Wer weiß auch besser über die Geschlechtsidentität bescheid als die betroffene Person selbst? Bis vor etwa zehn Jahren war es sogar noch üblich, dass sich trans* Personen zwangssterilisieren lassen oder – bei verheirateten Personen – die Scheidung einreichen mussten, damit ihr Geschlechtseintrag offiziell korrigiert wurde. Seit vielen Jahren setzen sich trans* Personen und Betroffenenverbände deshalb für die Abschaffung des Gesetzes ein und fordern stattdessen ein unbürokratisches und einfaches Verfahren, um den Vornamen und den Personenstand im Pass zu ändern. Ein solches Selbstbestimmungsgesetz, wovon auch nicht/non-binäre Personen profitieren könnten, gibt es bislang noch nicht, aber in der Bundesregierung wird es aktuell zumindest diskutiert.

Auch für inter* Personen hat sich in den letzten Jahren einiges, aber doch noch zu wenig verändert. Seit Ende 2018 gibt es den dritten, positiven Geschlechtseintrag: divers. 2021 wurde außerdem das „Gesetz zum Schutze von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ verabschiedet, das nicht lebensnotwendige Operationen und Hormongaben an inter* Kindern verbietet. Zuvor war es so, dass viele inter* Babies und Kleinstkinder einem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurden, mit entsprechenden geschlechtszurichtenden Operationen am Genitale und lebenslangen Hormonbehandlungen. Diese kosmetischen Operationen verbesserten die Gesundheit von inter* Kindern nicht, im Gegenteil. Sie haben meist verheerende psychische und physische Folgen für die Betroffenen. Diese Operationen werden von inter* Aktivist*innen seit einigen Jahren vehement als Menschenrechtsverletzungen beurteilt. Gefordert wird ein Stopp von Genitaloperationen an inter* Kindern. Ein rechtliches Verbot von nicht lebensnotwendigen Genitaloperationen klingt also nach einer positiven Entwicklung. Nichtsdestotrotz muss einschränkend darauf hingewiesen werden, dass bereits 2019 eine Studie durchgeführt wurde, die feststellte, dass die Zahl an Genitaloperationen an inter* Kindern nicht zurückging – trotz des wachsenden Bewusstseins über geschlechtliche Vielfalt und trotz der Tatsache, dass in der Medizin seit Anfang der 2000er die bisherige Behandlungspraxis kritisch reflektiert wurde.

Wie schätzen Sie die Situation von trans* und inter*personen an der Universität ein? Was sind Ihrer Meinung nach notwendige Maßnahmen zur Gleichstellung aller Geschlechter?

Obwohl gesamtgesellschaftlich die Aufmerksamkeit für das Thema „geschlechtliche Vielfalt“ wächst, gibt es doch an der Universität zu wenig konkrete Maßnahmen, um die Situation von trans*, inter* und nicht/non-binären Personen zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass sich sowohl in der Studierendenschaft als auch in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, den Professor*innen und dem nicht-wissenschaftlichen Dienstpersonal Personen befinden, die trans*, inter* und/oder nicht-/non-binär sind. Deshalb braucht es geeignete Maßnahmen, die diese verschiedenen Zielgruppen und deren Bedarfe adressieren.

Trans* und nicht-/non-binären Studierenden müsste es bspw. erleichtert werden, den eigenen Vornamen oder das eigene Geschlecht zu wählen oder zu verändern – auf der Thoska, in Friedolin und bei studentischen Prüfungsarbeiten – auch wenn sich diese Angaben von den Angaben im Personalausweis unterscheiden. Ist das aufgrund bürokratischer Hürden nicht gestattet, kann es schnell zu unangenehmen, belastenden und erniedrigenden Situationen kommen, weil das äußere Erscheinungsbild scheinbar nicht mit Vornamen oder Geschlecht zusammenpasst. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtsangabe an der FSU Jena nur nach rechtlicher Namens-/Personenstandsänderung im Rahmen des Transsexuellengesetzes oder nach Vorlage eines DGTI-Ergänzungsausweises möglich. Das lehnen viele aus verschiedenen Gründen ab. Hier braucht es einen Abbau von bürokratischen Hürden, damit trans*, inter* und/oder nicht/non-binäre Studierende – ebenso wie betroffene Mitarbeitende – in einem vereinfachten Verfahren den eigenen Vornamen und den passenden Geschlechtseintrag wählen können.

Um trans*, inter* und nicht-/non-binären Studierenden entsprechende belastende Situationen zu ersparen, benötigt es auch vonseiten der Dozierenden Awareness. Mit einfachen Maßnahmen kann das realisiert werden. So bietet sich an, Studierende statt mit „Herr XY“ oder „Frau XY“ mit „[Vorname] [Nachname]“ zu adressieren, sowohl in Lehrveranstaltungen als auch im Emailverkehr. Ein kurzer Satz in der eigenen Emailsignatur kann ebenfalls Bewusstsein für geschlechtliche Vielfalt schaffen; das könnte ein Hinweis sein wie „Mein Pronomen ist […]. Damit auch ich Sie in Zukunft richtig ansprechen kann, freue ich mich, wenn Sie mir Ihr Pronomen mitteilen.“ In Lehrveranstaltungen können Lehrende statt mit ausgedruckten Namenslisten von Friedolin mit von Studierenden selbst erstellten Namensschildern arbeiten. Als positives Vorbild geht man voran, wenn man hinter dem eigenen Namen die Pronomen angibt, die andere für einen verwenden sollen. Auch bei Zoom empfehle ich die Angabe der eigenen Pronomen hinter dem eigenen Namen. Wenn solch kleine Praktiken wie selbstverständlich von Menschen angewendet werden, die selbst nicht trans*, inter* oder nicht-/non-binär sind, dann trägt das nicht nur zu einer Selbstverständlichung geschlechtlicher Vielfalt bei, sondern sorgt dafür, dass sich trans*, inter* oder nicht-/non-binäre Personen nicht als „anders“ outen müssen.

