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Klassischer Berufseinstieg

Stellensuche, Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Einstellung
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Der klassische Berufseinstieg folgt gewöhnlich dem Prozedere aus Bewerbung auf eine Ausschreibung bzw. Initiativbewerbung, einem Vorstellungsgespräch und letztendlich, wenn alles passt, der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Auf die Herausforderung des Bewerbungsverfahrens folgt dann der Stress der ersten Tage im neuen oder ersten Beruf. Damit dabei nichts schiefgeht, haben wir in den untenstehenden Punkten Hinweise zu den Schritten eines klassischen Berufseinstiegszusammengestellt.

Der Einstieg in den Beruf kann natürlich auch über ein Praktikum, ein Volontariat oder einen Vorbereitungsdienst - wie bei Lehrkräften und Juristen/-innen -  oder geregelt durch Approbationsordnungen - wie bei Ärzten/-innen - erfolgen. Mehr dazu unter spezieller Berufseinstieg.

Weiterhin finden Sie auch erste Informationen zur wissenschaftlichen Karriere und Existenzgründung.

Zu allen Fragen rund um das Thema Bewerbungen steht Ihnen der Career Point der FSU mit seinem Beratungs- und Workshopangebot gerne zur Verfügung.

Den richtigen Job finden: So geht's

Stellensuche

Bei der Suche nach einem passenden Job sollten Sie möglichst viele verschiedene Informationen und Angebote einholen. Hierfür bieten sich (Meta-)Suchmaschinen an, bei denen Sie mit geeigneten Suchbegriffen oder Filtern schnell eine Vielzahl von Stellenangeboten finden können. Verlassen Sie sich aber nicht völlig auf den Algorithmus der Suchmaschine. Schauen Sie auch bei Branchennetzwerken und auf Portalen von Wirtschaftsverbänden, Industrie- und Handelskammern.

Lohnenswert kann es auch sein, sich firmeneigene Karriereportale von Unternehmen und Einrichtungen genauer anzuschauen:

JenaWirtschaftExterner Link bietet einen ÜberblickExterner Link über Jenas Branchen und Unternehmen. Außerdem listet das Stellenportal JenaExterner Link sämtliche Angebote in der Region.

Die Thüringer Agentur Für FachkräftegewinnungExterner Link (ThAFF) bietet eine Unternehmensdatenbank für Thüringen, geführt nach Standort.

Oder Sie werfen einen Blick auf unsere eigene Stellenbörse.

Bewerbung

Der vielleicht wichtigste Schritt zum Praktikums- oder Arbeitsplatz ist die Bewerbung bei dem/der zukünftigen Arbeitgeber/-in. Für diese/-n zählt nicht nur die berufliche Qualifikation, sondern auch die Art und Weise, wie sich der/die Bewerber/-in mit seinen/ihren Fertigkeiten und Kenntnissen präsentiert. Je größer die Konkurrenz um einen Platz ist, desto überzeugender müssen auch die Bewerbungsunterlagen sein.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Vorbereitung. Dazu gehört, sich bestens zu informieren: sowohl zum/-r potentiellen Arbeitgeber/-in als auch zur Bewerbung selbst.

Eine Linkliste finden Sie hier. pdf, 152 kb

Vorstellungsgespräch

Für das Vorstellungsgespräch gilt: Sie sollten innerlich und äußerlich gut vorbereitet sein, um von sich überzeugen zu können und die Informationen einzuholen, die Sie für sich und Ihre Entscheidung benötigen. Neben dem Respekt gegenüber Ihren Gesprächspartnern/-innen und sich selbst gehört auch, authentisch zu bleiben.

Einen ersten Überblick und Ratschläge zum Thema Vorstellungsgespräch finden Sie hierpdf, 114 kb.

Arbeitsvertrag / Dienstvertrag

Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-in zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses geschlossen. Er regelt unter anderem Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsverhältnisses, enthält Angaben zur Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten. Arbeitgeber/-in und(!) Arbeitnehmer/-in können den Regelungsgehalt des Arbeitsvertrags frei vereinbaren. Gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Regelungen im Arbeitsvertrag sind nichtig. Das Arbeitsrecht ist einzuhalten (Quelle)Externer Link.

Beamte/-innen sind, anders als Arbeitnehmer/-innen, in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Personen. Die Begründung des Beamtenverhältnisses sowie Rechte und Pflichten sind im Beamtenrecht geregelt. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde und widerspruchslose Entgegennahme. Beamte/-innen können weder kündigen noch gekündigt, jedoch auf Antrag entlassen werden. Das Beamtenverhältnis kann auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit begründet werden (Quelle)Externer Link.

Berufsstart

Sind die Hürden der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs genommen und ist der Arbeitsvertrag endlich unterschrieben, steht die eigentliche Bewährungsprobe allerdings noch bevor. Auch hier gilt: Aller Anfang ist schwer. Denn mit dem Sprung von der Uni in den Job ist auch eine Beachtung der Spielregeln der Arbeitswelt verbunden. Holen Sie sich Ratschläge aus Ihrem sozialen und Arbeitsumfeld und nutzen Sie diese kritisch und konstruktiv.

Einige Tipps finden Sie hierpdf, 148 kb.