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Zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren

Was ist das Dialogorientierte Serviceverfahren DoSV?

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena nimmt mit allen örtlich zulassungsbeschränkten Studienangeboten (1. Fachsemester) am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) für grundständige Studienangebote teil. Das DoSV unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei. Das DoSV ist ein Vergabeverfahren, bei dem Sie sich gleichzeitig an mehreren Hochschulen für ausgewählte zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben können. Weitere ausführliche Informationen zum DoSV erhalten Sie auf der Webseite http://www.hochschulstart.deExterner Link.

Für das Sommersemester 2024 besteht keine Bewerbungsmöglichkeit. 
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/25 beginnt am 01.05.2024 und endet am 15.07.2024.

Hinweis:
Sie werden unter »Jetzt hier bewerben!« zum Bewerbungsportal weitergeleitet.

Jetzt hier bewerben!Externer Link

Wichtige Informationen zur Bewerbung

  • Wie läuft die Bewerbung ab?

    Zunächst registrieren Sie sich bitte im Bewerbungsportal unter https://dosv.hochschulstart.de/bewerberExterner Link. Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten danach eine Bewerbungs-ID (BID) und eine Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigen Sie anschließend für die Abgabe Ihrer Bewerbung im hochschuleigenen Bewerbungspotal unter https://Friedolin2.uni-jena.deExterner Link . Nach Abgabe der Bewerbung innerhalb des Bewerbungszeitraumes (Bewerbungsphase) im Bewerbungsportal der Hochschule können Sie den Status Ihrer Bewerbungen sowie Zulassungsangebote der Hochschulen in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungsportal von https://dosv.hochschulstart.de/bewerberExterner Link einsehen. Sie können dort Zulassungsangebote annehmen oder zum Beispiel abwarten, ob Sie noch ein höher priorisiertes Zulassungsangebot erhalten.

    Wird Ihnen ein Zulassungangebot unterbreitet, haben Sie die Möglichkeit, dieses anzunehmen. Bei Annahme erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und können sich an der Uni Jena einschreiben. Sollten Sie vorher kein Zulassungsangebot annehmen, können Sie Ihre Studienwünsche priorisieren. Diese Priorisierung ist entscheidend für die Ermittlung der für Sie bestmöglichen Zulassung. Im weiteren Verfahren wird Ihnen nur noch das bestmögliche Zulassungsangebot angezeigt. Niedriger priorisierte Bewerbungen entfallen.

    Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie unter http://www.hochschulstart.deExterner Link

  • Wie viele Bewerbungen sind im DoSV zulässig?

    Im Dialogorientierten Serviceverfahren darf man sich für bis zu zwölf Studienwünsche (Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben. Pro Hochschule können auch weniger Bewerbungen erlaubt sein. An der Uni Jena sind nur drei Bewerbungen erlaubt.

    Da Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) ebenfalls über das DoSV koordiniert werden und bei diesen Studiengängen keine Begrenzung der Studienwünsche vorliegt, werden alle Bewerbungen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang innerhalb des DoSV als ein einziger (bundesweit zulassungsbeschränkter) Studienwunsch gelistet.

    Nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmende Studiengänge werden nicht mitgezählt.

  • Wie und an wen verschicke ich meine Unterlagen?

    Die Bewerbung erfolgt elektronisch, d.h. die alleinige Online-Datenregistrierung reicht aus. Es sind keine Unterlagen an die Universität Jena zu senden.

  • Wie bewirbt man sich für Mehr-Fach-Studienangebote?

    Handelt es sich bei dem gewählten Studienangebot um ein Mehr-Fach-Studienangebot (Lehramt oder Bachelor of Arts), bewerben Sie sich bitte vom 15.06. bis 15.07. für die gewünschte Studienfachkombination. Bitte beachten Sie, dass für zulassungsfreie Teilfächer keine gesonderte Zulassung erteilt wird.

  • Nach welchen Regeln werden die Studienplätze vergeben?

    Für die ersten Fachsemester der an der Universität örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge (NC) werden die Studienplätze derzeit in einem Verfahren gemäß Thüringer Hochschulzulassungsgesetz i.V.m. der Thüringer Studienplatzvergabeverordnung wie folgt vergeben:

    • 20 von Hundert nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
    • 80 von Hundert nach dem Ergebnis eines ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens (dieses Verfahren berücksichtigt vordergründig die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung). Die Wartezeit findet keine Berücksichtigung mehr.
    • Für den Studiengang Psychologie B.Sc. wird im ergänzenden Hochschulsauswahlverfahren ein einschlägiger abgeschlossener Beruf und (soweit vorhanden) hauptberufliche Berufspraxis im Umfang von mindestens einem Jahr berücksichtigt.

    Infoblätter

    Zu den Grenzwerten in den einzelnen Verfahren erfahren Sie hier mehr. 

  • Was gilt für Zweitstudienbewerber?

    Wenn es sich bei dem beantragten Studium um ein Zweitstudium handelt (ein erstes Hochschulstudium wurde bereits abgeschlossen und es liegt das Zeugnis und die Urkunde des Erststudiums vor), laden Sie bitte folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hoch:

    • Abschlusszeugnis und Urkunde Ihres Erststudiums,
    • eine formlose ausführliche schriftliche Begründung des Zweitstudienwunsches mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit und das angestrebte Berufsziel (Motivationsschreiben).

    Für Zweitstudienbewerber existiert eine Vorabquote von 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Die Rangfolge der Bewerbenden wird durch eine Messzahlpdf, 137 kb bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Die Abiturnote bzw. vor dem Erststudium angefallene Wartezeiten spielen beim Verfahren keine Rolle.

    Wer sich für ein Zweitstudium bewirbt, darf an der Uni Jena nur einen Zulassungsantrag für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge stellen.

  • Was gilt für Fachwechsler?

    Wenn Sie bereits an der Uni Jena eingeschrieben sind und den Studiengang bzw. ein Teilfach wechseln möchten, erfolgt die Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Teilfächer bei Mehr-Fach-Studienangeboten ebenfalls im Rahmen des DoSV. Nutzen Sie den o.g. Link zum Bewerbungsportal.

  • Gibt es eine abweichende Bewerbungsfrist für Altabiturienten?

    Als Alt-Abiturienten werden Bewerbende bezeichnet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben. Bewerbende, die nach dem 15. Januar ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, gelten als Neu-Abiturienten. An der Uni Jena gibt es für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge (NC) KEINE abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturienten.

    Im Falle einer Bewerbung zu einem Wintersemester für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (ZV) Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie beachten Sie bitte die abweichende Bewerbungsfrist für Alt-Abiturienten.

Hinweis

Eine mehrfache Registrierung im DoSV-Verfahren ist nicht zulässig!
Sollten Sie sich mehrfach registrieren, wird nur über die eingegangenen Bewerbungen der zeitlich letzten Registrierung entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen zu ihnen gehörenden Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, das Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Dann informieren Sie sich gerne unter https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/registrationExterner Link oder senden Sie eine E-Mail an service@hochschulstart.de.

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Friedrich-Schiller-Universität Jena
07737 Jena