Auch im Bereich von Antidiskriminierungsmaßnahmen muss geschlechtliche Vielfalt verstärkt mitgedacht werden. Ich begrüße es, dass es an der FSU Jena mittlerweile Förder-, Mentoring- und Coachingprogramme gibt, die zur Karriereentwicklung von weiblichen Nachwuchswissenschaftler*innen beitragen. Hier wäre wünschenswert, wenn auch trans*, inter* und nicht-/non-binäre Menschen mitgedacht würden, denn auch sie haben nicht die gleichen beruflichen Chancen wie ihre cis-männlichen Kollegen. Auch weitere universitätsinterne Förderprogramme und Ausschreibungen im Bereich Gleichstellung adressieren vorrangig weibliche Wissenschaftler*innen und Studierende. Das verkennt die Hürden und Benachteiligungen, mit denen auch trans*männliche und nicht-/non-binäre Wissenschaftler*innen und Studierende zu kämpfen haben. Denn gerade trans*, inter* und nicht-/non-binäre Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende haben häufig mit Selbstunsicherheiten und Zweifeln zu kämpfen und erleben nicht selten Marginalisierung im akademischen Betrieb. Im Bereich der Karriereförderung gibt es hier Nachholbedarf, um diese Situation zu verbessern.

Notwendig sind aus meiner Sicht zudem Weiterbildungsmaßnahmen für das wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Personal hinsichtlich der Themen „geschlechtliche Vielfalt“ und „Diversity Management“. Vor allem Personen in Leitungspositionen sowie Mitarbeitende in der Verwaltung empfehle ich den Besuch von entsprechenden Workshops und Seminaren, um angemessen und sensibel auf die Bedarfe von trans*, inter* und nicht/non-binäre Personen einzugehen.

Mitarbeitende in Leitungspositionen können sich durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen Wissen im Bereich Geschlechtervielfalt und Geschlechterkompetenz aneignen, das u.a. bei Bewerbungsverfahren genutzt werden sollte. Hier sehe ich Optimierungspotential. Denn obwohl Stellenausschreibungen im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit alle drei in Deutschland gültigen Geschlechter adressieren müssen, so herrscht doch viel Unsicherheit wie mit trans*, inter* und/oder nicht-/non-binären Bewerber*innen letztlich zu verfahren sei. Dabei mitgedacht werden müssen auch Lücken im Lebenslauf, die bei trans*, inter* und nicht-/non-binären Menschen entstehen können. Den wenigsten ist bewusst, wie zeitintensiv bspw. eine körperliche Transition, also das Angleichen des äußeren Erscheinungsbilds an das eigene Geschlecht, sich bei trans* oder nicht-/non-binären Personen gestaltet. Da können sich schnell Ausfallzeiten für chirurgische Operationen, den Besuch von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen (die aktuell laut Gesetz noch verpflichtend vorgeschrieben sind) summieren und den Fortgang der eigenen Karriere verlangsamen. Daraus darf betroffenen Bewerber*innen kein Nachteil entstehen.

Insgesamt würde ich also sagen, es gibt noch einiges zu tun an der FSU Jena, was die Gleichstellung aller Geschlechter betrifft.

Kurze Begriffserläuterung

Intersexuell, Inter*: Bezeichnet Menschen, die mit Körpern geboren werden, die nicht oder nur teilweise den Vorstellungen von "männlichen und "weiblichen" Körpern entsprechen. Das kann die Chromosomen, die Hormone oder die Anatomie betreffen. Die Variationen können sich bei der Geburt, in der Kindheit, während der Pubertät oder zu einem späteren Zeitpunkt zeigen oder auch ganz unentdeckt bleiben.

Non-binary, nicht-binär: Bezeichnet eine Selbstbezeichnung für Personen, die sich weder mit dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht identifizieren oder sich nur teilweise in diesen Kategorien wiederfinden. Dabei ist es auch ein Sammelbegriff für Geschlechtsidentitäten, die nicht in das binäre System der Geschlechter passen. Nichtbinäre Personen können trans*, inter*, beides oder keins davon sein.

Transsexuell, Transgeschlechtlich, Trans*: Bezeichnet die Geschlechtsidentität einer Person, die nicht dem Geschlecht entspricht, das ihr bei der Geburt zugewiesen wird. Das umfasst binäre und nichtbinäre Geschlechter. Ausführlich können sich über folgenden Link über die unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten informieren: LSBTIQ-Lexikon derBundeszentrale für Politische BildungExterner Link

Beratungs- und Vernetzungsangebote für inter*, non-binary- und trans*-​Personen

Buntstifte in verschiedenen Farben, die in einen Kreis gelegt sind
Buntstifte in verschiedenen Farben, die in einen Kreis gelegt sind
Foto: Bilddatenbank Pixabay

Innerhalb der Hochschule: 

Gleichstellungsbüro: Kontaktstelle Gleichstellungsbüro

Diversitätsbüro: Beratungsangebot des Diversitätsbüros

StuRa Referat Queer-Paradies: StuRa ReferateExterner Link

Außerhalb der Hochschule:

Trans*hilfe Thüringen/Jena: Trans*hilfe ThüringenExterner Link

Verein Trans-Inter-Aktiv Mitteldeutschland: TIAMExterner Link

Queeres Zentrum Erfurt: Queeres Zentrum ErfurtExterner Link